Probleme bei der Durchsetzung von Gewährleistungsrechten sind bei den Verbraucherzentralen ein Dauerbrenner. Mit der Umfrage haben wir nun systematisch erfasst, welche Probleme Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Rechte haben, erklärt Ute Bernhardt von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. Insgesamt beteiligten sich 759 Verbraucherinnen und Verbraucher an der Umfrage. Diese lief vom 1. Juni bis zum 31. August 2017.
Probleme trotz klarer Rechtslage
Die Ergebnisse sprechen eine deutliche Sprache: Mehr als die Hälfte der Befragten, die innerhalb der ersten sechs Monate einen Mangel feststellten, gab Probleme bei der Durchsetzung ihrer Rechte an. Bei rund 20 Prozent der Betroffenen wurde die Reklamation komplett verweigert, obwohl sie das Recht auf Reparatur oder Ersatz haben, sagt Bernhardt. Nur knapp 17 Prozent der Befragten konnten erreichen, was ihnen zusteht: das defekte Produkt austauschen oder reparieren zu lassen bzw. den Kaufpreis zurückzuerhalten. Ein ähnliches Bild ergibt sich, wenn der Mangel zwischen dem 7. und dem 24. Monat reklamiert wird. Nach Ablauf der ersten sechs Monate wird eine Reklamation für Verbraucher tendenziell noch schwieriger, denn nun müssen sie selbst beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag, so die Expertin. Ist die zweijährige Gewährleistungspflicht abgelaufen, sind Verbraucher komplett auf die Kulanz des Händlers angewiesen. In einem Viertel aller Fälle wurde die Reklamation außerdem komplett abgewiesen, fast 8,99 Prozent mussten für die Reparatur zahlen.
Verbraucherfreundlichere Regeln nötig
Die Umfrage zeigt, dass bei vielen der Teilnehmer die gekauften Produkte erst nach mehreren Monaten kaputt gingen: Bei 39 Prozent nach 7 bis 24 Monaten, bei 25 Prozent nach 24 Monaten, also nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Gerade bei langlebigen Produkten wie Autos, Spülmaschinen oder Waschmaschinen wird deutlich, dass die derzeitigen Regeln nicht ausreichen, sagt Ute Bernhardt. Gerade für solche Produkte muss der Anspruch auf Gewährleistung verlängert werden. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Darüber hinaus setzen sich die Verbraucherzentralen auch für eine echte zweijährige Verjährungsfrist ein, in der nicht der Kunde den Mangel beweisen muss.
Bei Problemen und Fragen rund um Gewährleistung, Garantie und Co. hilft und berät die Verbraucherzentrale vor Ort.