Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

von 1. April 2020

+++ Haftung für Unfall in Kletterhalle +++

In einer Indoor-Kletteranlage wurde ein Mann in einem schmalen Durchgang von einem herabstürzenden Kletterer so schwer verletzt, dass er seitdem querschnittsgelähmt ist. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat laut ARAG Experten nun entschieden, dass der Betreiber der Anlage dem Mann aus der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht zu 75 Prozent haftet. Der Mann müsse sich ein Mitverschulden von 25 Prozent anrechnen lassen, weil er als Kletterer die Gefahr hätte erkennen können (Az.: 6 U 194/18).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Stuttgart .

+++ Werbung ohne Pfand +++

Für Getränke muss nicht mit einem Gesamtpreis inklusive Flaschenpfand geworben werden. ARAG Experten verweisen auf zwei entsprechende Urteile des Oberlandesgerichts Köln (Az.: 6 U 89/19 und 6 U 90/19).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln .

+++ Teurer Diebstahl +++

Ein Mitarbeiter, der aus dem Betrieb seines Arbeitgebers Weinflaschen eines Kunden entwendet, muss seinem Arbeitgeber den Betrag ersetzen, den dieser benötigt, um auf dem Markt Ersatz für den Kunden zu beschaffen. Dies waren laut ARAG Experten im konkreten Fall 39.500 Euro für zwei Sechs-Liter-Flaschen Wein (Az.: 1 Sa 401/18).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LAG Schleswig-Holstein .