Geiseltalsee wird teilweise freigegeben

von 30. Mai 2012

Die vom Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) beauftragten Gutachter beurteilen die Marina Mücheln sowie den Strandbereich Stöbnitz als standsicher. Unter der Voraussetzung, dass dort Messeinrichtungen zur Kontrolle der Böschungen sowie des Grund- und Seewasserstands installiert werden, halten sie eine öffentliche Nutzung dieses abgegrenzten Bereichs des Geiseltalsees für vertretbar. So seien dort aufgrund der Beschaffenheit der gekippten Böschungen keine plötzlichen Setzungsfließrutschungen (Ereignis, bei dem sich riesige Erdmassen schlagartig verflüssigen und mit hoher Geschwindigkeit abrutschen) in den See zu erwarten und damit auch nicht die Bildung von Schwallwellen. Damit wäre auch ein Bootsverkehr zwischen der Marina Mücheln und dem Anleger des Interessen- und Fördervereins möglich. Außerhalb der Marina Mücheln und des Strandbereiches Stöbnitz müssen dagegen alle anderen Bereiche des Tagebaurestlochs (Geiseltalsee), die bisher nicht für die öffentliche Nutzung freigegeben sind, nach Einschätzung der Gutachter weiterhin gesperrt bleiben. Dies betrifft auch die Südböschung im Bereich der Ortslage Neubiendorf und den Hafen Braunsbedra. Insbesondere für letzteren muss nach Sanierungsmaßnahmen gesucht werden, um bereits eingetretene Rutschungsschäden an der Böschung zu beheben und die Standsicherheit dauerhaft herzustellen. Die Gefahr eines plötzlich eintretenden Böschungsversagens wie in Nachterstedt am Concordiasee 2009 wird von den Gutachtern für den Geiseltalsee anhand der vorliegenden Unterlagen aber für unwahrscheinlich gehalten. Darüber haben die LAGB-Gutachter Dr. Michael Clostermann und Prof. Dr. Dietmar Placzek in einer heutigen Informationsveranstaltung in Braunsbedra (Saalekreis) unter anderem Landrat Frank Bannert, Braunsbedras Bürgermeister Steffen Schmitz sowie Müchelns Bürgermeister Andreas Marggraf informiert. Anwesend waren auch Wirtschaftsstaatssekretär Michael Richter sowie der Leiter des Ingenieurbereichs Sanierung der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungs­gesellschaft mbH, Klaus Zschiedrich. Die LAGB-Gutachter haben in den vergangenen Monaten die Unterlagen geprüft, welche die LMBV für ihren Antrag auf Freigabe von Teilen des Geiseltalsees zur vorzeitigen Zwischennutzung vorgelegt hatten. Mit Blick auf das Unglück von Nachterstedt standen im Mittelpunkt der Prüfungen die Standsicherheit der Böschungen und Seeuferbereiche sowie deren mögliche Beeinflussung durch Altbergbaustrecken. Den abschließenden Prüfbericht werden die Gutachter dem LAGB Ende Juni vorlegen. Nach Vorliegen des Abschlussberichtes der Gutachter wird das LAGB über den Antrag der LMBV auf Freigabe von Teilen des Geiseltalsees zur vorzeitigen Zwischennutzung entscheiden. Hintergrund:Die bekannten und dokumentierten Rutschungen an den gewachsenen Tagebauböschungen des Geiseltalsees verlaufen sehr langsam mit geringen Bewegungsgeschwindigkeiten und Setzungsbeträgen. Da diese so genannten Kriechrutschungen weder in der Bergbau- noch in der Sanierungsphase durch Böschungsanstützungen mit Erdmassen dauerhaft verhindert werden konnten, besteht für die LMBV dringender Handlungsbedarf zur Nacherkundung, Klärung der Ursachenzusammenhänge und Planung der erforderlichen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen. Auch muss der in direkter Nähe am Hafen Braunsbedra vorbeiführende asphaltierte Wirtschaftsweg, der als Wander- und Radfahrweg freigegeben ist, einer Standsicherheitsprüfung unterzogen werden. Eine akute Gefahr für die Benutzung des Weges und die angrenzenden Grundstücke wird von den Gutachtern zwar derzeit nicht gesehen, die Notwendigkeit einer Ausweitung des nahe gelegenen abgesperrten Rutschungsbereiches könne aber auch nicht ausgeschlossen werden.