Großbritannien – Hinweise für Reisen nach dem Brexit

Großbritannien – Hinweise für Reisen nach dem Brexit
von 2. Oktober 2023 0 Kommentare

Nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union im Jahr 2020 hat sich die Situation für Reisende deutlich verändert. Diese Veränderungen betreffen nicht nur die Einreiseformalitäten, sondern auch andere Aspekte wie Fluggastrechte und die Nutzung von Mobiltelefonen. Dieser Artikel gibt einen Überblick, was man bei einer Reise nach Großbritannien nach dem Brexit beachten sollte.

 

Ein gültiger Reisepass ist erforderlich

Seit dem Brexit EU-Bürger für die Einreise in das Vereinigte Königreich einen gültigen Reisepass. Dies gilt unabhängig von Ihrem Aufenthaltszweck, sei es für touristische, geschäftliche oder andere Zwecke. Der Reisepass muss mindestens sechs Monate nach dem geplanten Rückreisedatum gültig sein.

Die Beantragung eines Reisepasses kann einige Zeit in Anspruch nehmen und sollte deshalb weit im Voraus geschehen. Man kann den Antrag auf einen Reisepass bei der örtlichen Passbehörde, oft im Rathaus, stellen.

Hierbei sollte man darauf achten, alle erforderlichen Dokumente, wie Passfotos und Gebühren, rechtzeitig vorzulegen, um Verzögerungen zu vermeiden. Beim Reisepass beantragen in Dresden oder anderen großen Städten sollte man sich vorher informieren, welches Amt für den eigenen Wohnort zuständig ist, denn es gibt oft mehrere Bürgerämter je nach Stadtbezirk.

Wann brauchen EU-Bürger ein Visum?

Grundsätzlich können EU-Bürger für touristische Aufenthalte von bis zu sechs Monaten ohne Visum nach Großbritannien reisen. Diese Regelung gilt für Reisen sowohl zu geschäftlichen als auch zu touristischen Zwecken.

Die sechsmonatige Aufenthaltsdauer bezieht sich auf einen Zeitraum von 180 Tagen und kann flexibel genutzt werden. Dies ermöglicht es Reisenden, das Vereinigte Königreich für längere Zeiträume zu erkunden, solange sie die Aufenthaltsdauer insgesamt nicht überschreiten.

Die visumfreie Einreise gilt nicht für Arbeitsaufenthalte oder längere Studienaufenthalte. Wenn man beabsichtigt, in Großbritannien zu arbeiten oder zu studieren, muss man möglicherweise ein entsprechendes Visum beantragen, abhängig von den individuellen Umständen und der Dauer des Aufenthalts.

Gelten die EU-Fluggastrechte noch?

Vor dem Brexit waren die EU-Fluggastrechte für alle Flüge innerhalb der EU und bei Flügen von EU-Flughäfen in Nicht-EU-Länder in vollem Umfang gültig. Dies bedeutete, dass Passagiere bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden, Annullierungen oder Nichtbeförderung Anspruch auf Entschädigung und Betreuungsleistungen hatten.

Seit dem 1. Januar 2021 wird das Vereinigte Königreich als Drittland betrachtet, was bedeutet, dass die EU-Fluggastrechte-Verordnung nur noch für Flüge aus der EU nach Großbritannien und umgekehrt gilt, wenn sie von EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass viele Bestimmungen der EU-Verordnung in das britische Recht übernommen wurden. Dies bedeutet, dass auch bei Flügen von Großbritannien mit Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen oder von außereuropäischen Staaten nach Großbritannien ein hoher Passagierschutz gewährleistet ist. Dennoch ist es sinnvoll, sich im Voraus über die Rechte bei Flugausfall oder bei Verspätungen zu informieren.

Was ist bei Reisen mit der Bahn zu beachten?

Grundsätzlich sind die Auswirkungen des Brexits für Bahnreisende begrenzt, da es bereits vor dem Brexit Sicherheitskontrollen im Eisenbahnverkehr durch den Kanaltunnel gab. Dennoch kann es zu Wartezeiten am Eurotunnel kommen, die Reisende berücksichtigen sollten.

Bei Verspätungen oder Zugausfällen auf Bahnstrecken, die durch EU-Länder führen, gelten weiterhin die EU-Fahrgastrechte. Diese bieten Passagieren Schutz und Entschädigung bei Problemen wie Verspätungen oder Zugausfällen. Innerhalb Großbritanniens hingegen gelten die britischen Fahrgastrechte, auf die sich Fahrgäste bei ähnlichen Unannehmlichkeiten berufen können.

Achtung: Handynutzung kann teuer werden

Die Roaming-Gebühren, die vor dem Brexit innerhalb der EU abgeschafft wurden, können nun wieder anfallen. Es ist daher ratsam, sich vor der Reise bei seinem Mobilfunkanbieter über die aktuellen Tarife und Roaming-Optionen zu informieren.

Viele Mobilfunkanbieter bieten spezielle Tarifpakete für Reisen ins Ausland an, die deutlich günstigere Konditionen bieten. Wenn man sich nicht für ein solches Tarifpaket entscheidet, können Roaming-Gebühren unerwartet hohe Handykosten verursachen. Es ist daher wichtig, Datenroaming und automatische Updates von Apps zu deaktivieren, um ungewollte Kosten zu vermeiden.

Gut informiert reisen

Die Reise nach Großbritannien nach dem Brexit erfordert einige zusätzliche Vorbereitungen und Informationen im Vergleich zu früheren Zeiten. Es ist wichtig, sich rechtzeitig um einen gültigen Reisepass, die Einreisebestimmungen, Roaming-Gebühren und eventuelle Visumanforderungen zu kümmern. Beachtet man diese Tipps, kann man die vielfältigen Attraktionen des Landes – ob London, Bristol oder Birmingham – in vollen Zügen genießen.

 

         

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