Kinderrechte mehr als großzügige Geste

von 17. September 2021

Der Umgang mit der Corona-Situation habe deutlich gemacht, wie wichtig Kinderrechte sowie ihre verbindliche und konkrete Umsetzung seien. Zu selten und meist zu spät seien Kinder und Jugendliche an der Konzipierung und Umsetzung von Corona-Maßnahmen beteiligt worden. Damit sei auch Vertrauen verspielt worden. Interessensvertretungen in der Schule sowie die ehrenamtliche Arbeit von Kinder- und Jugendorganisationen hätten vor großen Herausforderungen gestanden.

Die Beauftragten kritisierten eine aus ihrer Sicht noch zu häufig anzutreffende „gönnerhafte Attitüde“, mit der Erwachsene Kindern und Jugendlichen begegneten. „Erwachsene Politik irrt, wenn sie meint, sie könnte allein bestimmen, ob, wann und wie Kinder in Entscheidungen einbezogen werden. Die Beteiligung von Kindern ist kein Kann, sondern ein Muss.“ Nicht zuletzt das neue Kinder- und Jugend-Stärkungsgesetz als auch die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgesetz des Bundes seien an dieser Stelle eindeutig: „Keine Entscheidung ohne Kinder und Jugendliche. Keine Entscheidung gegen Kinder und Jugendliche.“ Die Beauftragten ermutigten ausdrücklich junge Menschen, weiterhin sehr deutlich ihre Interessen zu artikulieren und eine Beteiligung einzufordern: „Niemand darf sich daran vorbeimogeln.“

Hintergrund:

Der 20. September wird auf Initiative der UNO als Weltkindertag begangen. Gleichwohl werden in Deutschland wie auch international der 1. Juni und der 20. November als Internationaler Tag des Kindes oder Weltkindertag begangen. Vor 30 Jahren am 2. September 1990 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft, die zuvor am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen worden war. Der Deutsche Bundestag hat die UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 ratifiziert. In Sachsen-Anhalt sind im Jahr 2014 insbesondere Schutzrechte von Kindern in die Verfassung des Landes aufgenommen worden.