Unerlaubte Telefonwerbung: Dreiste Anrufe reißen nicht ab

von 6. August 2015

Nicht selten schließen Verbraucher Verträge ab, ohne sich darüber im Klaren zu sein. Einebundesweite Umfrage der Verbraucherzentralenerfasst derzeit die Erfahrungen der Leidtragenden. Eines wird dabei schon jetzt deutlich: Längst sind es nicht mehr nur Gewinnspielbetreiber, die durch dreiste Maschen am Telefon auffallen.

An vorderer Stelle steht inzwischen der Vertrieb von Produkten der Energieversorger. Der Gesprächspartner am Telefon gibt vor, den Kunden im Auftrag seines derzeitigen Versorgers anzurufen, berichten betroffene Verbraucher. Erst mit Zusendung der Vertragsunterlagen bemerken aufmerksame Leser, dass es sich hierbei um einen Anbieterwechsel handeln würde. Auf diese äußerst unverschämte Weise wird versucht, den Verbrauchern einen Vertragsabschluss unterzuschieben, so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.

Diese Form der Überrumpelungstaktik am Telefon gibt es aber auch bei vielen anderen Arten von Verträgen: Zeitschriftenabonnements, die angeblich aus einer Testlieferung bestehen, stellen sich beispielsweise als langfristige Abonnementverträge heraus. Auffällig sind sogenannte “Datenzentralregister”, die vorgeben, Verbraucher vermeintlich vor lästiger Werbung anderer Firmen zu schützen und dann Zahlungsaufforderungen im dreistelligen Bereich schicken. Auch telefonische Angebote zu Nahrungsergänzungsmitteln, bei denen sich die Testlieferung als Abonnementvertrag entpuppt, sind keine Seltenheit.

Die Verbraucherzentrale stellt klar: Unerbetene Werbeanrufe stellen nicht nur eine unzumutbare Belästigung dar, sondern sind verboten. Trotzdem können im Rahmen eines solchen Telefonats wirksame Verträge geschlossen werden.

Betroffene, die sich über lästige Werbeanrufe ärgern, können unterwww.vzsa.de/umfrage-unerlaubte-werbeanrufeihre Erfahrungen mit unerbetenen Anrufen mitteilen und Beschwerden über Verstöße gegen das Verbot belästigender Telefonwerbung melden. Dabei ist besonders interessant, wie häufig Verbraucher mit Werbeanrufen belästigt werden und welche Branchen dabei besonders auffallen.

Mit den gesammelten Beschwerden wollen die Verbraucherschützer herausfinden, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen nachgebessert werden müssen.