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50-jährige mit 2,4 Promille unterwegs

Ein beherzter LKW-Fahrer (47) nahm heute gegen 08:40 Uhr in Merseburg einer Autofahrerin den Fahrzeugschlüssel weg, als diese an einer Ampel in Richtung Halle vor ihm stand und verständigte die Polizei.

50-jährige mit 2,4 Promille unterwegs

Zuvor hatte er die bedenkliche Fahrweise des PKW Honda beobachtet und den Verdacht bekommen, dass die Fahrzeugführerin alkoholisiert sei. Die hinzugerufenen Polizisten führten mit der Frau einen Atemalkoholtest durch, der mit 2,4 Promille deren Fahruntüchtigkeit bestätigte. Der Führerschein der 50-jährigen Weißenfelserin wurde sichergestellt und bei ihr eine Blutprobenentnahme veranlasst.

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07.12.2016
hallelife.de - Redaktion
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Schwerer Verkehrsunfall auf der B80

An der Kreuzung der Bundesstraße 80 prallten heute gegen 13:20 Uhr an der Kreuzung Wansleben ein LKW und ein Van zusammen, wobei drei Personen verletzt wurden.[nbsp]

Schwerer Verkehrsunfall  auf der B80

Nach bisherigen Erkenntnissen bog der Van aus Wansleben kommend in Richtung Eisleben nach links auf die Bundesstraße auf. Der Lastkraftwagen, der auf der B 80 in Richtung Halle unterwegs war, befuhr die Kreuzung möglicherweise bei Rot der Lichtzeichenanlage. Der LKW-Fahrer konnte verletzt aus dem Führerhaus befreit werden. Im Van sind zwei Personen eingeklemmt und schwer verletzt worden. Die Transporter-Fahrerin kam per Hubschrauber in ein Krankenhaus, ein mitfahrendes Kind per Rettungswagen in eine Klinik.

Der Sachschaden wird auf ca. 80.000 Euro geschätzt.

Die Sperrung der Bundesstraße in Fahrtrichtung Halle zwecks Unfallaufnahme und Bergung der Fahrzeuge dauert derzeit noch an.

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07.12.2016
hallelife.de - Redaktion
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Das ändert sich für Energieverbraucher – Ausblick auf 2017

Neues Jahr, neue Regeln – auch 2017 ändert sich für Energieverbraucher einiges. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale erklärt, was Haushalte wissen müssen.

Das ändert sich für Energieverbraucher - Ausblick auf 2017

André König, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale-Sachsen-Anhalt e.V.- erklärt, was für private Haushalte wichtig wird.

Strompreise:

Die Ökostrom-Umlage wird 2017 angehoben, um 0,35 Cent 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Auch die Netzentengelte werden deutlich steigen. Viele Anbieter werden daher wohl die Strompreise anheben. Allerdings sind die Verbraucher nicht wehrlos: André König rät, bei Preiseerhöhungen durch den Versorger einen Tarif- oder Anbieterwechsel zu prüfen. In diesem Fall haben Verbraucher nämlich immer ein Sonderkündigungsrecht. Wer Hilfe beim Wechsel benötigt, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Elektrogeräte:

Ab September 2017 dürfen gemäß der EU-Ökodesignrichtlinie nur noch Staubsauger verkauft werden, die eine maximale Leistung unter 900 Watt haben – am EU-Label auch daran erkenntlich, dass der Jahresstromverbrauch unter Standardbedingungen maximal bei 43 Kilowattstunden liegen darf. Wichtig zu wissen: Wie Tests der Stiftung Warentest gezeigt haben, geht die Verringerung des Stromverbrauchs nicht zulasten der Saugkraft. Geschont wird also nur der Geldbeutel, nicht der Dreck.

Heizungsanlagen im Bestand:

Schon seit 2016 gibt es eine eigene Energieeffizienz-Kennzeichnung für Heizungsgeräte im Bestand, das sogenannte “Nationale Effizienzlabel für Altgeräte”. Neu ist ab 2017, dass die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet sind, alle noch nicht gekennzeichneten Geräte gestaffelt nach Baujahren zu etikettieren. André König betont: “Das Nationale Label sagt nur etwas über den Gerätetyp, nicht über den tatsächlichen Zustand der spezifischen Anlage oder die Eignung für den aktuellen Einsatzort aus. Darüber gibt zum Beispiel der Heiz-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale Aufschluss.”

Hinweis

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie zuhause hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell.
Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es unter (0800) 809 802 400 (kostenfrei).

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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07.12.2016
hallelife.de - Redaktion
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Schlussrechnungen ohne Schluss

Verbraucherzentrale unterstützt bei der Prüfung von Schlussrechnungen

Bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. suchen ehemalige Kunden der Care-Energy AG Rat und Hilfe. Sie haben nach langer Wartezeit – fünf oder mehr Monate nach Beendigung ihrer Verträge – eine Schlussrechnung von der Care-Energy Management GmbH erhalten, die alle bestehenden sogenannten Mehr- und Mindermengenabrechnungen ersetzen soll.

Schlussrechnungen ohne Schluss

Die Care-Energy AG konnte ihre Kunden auch in Sachsen-Anhalt nicht mehr mit Strom und Gas beliefern, nach dem die dazu notwendigen Verträge mit den Netzbetreibern im Sommer gekündigt wurden.

Die Verbraucher können damit aber noch immer keinen Schlussstrich unter die Stromlieferung ziehen. Denn in allen der Verbraucherzentrale vorliegenden Fällen endet die Schlussrechnung mit einer Nachforderung zu Lasten der Verbraucher. Dabei resultieren diese Nachforderungen überwiegend daraus, dass von den Verbrauchern tatsächlich geleistete Abschlagszahlungen vermutlich zum Teil nicht angerechnet wurden.

Betroffenen Verbrauchern empfiehlt die Verbraucherzentrale, sich auch von bereits verschickten Mahnungen nicht einschüchtern zu lassen und eine neue, korrigierte Schlussrechnung unter Berücksichtigung aller gezahlten Abschläge zu verlangen. Gleichzeitig sollten die angefallenen Kosten der Energielieferung anhand der vertraglich vereinbarten Preise und der Zählerstände bei Beginn und Ende des Vertrages berechnet werden.

Abzüglich der geleisteten Abschlagszahlungen kann auf diese Weise zumindest überschlagen und damit kontrolliert werden, ob tatsächlich noch eine Forderung von Care-Energy besteht oder sogar ein Guthaben erstattet werden muss.

