Deutschland (ots) – Bereits am 18. Juni 2022 wurde ein 24-jähriger Mann aufgrund Fahrens ohne gültigen Fahrschein in einem Inter-City-Express am Hauptbahnhof Stendal durch die Bundespolizei festgestellt. Im Laufe der strafprozessualen Maßnahmen wurde bei der Durchsuchung des russischen Staatsbürgers unter anderem diverser Goldschmuck aufgefunden.
Da er gegenüber den Bundespolizisten keine plausible Erklärung über die Herkunft des Schmuckes geben konnte, wurde dieser präventiv sichergestellt. Dabei handelt es sich um 20 Armreifen, drei Ringe, zwei Ketten und drei paar Ohrringe. Nach wie vor sucht die Bundespolizei den rechtmäßigen Besitzer und ist auf die Hilfe der Bevölkerung angewiesen.
Wem gehört der Goldschmuck oder wer kann Hinweise zu dem Eigentümer des Goldschmuckes geben?
Sachdienliche Hinweise werden in der Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Tel.: 0391 / 56549 555), unter der kostenfreien Bundespolizei-Hotline (Tel.: 0800 / 6 888 000) oder bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen.
Weiterführende Informationen können auch über das Hinweisformular auf der Bundespolizei-Homepage www.bundespolizei.de gegeben werden.
Es ist unabdingbar, dass der rechtmäßige Besitzer des Schmuckes bei der Bundespolizei einen Eigentumsnachweis vorweisen muss.
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