Schwerpunktkontrollen zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

von 1. Dezember 2021

Es folgen:

  • PI Stendal am 9. Dezember

  • PI Halle (Saale) am 15. Dezember

  • PI Dessau-Roßlau am 17. Dezember

Die Ergebnisse dieser Schwerpunktkontrollen werden jeweils im Anschluss bekanntgegeben.

Ministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mit der Erhöhung des Überwachungsdrucks geht eine höhere Entdeckungswahrscheinlichkeit einher. Das soll die Verkehrsteilnehmenden zu einem verkehrsgerechten und rücksichtsvollen Verhalten anhalten.“

Hintergrund

Am 9. November 2021 ist die neue Bußgeldkatalog-Verordnung in Kraft getreten. Zur allgemeinen Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und insbesondere für den Rad- und Fußgängerverkehr sind Änderungen der Buß- und Verwarnungsgelder vor allem in folgenden Bereichen vorgenommen worden:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen,

  • Missachtung von Halte- und Parkverboten (u.a. unzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen),

  • Nichteinhalten der Schrittgeschwindigkeit innerorts für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t,

  • Nichtbilden einer Rettungsgasse,

  • verbotswidrige Radwegnutzung.