Für eine individuelle Beratung und Hilfestellung zu diesem Thema können sich die Verbraucher gerne an die Beratungsstellen wenden. Die Öffnungszeiten und Adressen sind hier zu finden.

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Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.

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07.12.2016
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Großauftrag für Textilmanufaktur zur Rekonstruktion des Paradeschlafzimmers August des Starken

Bis 2018 werden historische Wandbehänge des Dresdner Residenzschlosses durch die Textilmanufaktur wiederhergestellt

Die seit 2014 in die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle integrierte Textilmanufaktur hat einen umfassenden, bis Anfang 2018 ausgelegten Großauftrag zur Wiederherstellung des Paradeschlafzimmers August des Starken im Dresdner Residenzschloss erhalten.

Großauftrag für Textilmanufaktur zur Rekonstruktion des Paradeschlafzimmers August des Starken

Das vom Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement vergebene Projekt mit einem Gesamtvolumen von 1,3 Millionen Euro umfasst die akribische und detailgenaue Rekonstruktion der historischen Wandbehänge des dort 1717 bis 1718 entstandenen Paradeschlafzimmers. Im Sommer dieses Jahres begannen an der BURG die Rekonstruktionsarbeiten. Koordiniert von Werkstattleiterin Ilona Fitzner bringen seither neun dafür eigens eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Handarbeit die Applikationen auf dem wertvollen Goldbrokat der Wandbekleidungen, der Bettvorhänge und der äußeren Bettkränze an, um so das rekonstruierte Paradeschlafzimmer wieder in seiner alten Pracht erstrahlen zu lassen. Um die zusätzlichen Mitarbeiter für die selten angewandte Stickereitechnik zu finden, ging man im Frühjahr 2016 neue Wege: In Kooperation mit dem VHS-Bildungswerk Magdeburg wurde eine durch das Jobcenter Halle (Saale) geförderte Qualifizierungsmaßnahme gestartet.

Das Paradeschlafzimmer gehört zu den ehemaligen Paraderäumen des Dresdner Residenzschlosses. Obwohl im Zweiten Weltkrieg das Residenzschloss nahezu völlig zerstört wurde, konnten Teile der Wandbekleidungen durch rechtzeitige Auslagerung gerettet und nun als Vorlage verwendet werden.

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Textilmanufaktur der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle

Die seit 2014 in die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle integrierte Textilmanufaktur ermöglicht fundierte und fachbereichsübergreifende Lehre und Forschung in der Hoch- und Flachweberei, Stickerei, Näherei und Färberei. Zudem befinden sich dort auch die Werkstätten für Textilsiebdruck und Jacquardweberei. Die Textilmanufaktur ermöglicht so eine umfassende Ausbildung für die Studienrichtungen Malerei/Textile Künste (Fachbereich Kunst) und Textildesign (Fachbereich Design) und führt außerdem gewerbliche Auftragsarbeiten wie beispielsweise hochwertige Textilrestaurierungen von Tapisserien, Kostümen oder Stickereien aus. Die Textilrestaurierung bildet dabei einen Teil des Forschungsgebiets von Prof. Ulrich Reimkasten (Malerei/Textile Künste). Ein Studienangebot im Bereich Textilrestaurierung wird zudem derzeit angestrebt.

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Geschichte der Textilmanufaktur

Die Textilmanufaktur der BURG blickt auf eine lange, wechselvolle Geschichte zurück: 1946 gegründet, war die seit 1958 in der Hallenser Puschkinstraße ansässige Textil- und Gobelinmanufaktur bis zur Wiedervereinigung als Produktionsbereich der Hochschule angegliedert. Seit 1992 wurde die Textilmanufaktur als GmbH des Landes Sachsen-Anhalt weiter geführt. Während dieser Zeit blieb die Hochschule dank Kooperationsvereinbarungen der Studienrichtungen Malerei/Textile Künste sowie Mode- und Textildesign mit der Textilmanufaktur weiterhin aufs engste verbunden. Zudem erarbeitete sich die Einrichtung – nun unter der Firmierung Staatliche Textil- und Gobelinmanufaktur – in den 1990er Jahren internationales Renommee, vor allem im Bereich der Restaurierung und Konservierung von historischen Textilien und Tapisserien. Um die Wirtschaftlichkeit der Manufaktur zu sichern war jedoch stets ein staatlicher Zuschuss notwendig. Im Oktober 2012 entschied sich die Landesregierung von Sachsen-Anhalt deswegen, die defizitär wirtschaftende Staatliche Textil- und Gobelinmanufaktur Halle GmbH zu liquidieren. Die geplante Schließung – und damit der drohende Wissensverlust der vielfältig spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedensten Techniken – konnte durch die Integration in die Kunsthochschule verhindert werden. 2014 konnte der Umzug in das neue Gebäude auf dem Campus Design erfolgen.

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Auftragszeitraum: Sommer 2016 bis Anfang 2018
Auftraggeber: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
Gesamtetat: 1,3 Millionen Euro

Textilmanufaktur der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
Wiederherstellung des Paradeschlafzimmers August des Starken im Dresdner Residenzschloss (Detail), 2016
Foto: Matthias Ritzmann

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07.12.2016
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Brotbacken für die Wissenschaft

In einem vom Land Sachsen-Anhalt geförderten Projekt von Prof. Andreas Simm soll herausgefunden werden, welche Brotkruste sich als Basis für ein Nahrungsergänzungsmittel eignet.[nbsp]

Brotbacken für die Wissenschaft

Man könnte meinen, das Projekt von Prof. Andreas Simm ist eine spontane Idee gewesen, beim Frühstück entstanden. Stattdessen ist sie „regelrecht historisch“, wie er sagt. Schon von 1990 bis 2000 hat er an der Universität Würzburg über Signaltransduktion geforscht und ist dabei mit dem Thema glykierte Proteine in Kontakt gekommen – und mit Brot als „Forschungsobjekt“. Denn in Brot sind sogenannte AGE enthalten. AGE steht für Advanced Glycation Endproducts, also Glukose-Fett- oder Glukose-Eiweiß-Verbindungen. Mittlerweile ist Prof. Simm seit 16 Jahren Leiter des Forschungslabors der Klinik für Herzchirurgie des Universitätsklinikums Halle (Saale) und greift die Brot-Idee wieder auf. Sein Projekt nennt sich „Backwaren als Functional Food: neuronaler Schutz vor stressinduziertem Zelltod“.

