SPD für kräftige Diäten-Erhöhung

von 18. April 2012

 Sachsen-Anhalt hat einen Schuldenberg von 20 Milliarden Euro, Kommunen klagen über eine zu geringe Finanzausstattung. Doch Geld scheint da zu sein. Immerhin sollen die Diäten der Landtagsabgeordneten kräftig steigen. Eine unabhängige Kommission hatte das vorgeschlagen, Landtagspräsident Detlef Gürth (CDU) war dem gefolgt. Und auch die SPD-Fraktion im Landtag ist für die Diätenerhöhung von 4 797 Euro um 858 Euro auf 5 655 Euro „Die Entscheidung über die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung ist immer wieder eine schwere Entscheidung, weil wir als Gesetzgeber an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht vorbeikommen, die Höhe der Entschädigung per Gesetz selbst bestimmen zu müssen“, erklärt Petra Grimm-Benne, parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion. „In der öffentlichen Debatte wird dies oft als Selbstbedienungsmentalität dargestellt, dabei hindert uns das höchstrichterliche Urteil daran, die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung in andere Hände zu geben, auch wenn die überwiegende Anzahl der Abgeordneten dies begrüßen würde.“ Weiter erklärt Grimm-Benne: „Das Bundesverfassungsgericht hat zudem vorgegeben, dass die Entschädigung der Bedeutung der Abgeordneten im Verfassungsgefüge entsprechen müsse. Um es einfacher zu formulieren muss gelten: für eine vernünftige Balance zwischen Legislative, Judikative und Exekutive braucht es eine vernünftige Balance in der Entschädigung bzw. Besoldung der Ebenen. Darauf bezieht sich auch die Kommission in ihrer Empfehlung. Die Abgeordneten des Landtages von Sachsen-Anhalt sind Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger und von diesen demokratisch legitimiert. Von ihnen leiten sowohl die Landesregierung als auch alle staatlichen Behörden in Sachsen-Anhalt ihre Legitimation ab. Die Abgeordneten allein haben die Gesetzgebungskompetenz sowie die Haushaltshoheit und entscheiden damit nicht nur über die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens in unserem Bundesland, sondern auch über den Haushalt in Höhe von zehn Milliarden Euro. Diese wichtigen Funktionen bergen eine hohe Verantwortung in sich. Aus dieser Verantwortung ergeben sich die Stellung und die Bedeutung der Abgeordneten im Verfassungsgefüge. Bei der Beurteilung der verfassungsmäßigen Stellung hat die Kommission eine Parallele zwischen Abgeordneten und Richtern gezogen. Auch aus unserer Sicht besteht hier eine Vergleichbarkeit. Die Abgeordneten als Vertreter der ersten Gewalt sind nach der Landesverfassung mit der Unabhängigkeit des Mandats, die Richter als Vertreter der dritten Gewalt mit der richterlichen Unabhängigkeit ausgestattet. Beide sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und sollen es auch weiterhin nicht sein. Die Abgeordneten sind damit mit einem lebens- und berufserfahrenen Richter vergleichbar. Sie kommen aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen, bringen unterschiedliche Erfahrungen und sind im Durchschnitt 48 Jahre alt. In diesem Alter erreicht ein Richter die Endstufe seiner Besoldungsgruppe.  Die Entscheidungen der Landtagspräsidenten in den vergangenen beiden Legislaturperioden haben dazu geführt, dass der Abstand zwischen der Abgeordnetenentschädigung und der Richterbesoldung enorm gestiegen ist. Nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts entspricht dies nicht mehr einer verfassungsgemäßen Entschädigung der Abgeordneten. Die geforderte Balance ist nicht mehr gegeben. Die SPD-Fraktion hat sich daher entschlossen, dem Votum der Diätenkommission und des Landtagspräsidenten zu folgen. Wir bedauern es im Übrigen außerordentlich, dass sich die Entscheidung über die Höhe der Abgeordnetenentschädigungen ausschließlich an solchen abstrakten, wenig greifbaren Prinzipien und Gerichtsentscheidungen orientieren muss. Das ist auch ein grundsätzliches Problem in der Diskussion um die Arbeit von Abgeordneten, schließlich gibt es für den Erfolg oder die Qualität der Arbeit von Abgeordneten keinen objektiven Bewertungsmaßstab. Ob politische Entscheidungen als richtig oder falsch angesehen werden, hängt in hohem Maße davon ab, welche politische Meinung jeder einzelne Bürger und jede einzelne Bürgerin zu einzelnen Sachverhalten hat. Allerdings gilt für alle Abgeordneten eine eindeutige Qualitätskontrolle: sie müssen sich alle fünf Jahre der Wahl stellen.“