Zugfahrt ohne Fahrschein endet im Gefängnis – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

von 24. September 2017

Eine Streife der Bundespolizei stellte ihn kurze Zeit später und mit Hilfe einer genauen Personenbeschreibung des Zugbegleiters am Haltepunkt Pratau fest. Bei dem Abgleich seiner Personalien im Fahndungsbestand der Polizei stellten die Einsatzkräfte einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig fest. Demnach wurde der Mann bereits im September des vergangenen Jahres wegen Nötigung durch das Amtsgericht Leipzig zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt. Der Mann wurde festgenommen. Da er die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er an die Justizvollzugsanstalt in Halle übergeben, wo er die nächsten 60 Tage verbringen wird. Zudem erwartet ihn das nächste Ermittlungsverfahren wegen der begangen Schwarzfahrt.