Darin soll herausgefunden werden, welche Effekte AGE aus der Nahrung auf degenerative Erkrankungen haben. Vorarbeiten haben gezeigt, dass AGE-reiche Extrakte aus der Brotkruste Zellen vor oxidativem Stress schützen können, wie er beispielsweise bei Diabetes, Alzheimer, Operationen oder Gewebeschäden nach einer Sauerstoffunterversorgung (Ischämie-Reperfusionsschäden) in Zellen entsteht. Die verzuckerten Eiweiße bringen Zellen dazu, dass sie ihr eigenes Abwehrsystem gegen den Stress aktivieren.

„Beim Backen bilden sich die modifizierten Eiweiße“, erklärt der Biologe. In der Brotkruste seien dabei deutlich mehr AGE enthalten als in der Krume. Beim Essen werden diese veränderten Eiweiße dann freigesetzt. Und dabei gilt „je dunkler, desto mehr AGE“, aber verbrannt darf es nicht sein. Deswegen besteht ein Teil des Projektes darin, herauszufinden, wie dunkel gebacken die Kruste sein muss.

Auch muss untersucht werden, welche traditionelle Getreidesorte und welche Backtemperatur das beste Ergebnis liefern. Dazu werden in einer Bäckerei viele verschiedene Brote standardisiert gebacken. „Wir fangen mit den Sorten an, die in Deutschland angebaut werden, also unter anderem Dinkel, Hafer, Weizen, Roggen“, sagt Prof. Simm. Wenn sich dann zwei Sorten als besonders geeignet zeigen, wird mit diesen Teigen ebenfalls standardisiert getestet, welche Backtemperatur und Backzeit am besten sind. „Es werden insgesamt bestimmt 100 Laib Brot werden“, schätzt Prof. Simm, der auch selbst schon mal seinen eigenen Sauerteig angesetzt und damit Brot gebacken hat.

Ein großes Ziel sei, aus der Kruste ein Nahrungsergänzungsmittel zu entwickeln, mit dem man seine Abwehr sozusagen trainieren könne. Bei Demenz, die der Fokus der „Autonomie im Alter“-Projekte ist, bei der Nervenzellen absterben, aber auch bei Lungentumorzellen könnte eine solche AGE-Therapie eventuell helfen. Sie könnte dazu führen, die zelleigene Abwehr zu induzieren beziehungsweise das Wachstum des Tumors zu hemmen. „Die Frage, der wir auch nachgehen, ist, welche Version die wirksamste wäre, die beides kann“, blickt Prof. Simm voraus. Auch müsse dann untersucht werden, welche Menge und in welchen Abständen man diese nehmen müsste. „Der Körper muss zwischendurch reagieren können, so dass eine tägliche Einnahme nicht sinnvoll ist. Das ist wie beim Sport, da muss der Muskel auch Zeit haben, auf eine Beanspruchung zu reagieren“, erklärt Prof. Simm.

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07.12.2016
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Erich Mielke – Meister der Angst

BStU in Halle lädt ein ins Kino zu Film und Gespräch

Erich Mielke – sein Name steht für die Staatssicherheit in der DDR und ihr jahrzehntelanges geheimpolizeiliches Wirken. Als überzeugter Parteisoldat, ausgestattet mit umfassender Macht, lenkte er den perfiden Überwachungsapparat der Stasi.

Erich Mielke – Meister der Angst

“Erich Mielke – Meister der Angst” von Jens Becker und Maarten van Duin basiert auf Recherchen von Stasi- und BND-Unterlagen sowie auf historischem Film- und Archivmaterial. Im Fokus des Dokudramas steht der Mensch Erich Mielke: seine Motivation, seine Überzeugung, sein Antrieb – aber auch seine Paranoia, sein Scheitern und seine Ängste.

Im Anschluss an die Filmvorführung steht der Regisseur Jens Becker dem Publikum für Fragen zur Verfügung. Das Gespräch wird von der freien Journalistin Anja Falgowski moderiert.

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Termin:[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Mittwoch, 14. Dezember 2016

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Ort:[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Puschkino

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Der Eintritt ist frei.

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Eine Kooperationsveranstaltung des BStU mit der polyband Medien GmbH, LOOKS Filmproduktionen GmbH.

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07.12.2016
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Staatliches Doping in der DDR – Zur Situation der Dopingopfer und neuer Hilfsfonds für Betroffene

In der DDR wurden Hochleistungs- und Nachwuchssportler in staatlichem Auftrag systematisch gedopt. Viele Athletinnen und Athleten erlitten dadurch erhebliche gesundheitliche Schäden, deren Spätfolgen erst jetzt zu Tage treten. Die Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen in Sachsen-Anhalt, Birgit Neumann-Becker, und der Doping-Opfer-Hilfe e. V., vertreten durch die Vorsitzende Prof. Ines Geipel, wollen in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Sachsen-Anhalt über die Praxis des von der SED-Führung verordneten staatlichen Dopings in der DDR und über den zweiten Hilfsfonds für Dopingopfer informieren und öffentlich ins Gespräch kommen.

Staatliches Doping in der DDR – Zur Situation der Dopingopfer und neuer Hilfsfonds für Betroffene

[nbsp]Birgit Neumann-Becker: „Die Erfahrungen der als Kinder und Jugendliche ohne ihr Wissen und ohne die Einwilligung ihrer Eltern mit chemischen Substanzen unbekannter Langzeitwirkung gedopten Menschen stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung. Die einstige Absicht der Steigerung ihrer sportlichen Leistung bezahlen sie bis heute mit dem hohen Preis ihrer Gesundheit. Ihre Leistungen sollten der DDR mit unethischen Mitteln zu sportpolitischem Ruhm verhelfen. Heute geht es um Anerkennung und Wiedergutmachung für diese Menschen und auch ihre Kinder, die an teilweise sehr schweren gesundheitlichen Folgeschäden zu leiden haben.“

Ehemalige Sportlerinnen berichten

Die öffentliche Veranstaltung am Montag, 12. Dezember 2016, im Stadthaus von Halle (Saale) beginnt um 18 Uhr. Zunächst führt Prof. Ines Geipel, einst Weltklassesprinterin beim DDR-Sportclub Motor Jena, in die Geschichte des DDR-Staatsdopings ein. Sie berichtet zudem über die Lage der Dopingopfer und über den aktuellen Hilfsfonds. Bereits im August 2002 war ein Dopingopfer-Hilfegesetz verabschiedet und ein erster Hilfsfonds eingerichtet worden, der jedoch nicht alle Betroffenen erfasste und bereits Ende 2007 ausgeschöpft war. Im Juli 2016 hat die Bundesregierung die Einrichtung eines zweiten Hilfsfonds mit einer Laufzeit von 12 Monaten beschlossen.

