Entgelterhöhungen im Pflegeheim

Entgelterhöhungen im Pflegeheim
von 11. Juni 2021

Die Verbraucherin wandte sich hilfesuchend an die Hotline Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen- Anhalt. Hier kam man schnell zu dem Ergebnis, dass das Entgelterhöhungsschreiben unwirksam ist. Die Gegenseite sah dies anders und klagte.

In dem von der Verbraucherzentrale Sachsen- Anhalt begleiteten Gerichtsverfahren bestätigt der richterliche Hinweis die Rechtsauffassung der Juristinnen der Hotline Pflegrechtsberatung. Um den Heimbewohner vor nicht gerechtfertigten Entgelterhöhungen zu schützen und ihm Gelegenheit zu geben, sich rechtzeitig auf die Erhöhung einzustellen und deren Berechtigung zu überprüfen, schreibt das Gesetz (§ 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen) streng vor, dass das Pflegeheim in der schriftlichen Begründung seines Entgelterhöhungsverlangens unter Angabe des Umlagemaßstabs die Positionen benennen muss, für die sich durch die veränderte Berechnungsgrundlage Kostensteigerungen ergeben, und die bisherigen Entgeltbestandteile den vorgesehenen neuen Entgeltbestandteilen gegenüberstellen muss. Diesem Erfordernis genügt es nach Auffassung des Gerichts nicht, „sich pauschal auf die Mitteilung prozentualer Steigerungsraten (zu) beschränken und lediglich in einer Anlage – für den Laien kaum verständlich – ein Umlagemaßstab (zu) erläutern“. Bei der geschilderten Problematik handelt es sich offensichtlich nicht um einen Einzelfall, wie eine Vielzahl von entsprechenden Anfragen an die Hotline Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zeigt.

Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu diesen Themen beantwortet die Verbraucherzentrale an ihrer Hotline Pflegerechtsberatung. Die kostenfreie Hotline ist unter (0800) 100 37 11 erreichbar.

Anfragen können auch per Mail an pflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hotline Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1, 06108 Halle (Saale) gestellt werden

Die Hotline Pflegerechtsberatung wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt.