An Halloween nicht kostümiert ans Steuer setzen

von 25. Oktober 2012

Durch die Kostümierung darf die Sicherheit beim Autofahren nicht gefährdet werden. Gerade die Sicht und das Gehör dürfen auf keinen Fall durch die Maskerade beeinträchtigt sein. Wer derart verkleidet dennoch als Fahrer am Lenkrad sitzt, der kann von der Polizei zur Kasse gebeten werden. Kommt es allerdings aufgrund der Maskierung zu einem Unfall, so sind die Konsequenzen schwerwiegender. Wegen grober Fahrlässigkeit droht der Verlust des Kaskoschutzes der Versicherung. Ohne Alkohol ans Steuer! Auch jetzt gilt natürlich: Ohne Alkohol ans Steuer, um andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst nicht zu gefährden. Darüber hinaus drohen strenge Strafen bei Trunkenheitsfahrten: Schon 0,5 Promille Blutalkohol am Steuer werden mit einem Bußgeld von 500 Euro, vier Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat geahndet.

Der ADAC rät: Unbedingt auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi umsteigen, wenn man im Kostüm und mit Alkohol Halloween feiern will. Das schützt andere und den eigenen Führerschein. Und am “Tag danach” nicht vergessen: Der Mensch baut pro Stunde im Schnitt nur 0,1 Promille Alkohol im Blut ab. Also zunächst vollständig ausnüchtern und erst dann wieder ans Steuer setzen.