Nach dem Vortrag diskutieren[nbsp] Prof. Ines Geipel, die Zeitzeugin Susann Scheller und Prof. Dr. Udo Rebmann, Vorstandmitglied der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, zum Thema. Die Podiumsdiskussion moderiert der Sportjournalist Thomas Purschke. Der Eintritt ist frei.

Verein bietet individuelle Gespräche an

Am Folgetag der Abendveranstaltung, dem 13. Dezember 2016, bieten Beraterinnen des Vereins Doping-Opfer-Hilfe e. V. Beratungen für Betroffene aus Halle (Saale) und dem südlichen Sachsen-Anhalt an. Die individuellen Gespräche finden von 10 und 18 Uhr ebenfalls im Stadthaus statt. Um eine vorherige Terminvereinbarung über die Geschäftsstelle des Doping-Opfer-Hilfe e.V. wird gebeten, Telefon 030 / 44 71 08 26.

Darüber hinaus bietet die Landesbeauftragte[nbsp] für Stasi-Unterlagen in Sachsen-Anhalt Beratung für Betroffene an, Kontakt unter: Tel.: 03 91 / 5 67-50 51 und E-Mail LStU@Justiz.sachsen-anhalt.de.[nbsp]

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07.12.2016
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Schottische Weihnachtsgeschichten am Kamin

Das Jahr neigt sich dem Ende zu, Frost nagt an Mensch und Tier. Doch in der alten Bischofsburg in Burgliebenau wird es am Kamin gemütlich.[nbsp]

Schottische Weihnachtsgeschichten am Kamin

Denn am Donnerstag, dem 15. Dezember, werden in der Kaminstube Weihnachts- und Wintergeschichten aus Schottland vorgelesen. Unter Ahnenporträts und Hirschgeweihen gibt es dazu heißen Tee und schottisches Gebäck.

Aufgrund der begrenzten Platzkapazität in der historischen Kaminstube wird um Voranmeldung gebeten.

Eine weitere Gelegenheit besteht am Dienstag, den 20. Dezember. Dann wird ein zweites Mal das Feuer im Kamin entzündet und die Geschichten gelesen.

Beginn an beiden Tagen ist 19 Uhr, der Eintritt beträgt 7 €.

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07.12.2016
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Autofahrer baut schweren Unfall mit über 2,5 Promille

Am 06.12.2017 gegen 10.15 Uhr ereignete sich im Bereich Zscherben ein Verkehrsunfall.[nbsp]

Autofahrer baut schweren Unfall mit über 2,5 Promille

Ein 57 jähriger Kia-Fahrer befuhr die Zscherbener Landstraße in Fahrtrichtung Halle. Ca. 20 m hinter dem Ortsausgangschild Zscherben geriet er aus bisher ungeklärter Ursache auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort frontal mit einer entgegenkommenden 63 jährigen Chevrolet-Fahrerin. Durch den Aufprall wurde die Chevrolet-Fahrerin verletzt. Der Chevrolet fing Feuer und brannte aus. Am Kia entstand Sachschaden. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass der Kia- Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Der gemessene Wert lag über 2,5 Promille. Der Führerschein wurde sichergestellt. Zur Brandbekämpfung waren die Kameraden der Feuerwehren aus Halle, Zscherben, Eisdorf und Holleben vor Ort.

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07.12.2016
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Polizeimeldungen aus dem Saalekreis

Diebstahl von Werkzeug -[nbsp]Diebstahl von[nbsp]Bargeld und[nbsp]Tabakwaren [nbsp]-[nbsp]Fahren unter berauschenden Mitteln – Fahren unter Alkohol -[nbsp]Geschwindigkeitskontrolle[nbsp]im Bereich Höhnstedt -[nbsp]Verkehrsunfall[nbsp]im Bereich Mücheln

Polizeimeldungen aus dem Saalekreis

Diebstahl Werkzeug

In der Nacht vom Montag zum Dienstag drangen unbekannte Täter in bisher bekannt 12 Gartenlauben und 2 Vereinsgebäuden ein. Sie hebelten Türen bzw. Fenster auf und durchsuchten die Innenräume. Bisher ist bekannt, dass aus einer Laube diverse Werkzeuge und Elektrogeräte entwendet wurden.

Diebstahl

In den frühen Morgenstunden des 07.12.2016 drangen unbekannte Täter in eine Verkaufseinrichtung im Bereich Bad Dürrenberg, Breite Straße ein. Sie hebelten eine Tür auf und durchsuchten die Innenräume. Bisher ist bekannt, dass Bargeld in unbekannter Höhe sowie Tabakwaren entwendet wurden.

Fahren unter berauschenden Mitteln

Am 07.12.2016 gegen 01.45 Uhr kontrollierten die Beamten im Bereich Halle, Kröllwitzer Straße eine 29 jährige VW-Fahrerin. Diese führte ihr Fahrzeug unter dem Einfluss berauschender Mittel. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Fahren unter Alkohol

Am 06.12.2016 gegen 17.30 Uhr kontrollierten die Beamten im Bereich Werderthau, Werderthauer Dorfstraße einen 44 jährigen Opel-Fahrer. Dieser führte sein Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol. Der gemessene Wert lag über 0,6 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Geschwindigkeitsmessen

In den Mittagsstunden des 06.12.2016 führten die Beamten im Bereich Höhnstedt, Schochwitzer Straße eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Gemessen wurden ca. 65 Fahrzeuge, davon waren 14 zu schnell. Spitzenreiter ein PKW mit gemessenen 63 km/h (erlaubt 30 km/h). Die Fahrerin muss mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen.

Diebstahl Werkzeug

In der Nacht vom Dienstag zum Mittwoch drangen unbekannte Täter in einen Bauwagen im Bereich Merseburg, Naumburger Straße ein. Sie verschafften sich unter Gewaltanwendung Zugang zum Innenraum. Bisher ist bekannt, dass diverse Werkzeuge entwendet wurden.

Verkehrsunfall

Am 07.12.2017 gegen 00.45 Uhr ereignete sich im Bereich Mücheln ein Verkehrsunfall. Ein VW-Fahrer befuhr die K 2163 aus Richtung Mücheln in Richtung Schnellroda. Plötzlich überquerte ein Reh die Fahrbahn. Es kam zum Zusammenstoß. Am Fahrzeug entstand Sachschaden. Das Tier verendet an der Unfallstelle.

