Ob Künstler oder Gastronom – Wer nach dem 3. Mai nicht uneingeschränkt arbeiten darf, hat Anspruch auf ein Grundeinkommen vom Land

von 22. April 2020

Gestern hat die Fraktion DIE LINKE beschlossen, auf der Landtagssitzung am 8. Mai einen Antrag zu stellen, die Hilfen, die sich bisher ausschließlich auf Betriebskosten beschränken, um eine Grundsicherung von 1000 Euro pro Monat für jeden betroffenen Selbständigen zu erweitern. Dieses Geld muss ohne Vermögensprüfung und Anrechnung auf andere Einkünfte gezahlt werden. Wer jetzt auf Grund der Pandemiebekämpfung auf eigenes Einkommen verzichten soll, leistet einen solidarischen Beitrag für die gesamte Gesellschaft und hat damit einen Anspruch auf Unterstützung.

Neben den notwendigen Zuschlägen im Hartz 4 Bereich und der dringenden Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf mindestens 80% auf Bundesebene brauchen wir das Grundeinkommen für Selbständige durch das Land Sachsen Anhalt zur wirksamen Armutsbekämpfung in den Zeiten der Pandemie. Darüber hinaus benötigen sowohl Künstler als auch Selbständige im Bereich Gastronomie und Tourismus weitergehende Unterstützung, um die Existenz ihrer Unternehmen zu gewährleisten.

Da die Koalitionsfraktionen CDU und Grüne ebenfalls Forderungen in diesem Bereich artikuliert haben, gehen wir davon aus, dass unser Antrag am 8. Mai eine Mehrheit im Landtag findet und das Grundeinkommen im Interesse der Betroffenen schnell realisiert wird.”