Pferde im Gleis

von 14. September 2014

Die Bundespolizei weist hiermit nochmal auf die Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen. Neben dem Tod der Tiere kann es zu einer erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs kommen. Im Fall einer Kollision eines Zuges mit beispielsweise einem Rind kann es zu massiven Sachschäden an der Bahn selbst und an den Gleisen kommen. Schlimmstenfalls kann es zu einer Entgleisung der Bahn kommen, wobei dann auch die Gesundheit von Menschenleben gefährdet wäre.

Die Bundespolizei verweist darauf, dass in diesen Fällen stets geprüft wird, ob dem Halter der Tiere schuldhaftes oder auch fahrlässiges Verhalten, z.B. durch unzureichende Sicherung der Weide/Koppel, vorgeworfen werden muss. Wird einem Halter ein solches Fehlverhalten nachgewiesen, kann er für Zugeverspätungen und für eventuelle Sachschäden an den Zügen haftbar gemacht werden.