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07.12.2016
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LKW stößt gegen Blechcontainer mit Propangasflaschen

Auf dem Gelände einer Tankstelle kam es heute gegen 07:00 Uhr zu einem Verkehrsunfall mit einem LKW.

LKW stößt gegen Blechcontainer mit Propangasflaschen

Als der Fahrzeugführer seinen LKW vom Tankstellengelände lenken wollte, stieß er aus Versehen gegen einen Blechcontainer, welcher als Lager für Propangasflaschen dient. Mehrere dieser Propangasflaschen wurden durch den Zusammenprall beschädigt. Die Gasflaschen wurden vorsorglich durch Kräfte der Feuerwehr in Augenschein genommen. Diese konnten jedoch Entwarnung geben, eine Gefahr ging durch die Beschädigungen nicht aus.

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07.12.2016
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Handtaschen entwendet

Gegen 01:40 Uhr meldeten sich heute zwei Frauen telefonisch bei der Polizei und gaben an, in einer Bar am Moritzburgring bestohlen worden zu sein.[nbsp]

Handtaschen entwendet

Die Frauen im Alter von 45 und 46 Jahren begaben sich etwa eine halbe Stunde zuvor auf die Tanzfläche und ließen währenddessen ihre Handtaschen am Tisch zurück. Als sie zu diesem zurückkehrten, fehlte die eine Handtasche komplett und aus der zweiten Tasche wurde die Geldbörse entwendet. Hinweise zu möglichen Tatverdächtigen konnten nicht erlangt werden.

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07.12.2016
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Spind in Krankenhaus aufgebrochen

In einem Krankenhaus wurde durch bislang unbekannte Täter gestern Nachmittag gegen 16:30 Uhr das im Spind befindliche Wertgelass einer Patientin aufgebrochen.[nbsp]

Spind in Krankenhaus aufgebrochen

Anschließend wurden aus diesem die Geldbörse, das Smartphone sowie ein Mäppchen mit persönlichen Dokumenten entwendet. Die 65-Jährige befand sich aufgrund einer OP zur Tatzeit nicht in ihrem Zimmer. Das Mäppchen wurde durch einen weiteren Patienten gegen 17:30 Uhr mitsamt Inhalt im Flurbereich des Krankenhauses wiedergefunden. Vom restlichen Diebesgut fehlt weiterhin jede Spur.

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07.12.2016
hallelife.de - Redaktion
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Underworld 5: Blood Wars

Underworld geht in die 5. Runde

Underworld 5: Blood Wars

Der letzte Tag der aktuellen Kinowoche ist angebrochen. Wir möchten die Chance jedoch noch nutzen, euch den fünften Teil der Underworld-Reihe vorzustellen. Zweifelsfrei reicht sich nun, wie immer um diese Zeit, ein Blockbuster nach dem Anderen die Hand und nun schafft es auch das Fantasyhorror-Genre zur Weihnachtszeit in die Kinos, denn Underworld geht in die 5. Runde. Ob dieser Teil mit den Vorigen mithalten kann, oder der 5. Teil nun auch der letzte sein wird, lest Ihr wie immer in unserer Bewertung.

Zum Inhalt:

Das Versteckspiel von Vampiren und Werwölfen vor den Menschen ist vorbei. Dass muss auch Vampirkriegerin Selene (Kate Beckinsale) erkennen. Die Menschen setzen nun alles daran, die Existenz der beiden Gruppen schnellstmöglich auszulöschen. Doch diese gemeinsame Bedrohung bringt die Werwölfe und Vampire kein Stück weiter zusammen. Vielmehr geht der interne Krieg trotz des gemeinsamen Gegners weiter. Hinzukommt für Selene, dass Sie sich nicht nur gegen Menschen und Werwölfe zur Wehr setzen muss, auch aus den eigenen Reihen gibt es Feinde. Selene will nun endlich den Frieden zwischen allen Fronten und ist bereit für dieses Ziel alles zu geben.

Das sagt die hallelife.de-Redaktion:

Wer auf das düstere Layout der Vorgänger abgefahren ist, wird auch vom 5. Teil nicht enttäuscht sein. Gefühlt 80% des Filmes sind in der Nacht, dunklen Gebäuden oder während eines Regengusses gedreht. Einzig bei den Kostümen findet nun auch der ein oder andere weiße Stoffstreifen seinen Einsatz. Aber wer hat sich einen Underworld-Film auch auf einer grünen Wiese mit Schmetterlingen und Sonnenschein vorgestellt? Die Actionszenen machen ordentlich was her und reihen sich mit Soundtrack und hervorragenden Effekten in die oberste Liga ein. Einzig der 3D-Effekt ist enttäuschend. Was auffällt ist eine Steigerung in Punkto Brutalität, die wir aus den Vorgängern so nicht kannten. Enttäuschend für uns ist vorrangig die Handlung. Sie bringt die Saga für uns nicht wirklich voran und wenn morgen Teil 6 in die Kinos kommen würde, würde uns das nicht überraschen. Wie lange man jedoch einzig mit toller Action und einem tollen Design die Leute in die Kinos holt ist fraglich. Immerhin waren es bei den ersten Teilen besonders diese Elemente + einer toll erzählten Handlung, die Underworld-Filme so besonders machte.

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07.12.2016
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Weihnachtsvideo des Feuerwehrverbandes Halle e.V.

Die 1. Wachabteilung der Feuerwache Süd produzierte heute, unter einem hohen Spaßfaktor, dass obligatorische Weihnachtsvideo des Feuerwehrverbandes Halle e.V. in Zusammenarbeit mit der Bild-Zeitung.[nbsp]

Weihnachtsvideo des Feuerwehrverbandes Halle e.V.

