Inzidenz über 500 – Ausgangsbeschränkungen im Burgenlandkreis

von 22. Januar 2021

„Dies sind Maßnahmen, die ich mir als Landrat niemals gewünscht hätte. Aber es geht im wahrsten Sinne des Wortes darum, Leben und Gesundheit unserer eigenen Familien und der Bewohnerinnen und Bewohnern des Burgenlandkreises zu schützen. Die Intensivstationen des Landkreises können derzeit keine Coronapatienten mehr aufnehmen; die Lage der Krankenhäuser im Kreis ist angespannt“, so Götz Ulrich.

Weitere Schutzmaßnahmen müssen ab Mittwoch, den 27.01.2021, Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte ergreifen. Dabei muss von den Inhabern überwacht werden, ob die vorgegebenen Personenzahlen und das Tragen von Masken eingehalten werden.

Zudem werden alle Heimbewohner ab 26.01.2021 einer Schnelltestpflicht unterzogen, sofern sie das Heim verlassen und wieder betreten. Diese galt bereits für das Pflegepersonal sowie alle Besucher. Grund ist, dass die Sterblichkeit in den Heimen seit Dezember stark angestiegen ist und das Virus fast ausschließlich von außen eingetragen wurde. In den Alten- und Pflegeheimen gibt es trotz der im Landes-vergleich sehr strikten und früh ergriffenen Schutzmaßnahmen ein großes Ausbruchsgeschehen mit oftmals tödlichem Verlauf.