Schwester kann 36-Jährigen nicht vor Haft bewahren

Schwester kann 36-Jährigen nicht vor Haft bewahren
von 8. November 2022 0 Kommentare

Halle (ots) – Am Montag, den 07.11.2022 gegen 10:20 Uhr wurde ein 36-Jähriger durch die Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle (Saale) kontrolliert.

Die fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien im polizeilichen Informationssystem ergab, dass der Mann gleich zwei Mal durch die Staatsanwaltschaft Dresden, Außenstelle Gutenbergstraße, per Haftbefehl gesucht wurde.

Bereits im Oktober 2021 verurteilte ihn das Amtsgericht Pirna wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe von 300 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen. Ebenfalls wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein folgte im März dieses Jahres eine weitere Verurteilung durch das Amtsgericht Dresden, zu einer Geldstrafe von 150 Euro oder einer 15-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe. Die eingesetzte Streife eröffnete dem aus der Slowakei stammenden Mann den Haftbefehl und nahm ihn mit zur Dienststelle. Dieser informierte seine Schwester über seine Lage und bat diese um finanzielle Hilfe. Leider konnte auch sie den geforderten Gesamtbetrag nicht aufbringen. Somit wurde der Verurteilte durch die Beamten in die Justizvollzugsanstalt in Halle gebracht und die ausschreibende Behörde darüber in Kenntnis gesetzt.

         

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