In diesem Jahr stand die Produktion des Aufklärungsvideos unter keinem guten Stern. Immer wieder wurden die Erarbeitung durch[nbsp][nbsp]Einsätze und andere Begebenheiten verzögert. Die Verantwortlichen waren letztendlich im Begriff auf eine Erarbeitung im diesem Jahr zu verzichten. Doch zahlreiche Anfragen von Kollegen, Bürgern und auch der Bildzeitung bewirkten ein kurzfristiges Umdenken. Unter hohem Zeitdruck wurden am heutigen Vormittag die Aufnahmen vorgenommen. Das Ziel des Videos ist wie jedes Jahr eine Sensibilisierung aller Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit offenem Feuer. Kerzen werden angezündet, um sich daran zu erfreuen. Kerzenlicht symbolisiert gerade zu den Weihnachtsfeiertagen häusliche Geborgenheit und Sicherheit. Doch in jeder einzelnen Kerze versteckt sich die Energie und das Potenzial einer Katastrophe. Wenn man es zulässt, in dem man elementare Selbstverständlichkeiten der Sicherheit vernachlässigt, kann sich die erwünschte und ersehnte Geborgenheit innerhalb von wenigen Minuten in Schmerz, Leid und Tod wandeln. Fast jeder Feuerwehrmann kennt dieses Szenario. Aus diesem Grund bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger um entsprechende Vorsicht. Unser größter Wunsch zu Weihnachten ist, dass wir zu keinem Zimmer- oder Wohnungsbrand ausrücken müssen. Wir hoffen, dass die Bürger der Stadt Halle (Saale) uns diesen Wunsch erfüllen. Die Feuerwehr Halle (Saale) wünscht allen Menschen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest.

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(Quelle: feuerwehr-halle.de)

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07.12.2016
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Pro-Kopf-Arbeitszeit im Jahr 2015 betrug 1 427 Stunden

In Sachsen-Anhalt wurden im Jahr 2015 von den 1[nbsp]004,1 Tausend Erwerbstätigen 1[nbsp]432,8 Millionen Arbeitsstunden geleistet. Damit betrug die Pro-Kopf-Arbeitszeit je Erwerbstätigen durchschnittlich 1[nbsp]427 Stunden.

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Pro-Kopf-Arbeitszeit im Jahr 2015 betrug 1 427 Stunden

Wie das Statistische Landesamt nach neuesten vorläufigen Berechnungen mitteilt, sank das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen, das die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen umfasst, gegenüber dem Vorjahr um 5,8 Millionen Stunden oder 0,4 Prozent. Dieser Rückgang ist auf die Abnahme der Erwerbstätigenzahl um 6[nbsp]400 Personen oder 0,6 Prozent zurückzuführen. Nach der Stellung im Beruf betrachtet sank, bedingt durch den Rückgang um 2[nbsp]200 Personen oder 2,4 Prozent, die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden bei den Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen um 3,6 Millionen Stunden oder 2,0 Prozent. Bei den Arbeitnehmern verringerte sich die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden um 2,1 Millionen Stunden oder 0,2 Prozent. Die Arbeitnehmerzahl nahm um 4[nbsp]200 Personen oder 0,5 Prozent ab. Im Jahr 2015 betrug die Pro-Kopf-Arbeitszeit der Erwerbstätigen 1[nbsp]427 Stunden (Vorjahr: 1[nbsp]424 Stunden, Bundesdurchschnitt: 1[nbsp]368 Stunden). Bei den Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen lag die Pro-Kopf-Arbeitszeit bei 1[nbsp]993 Stunden (Vorjahr: 1[nbsp]985 Stunden, Bundesdurchschnitt: 1[nbsp]961 Stunden). Je Arbeitnehmer/in betrug die geleistete Jahresarbeitszeit 1[nbsp]371 Stunden (Vorjahr: 1[nbsp]367 Stunden, Bundesdurchschnitt: 1[nbsp]301 Stunden.

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Nach Wirtschaftsbereichen betrachtet entwickelte sich das Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen in Sachsen-Anhalt sehr differenziert. Während es in den Bereichen Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen (+[nbsp]1,1 %) und Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit (+[nbsp]0,3 %) zunahm, sank es in den anderen Wirtschaftsbereichen. Den stärksten Rückgang hatten die Bereiche Baugewerbe (-[nbsp]2,9 %) sowie Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (-[nbsp]1,3 %).

Die meisten Arbeitsstunden je Erwerbstätigen wurden, wie in den Vorjahren, im Baugewerbe mit 1[nbsp]644 Stunden geleistet. Am kürzesten war die jährliche Pro-Kopf-Arbeitszeit dagegen in den Dienstleistungsbereichen (1[nbsp]372 Stunden), bei denen Teilzeitarbeit und marginale Beschäftigung eine größere Rolle spielen.

Ursachen für die Unterschiede zum Bundesdurchschnitt und zwischen den Wirtschaftsbereichen sind neben verschiedenen tariflichen und individuellen Arbeitszeiten (Vollzeit-, Teilzeit-, marginale Beschäftigung), den unterschiedlichen Beschäftigungsstrukturen (abhängige und selbstständige Erwerbstätigkeit) und Wirtschaftszweigstrukturen auch die Mehr- und Kurzarbeit sowie krankheitsbedingte Ausfallzeiten und die unterschiedliche Zahl der Arbeitstage in den Bundesländern. Die verschiedenen regionalen und strukturellen Pro-Kopf-Arbeitszeiten sind somit kein Maßstab der Intensität und Qualität der verausgabten Arbeitszeit.

Diese vom Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ (AK ETR) ermittelten Zahlen sind das Ergebnis einer Neuberechnung der Erwerbstätigkeit und des Arbeitsvolumens für das Jahr 2015 und beruhen auf dem Berechnungsstand des Statistischen Bundesamtes und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom August 2016. Dabei wurden auch die Jahre ab 2012 überarbeitet.

[nbsp]

Arbeitsvolumen (geleistete Arbeitsstunden) der Erwerbstätigen
am Arbeitsort in Sachsen-Anhalt 2014 und 2015
[nbsp]

Wirtschaftsbereich (WZ 2008)

2014

2015

Veränderung 2015 gegenüber 2014

Je Erwerbstätigen 2015

Millionen Stunden

%

Stunden

A[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

32,4

32,0

-[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]1,3

1 520

B[nbsp]– F[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]Produzierendes Gewerbe[nbsp]

417,1

411,4

-[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]1,4

1 572

B – E[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]Produzierendes Gewerbe ohne
[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]Baugewerbe

283,8

282,0

-[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]0,6

1 541

[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]darunter: C Verarbeitendes Gewerbe[nbsp]

250,6

248,4

-[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]0,9

1 541

F[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]Baugewerbe

133,4

129,4

-[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]2,9

1 644

G – T[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]Dienstleistungsbereiche[nbsp]

[nbsp]989,1

[nbsp]989,4

0,0

1 372

G – J[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]Handel, Verkehr, Gastgewerbe,[nbsp]
[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]Information und Kommunikation

