Das Ziel der Schulentwicklungsplanung ist es, alle Schulstandorte im Land langfristig zu sichern. Die Planungen ermöglichen es den Schulträgern, alle derzeitigen Standorte zu erhalten. Der aktuelle Entwurf setzt die Rahmenbedingungen des Förderschulkonzeptes um, damit die Versorgung mit Förderschulangeboten auch im ländlichen Raum weiter sichergestellt wird. Darüber hinaus werden Regelungen flexibilisiert und weitere Kooperationsmöglichkeiten geschaffen. Förderschulen mit sinkenden Schülerzahlen können künftig als Nebenstandort erhalten bleiben und gewährleisten damit eine flächendeckende Versorgung. Mit der Verankerung des Grundschulverbundes werden alle Grundschulstandorte im Land eine Perspektive haben, erklärte Bildungsminister Marco Tullner.
Für alle Schulformen mit einer eigenen Oberstufe (Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen) gelten künftig die gleichen Regelungen. Die Zieljahrgangsstärke wird auf mindestens 75 Schüler festgesetzt. Zur Sicherung der Daseinsvorsorge können die Oberstufen mit einer Mindestjahrgangsstärke von 50 Schülern eingerichtet werden. Sollte diese Zahlen nicht erreicht werden, sind Kooperationen möglich, damit die Standorte selbst nicht in Gefahr geraten.
Gemeinschaftsschulen ohne eigene Oberstufe bleiben im Bereich der Klassen 5-10 grundsätzlich mit Sekundarschulen (Mindestschülerzahl 240 – Ausnahmeregelung 180) gleichgestellt. Im Bereich der Berufsbildenden Schulen wird es eine Reduzierung der Mindestschülerzahlen von 600 auf 500 geben, für berufliche Gymnasien werden die Vorgaben flexibilisiert.