Verurteilung wegen Überfahrens der ehemaligen Freundin rechtskräftig

von 6. September 2017

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle hatte es in einem am 10.01.2017 begonnenen Verfahren nach fünf Verhandlungstagen als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im August 2016 auf der Hasentorbrücke in Sangerhausen seine auf der Straße sitzende frühere Freundin mit Tötungsvorsatz überfahren hatte (1 Ks 7/16).

Gegen das am 20.01.2017 verkündete Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Diese hat der Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluss vom 29.08.2017 ohne weitere Begründung als unbegründet verworfen (4 StR 212/17). Das Urteil ist damit rechtskräftig.