Bundesrat stimmt Verbot von Aroma in Tabakerhitzern zu

Bundesrat stimmt Verbot von Aroma in Tabakerhitzern zu
von 7. Juli 2023 0 Kommentare

Vanille, Schokolade, Kirsche, Apfel und andere charakteristische Aromen und Aromastoffe sind künftig nicht mehr für Tabakerhitzer erhältlich.

Dieser vom Bundestag beschlossenen Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes hat der Bundesrat am 7. Juli 2023 zugestimmt.

Damit wird das bisher nur für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen geltende Verbot auch auf Erhitzer ausgedehnt. Hersteller von erhitzten Tabakerzeugnissen müssen zudem Text-Bild-Warnhinweise und so genannte Informationsbotschaften auf den Verpackungen anbringen.

Süßen Einstieg in Tabakkonsum verhindern

Aromatisierte Tabakerzeugnisse führten häufig als Einstieg zum Konsum von Tabakprodukten. Zudem enthielten Tabakerhitzer giftige Stoffe und gefährdeten die Gesundheit, heißt es in der Begründung zum Gesetz.

Unterzeichnung – Verkündung – Inkrafttreten

Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Es setzt eine EU-Richtlinie in nationales Recht um, die am 23. Oktober 2023 in Kraft tritt.

Details in einer Verordnung

Flankierend hat die Bundesregierung Details in einer Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung (TOP 5b) geregelt, der der Bundesrat am 7. Juli 2023 ebenfalls zugestimmt hat.

Plenarsitzung des Bundesrates am 07.07.2023

         

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