327,6

324,3

-[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]1,0

1 378

K – N[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]Finanz-, Versicherungs- u. Unternehmens-[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]dienstl., Grundstücks- u. Wohnungswesen[nbsp]

213,3

215,6

1,1

1 352

O – T[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]Öffentliche und sonstige Dienstleister,
[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]Erziehung, Gesundheit

448,2

449,5

0,3

1 377

Insgesamt

1 438,6

1 432,8

-[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]0,4

1 427

[nbsp]

Weitere Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit können auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt[nbsp]www.statistik.sachsen-anhalt.de[nbsp]oder auf der Homepage des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“[nbsp]www.ak-etr.de[nbsp]abgerufen werden. Zu den neuen Ergebnissen liegt außerdem eine vom Arbeitskreis erstellte Publikation „Arbeitsvolumen in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland 2000 bis 2015, Reihe 1, Band 2“ in elektronischer Form (Excel bzw. PDF) vor, die kostenlos über das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt (shop@stala.mi.sachsen-anhalt.de) bestellt oder über das Online-Angebot des Arbeitskreises[nbsp]www.ak-etr.de[nbsp]heruntergeladen werden kann.

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07.12.2016
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Benefizkonzert zugunsten des Elisabeth-Tisches

Am Mittwoch, dem 14.12.2016 findet in der Elisabethkapelle (Provinzhaus der Schwestern der Heiligen Elisabeth, Mauerstraße) um 19.30 Uhr das traditionelle weihnachtliche Benefizkonzert des Orchesters und des Chores der Medizinischen Fakultät zugunsten des Elisabeth-Tisches statt. Unter der Leitung von Volker Thäle erklingen Werke von Georg Friedrich Händel. Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten.

Benefizkonzert zugunsten des Elisabeth-Tisches

Seit dem Jahr 1993 gibt es im Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale) den Elisabeth-Tisch, zu dem die Schwestern von der hl. Elisabeth und das Haus gemeinsam einladen. Hilfesuchende Menschen bekommen in den Räumlichkeiten auf dem Krankenhausgelände für einen geringfügigen finanziellen Beitrag eine warme Mittagsmahlzeit. Zusätzlich erweitern im Umfeld des Elisabeth-Tisches die Beratung des Caritas Regionalverbandes Halle e.V. und eine Kleiderkammer das Hilfsangebot für Menschen in einer persönlichen Krisensituation.
Bis zum 15. Januar 2017 kann man im Foyer des Krankenhauses die Ausstellung „Über den Tellerrand hinaus“ mit Fotografien von Sebastian Reim sehen, welche sehr persönliche Ansichten der Gäste zum Elisabeth-Tisch offenbart.

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07.12.2016
hallelife.de - Redaktion
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Aktuelle Urteile auf einen Blick

Führerscheinentzug wegen Falschparkens -[nbsp]Verzugspauschale bei verspäteter Lohnzahlung -[nbsp]Passwort muss nicht geändert werden

Aktuelle Urteile auf einen Blick

+++ Führerscheinentzug wegen Falschparkens +++

Hartnäckiges Falschparken kann eine Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen – ungeachtet der im Verkehrszentralregister eingetragenen Punktzahl. Dies hat laut ARAG das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und einen sofortigen Fahrerlaubnisentzug nach 83 Parkverstößeninnerhalb von zwei Jahren bestätigt (Az.: 11 K L 432.16).

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+++ Verzugspauschale bei verspäteter Lohnzahlung +++

Dies hat laut ARAG das Landesarbeitsgericht Köln entschieden (Az.: 12 Sa 524/16).

[nbsp]

+++ Passwort muss nicht geändert werden +++

Der Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion darf das vom Hersteller voreingestellte und auf dem Router angebrachte WLAN-Passwort grundsätzlich unverändert übernehmen und haftet dann nicht für Urheberrechtsverletzungen, die Dritte über den gehackten Internetanschluss begangen haben. Etwas anderes gilt laut ARAG Experten nur, wenn der Hersteller das Passwort für mehrere Geräte verwendet hat (BGH, Az.: I ZR 220/15).

Langfassungen:

Führerscheinentzug wegen Falschparkens

Hartnäckiges Falschparken kann eine Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen – ungeachtet der im Verkehrszentralregister eingetragenen Punktzahl. Im konkreten Fall waren zwischen Januar 2014 und Januar 2016 mit einem auf den Antragsteller zugelassenen Fahrzeug insgesamt 88 Verkehrsordnungswidrigkeiten – davon 83 Parkverstöße – begangen worden. Daraufhin entzog die zuständige Behörde sofort vollziehbar die Fahrerlaubnis des Antragstellers, nachdem er einer Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über seine Fahreignung nicht nachgekommen war. Dagegen beantragte der Antragsteller Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht – allerdings ohne Erfolg. Eine Fahrerlaubnis kann nicht nur bei Eintragungen im Verkehrszentralregister, sondern auch demjenigen entzogen werden, der sich aus anderen Gründen als ungeeignet erwiesen hat. Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs sind für die Beurteilung der Fahreignung relevant, wenn der Verkehrsteilnehmer offensichtlich nicht willens ist, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffenen Ordnungsvorschriften einzuhalten, sondern diese hartnäckig missachtet. Soweit der Antragsteller zum Teil behauptet hat, seine Frau habe die Verstöße begangen, muss er sich dies zurechnen lassen. Denn wenn er nichts gegen Verkehrsverstöße von Personen unternimmt, die sein Fahrzeug mit seiner Billigung benutzen, liegt auch hierin ein charakterlicher Mangel, der ihn selbst als ungeeigneten Verkehrsteilnehmer ausweist, erklären ARAG Experten (VG Berlin, Az.: 11 K L 432.16).

[nbsp]

Verzugspauschale bei verspäteter Lohnzahlung

Ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, muss dem Arbeitnehmer eine Verzugsschadenspauschale zahlen. Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners neben dem Ersatz des durch den Verzug entstehenden konkreten Schadens Anspruch auf die Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Diese Pauschale ist auf den Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Da es im Arbeitsrecht – anders als im allgemeinen Zivilrecht – keinen Anspruch auf Erstattung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten gibt, ist umstritten, ob die gesetzliche Neuregelung gerade deswegen im Arbeitsrecht relevant wird oder ob im Hinblick auf das Fehlen eines Anspruchs auf Erstattung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten auch die 40-Euro-Pauschale wegfällt. Das LAG hat anders als die Vorinstanz die Anwendbarkeit der 40-Euro-Pauschale auf Arbeitsentgeltforderungen bejaht. Eine Bereichsausnahme für das Arbeitsrecht bestehe nicht. Bei der 40-Euro-Pauschale handele es sich um eine Erweiterung der gesetzlichen Regelungen zum Verzugszins, der auch auf Arbeitsentgeltansprüche zu zahlen sei. Auch der Zweck der gesetzlichen Neuregelung, den Druck auf den Schuldner, Zahlungen pünktlich und vollständig zu erbringen, zu erhöhen, spreche für eine Anwendbarkeit zugunsten von Arbeitnehmern, die ihren Lohn unpünktlich oder unvollständig erhielten, so die ARAG Experten (LAG Köln, Az.: 12 Sa 524/16).

