Polizeigesetz: „Wir werden gegen das Gesetz klagen“

von 20. Februar 2013

„Das neue Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, kurz Polizeigesetz, das CDU und SPD hier heute verabschieden wollen, gehört in die Kategorie nicht ausbalancierter Gesetze. Mit dem Gesetz höhlt die Landesregierung die Bürgerrechte aus, sie entkernt die Grundrechte und setzt so eine Sicherheitspolitik fort, wie wir sie sonst nur von Schwarz-Gelb auf Bundesebene erleben.“

„Die Regierungskoalition lässt uns keine andere Chance. Gegen dieses Gesetz werden wir vor dem Landesverfassungsgericht Klage führen.“

„Sachsen-Anhalt ist und bleibt ein sicheres Bundesland. Die Landesregierung suggeriert mit ihrem Gesetzentwurf, wir alle befänden uns in ständiger Gefahr und nur eine umfassend ermächtigte Polizei könne uns vor allem Unbill bewahren. Das ist falsch.“ „Wir brauchen ein Polizeigesetz, das die Waage zwischen Freiheit und Sicherheit hält. Das Gesetz der Landesregierung tut das nicht.“ „Zwangstests sind unnötig. Fälle aus der Vergangenheit, für die die Regelung anwendbar gewesen wäre, konnten weder von den Polizeigewerkschaften noch von Sachverständigen benannt werden.“ „Während die Landesregierung die Befugnisse der Polizei – Stichwort Staatstrojaner, Videoüberwachung oder Zwangsabschaltung des Mobilfunknetzes – gar nicht weit genug ausdehnen können, verweigert sie den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin die Kommunikation mit der Polizei auf Augenhöhe.“

„Der Unwille der Landesregierung auch Polizeihandeln rechtsstaatlich überprüfbar und damit notwendigerweise individuell zuordnenbar zu machen, ist beschämend. Als scheinmodernisierte Pickelhaubenträger war von Ihnen, meine Herren aus der CDU, nichts anderes zu erwarten. Nach dem Mitgliederentscheid der SPD hätte ich zumindest bei den Sozialdemokraten anderes erhofft. Die Polizeikennzeichnung wird kommen, spätestens nach der nächsten Landtagswahl!“