Richtige Reifen schützen vor Strafe

von 7. November 2014

Bei Behinderung drohen 80 Euro und ein Punkt. Im Falle eines Unfalls aufgrund falscher Bereifung kann dies wegen grober Fahrlässigkeit zu einer erheblichen Leistungskürzung durch die Kaskoversicherung führen. Bei der Regulierung des Schadens mit der Haftpflichtversicherung der Gegenseite droht dem mit Sommerreifen fahrenden Verkehrsteilnehmer unter Umständen eine Mithaftung.

Auch in vielen Nachbarländern gibt es laut ADAC für die Wintermonate oder bei winterlichen Straßenverhältnissen die Pflicht, mit Winterreifen zu fahren. Bei Zuwiderhandlungen drohen zum Teil hohe Bußgelder. Die Regel, wonach etwa bei Schnee, Schneematsch oder Eis nur mit Winterreifen gefahren werden darf, gilt neben Deutschland auch in Österreich und Luxemburg. Kroatien und Italien schreiben für viele Strecken von November bis April generell Winterreifen vor.InSüdtirol betrifft dies beispielsweise die A22 (Brennerautobahn) und das Stadtgebiet von Bozen. Auch in Frankreich und der Schweiz kann eine solche Verpflichtung durch Beschilderungen ausgesprochen werden.

In Tschechien gilt zwischen 1. November und 31. März auf allen Straßen eine Winterreifenpflicht. Slowenien schreibt die Benutzung zwischen dem 15. November und dem 15. März sowie bei winterlichen Straßen vor. In Schweden gilt dies ebenfalls, sowie generell zwischen 1. Dezember und 31. März. In den Niederlanden, Polen, der Türkei, Irland und Großbritannien gibt es keine Regelungen. Wer dort in den Wintermonaten mit dem Auto unterwegs ist, sollte laut ADAC auch ohne gesetzliche Vorschrift Winter- oder Ganzjahresreifen aufzuziehen.