[nbsp]

Passwort muss nicht geändert werden

Der Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion darf das vom Hersteller voreingestellte und auf dem Router angebrachte WLAN-Passwort grundsätzlich unverändert übernehmen und haftet dann nicht für Urheberrechtsverletzungen, die Dritte über den gehackten Internetanschluss begangen haben. Im verhandelten Fall ist die Klägerin Inhaberin von Verwertungsrechten an dem Film “The Expendables 2”. Sie nimmt die Beklagte wegen des öffentlichen Zugänglichmachens dieses Filmwerks im Weg des “Filesharing” auf Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch. Der Film ist im November und Dezember 2012 zu verschiedenen Zeitpunkten über den Internetanschluss der Beklagten durch einen unbekannten Dritten öffentlich zugänglich gemacht worden, der sich unberechtigten Zugang zum WLAN der Beklagten verschafft hatte. Die Beklagte hatte ihren Internet-Router Anfang 2012 in Betrieb genommen. Der Router war mit einem vom Hersteller vergebenen, auf der Rückseite des Routers aufgedruckten WPA2-Schlüssel gesichert, der aus 16 Ziffern bestand. Diesen Schlüssel hatte die Beklagte bei der Einrichtung des Routers nicht geändert. Der BGH hat letztendlich die Klage abgewiesen. Der Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion ist demnach zur Prüfung verpflichtet, ob der eingesetzte Router über die im Zeitpunkt seines Kaufs für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen, also einen aktuellen Verschlüsselungsstandard sowie ein individuelles, ausreichend langes und sicheres Passwort, verfügt. Die Beibehaltung eines vom Hersteller voreingestellten WLAN-Passworts könne eine Verletzung der Prüfungspflicht darstellen, wenn es sich nicht um ein für jedes Gerät individuell, sondern für eine Mehrzahl von Geräten verwendetes Passwort handelt. Im Streitfall habe die Klägerin keinen Beweis dafür angetreten, dass es sich um ein Passwort gehandelt hat, das vom Hersteller für eine Mehrzahl von Geräten vergeben worden war. Da der Standard WPA2 als hinreichend sicher anerkannt ist und es an Anhaltspunkten dafür fehlt, dass zum Zeitpunkt des Kaufs der voreingestellte 16-stellige Zifferncode nicht marktüblichen Standards entsprach oder Dritte ihn entschlüsseln konnten, habe die Beklagte ihre Prüfungspflichten nicht verletzt. Sie haftet deshalb nicht für die über ihren Internetanschluss von einem unbekannten Dritten begangenen Urheberrechtsverletzungen, so ARAG Experten[nbsp] (BGH, Az.: I ZR 220/15).

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07.12.2016
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HALLESCHER FC UND TIMO FURUHOLM LÖSEN VERTRAG AUF

Der Hallesche FC und Stürmer Timo Furuholm haben den Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen zum 31. Dezember 2016 aufgelöst und damit die Voraussetzung dafür geschaffen, dass der Finne in seine Heimat zurückkehren kann.

HALLESCHER FC UND TIMO FURUHOLM LÖSEN VERTRAG AUF

HFC-Manager Ralph Kühne bedankt sich beim 29-jährigen Angreifer für seine Leistungen im rot-weißen Trikot und wünscht dem sympathischen Finnen auf seinem weiteren sportlichen Weg alles erdenklich Gute. „Timo Furuholm hatte zuletzt mit seiner Gesundheit zu kämpfen, darunter hat er selbst am meisten gelitten. Wir drücken ihm alle Daumen, dass er künftig schmerzfrei spielen kann und zu alter Klasse zurück findet“, so Ralph Kühne. Auch Sportdirektor Stefan Böger hat den Torjäger als tadellosen Sportsmann kennen gelernt. „Obwohl die Situation für Timo in den vergangenen eineinhalb Jahren nicht einfach war, hat er sich immer korrekt verhalten. Deshalb war es uns ein Bedürfnis, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung anzustreben“, erklärt Stefan Böger.

Timo Furuholm trug in 103 Meisterschaftsspielen der 3. Liga das Trikot des Halleschen FC, erzielte 35 Treffer und war seit seinem Wechsel an die Saale im Januar 2013 dreimal in Folge bester Torschütze des HFC. „Für mich wird Halle immer eine wichtige Erfahrung meiner Laufbahn[nbsp] bleiben, ich habe hier viele tolle Menschen kennen gelernt“, sagte Timo Furuholm bei Auflösung des Vertrages. Der 1,87 Meter große Stürmer soll im Rahmen des letzten Heimspiels 2016 am 17. Dezember offiziell verabschiedet werden. „Diese Bühne hat er sich redlich verdient“, weiß Sportdirektor Stefan Böger.

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07.12.2016
hallelife.de - Redaktion
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Sendetermine “Drei Haselnüsse für Aschenbrödel”

Auch in diesem Jahr – kein Weihnachten ohne „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“. Das Kultmärchen verzaubert nun schon seit über 40 Jahren die Zuschauer.

Sendetermine

Auch 2016 kommen die Aschenbrödel-Fans auf ihre Kosten, denn wie im jedem Jahr sit die Weihnachtszeit auch Filmzeit. Hier alle Termine:

08.12.2016 – 26.12.2016

Do

08.12.

09:00–10:20

ORF eins (A)

Drei Haselnüsse für Aschenbrödel

Sa

10.12.

14:30–16:00

Das Erste

Drei Haselnüsse für Aschenbrödel

Fr

23.12.

23:30–00:55

WDR

Drei Haselnüsse für Aschenbrödel

Sa

24.12.

11:50–13:00

SRF 1 (CH)

Die Geheimnisse – Eine Dokumentation zum Jubiläum

Sa

24.12.

12:10–13:35

Das Erste

Drei Haselnüsse für Aschenbrödel

Sa

24.12.

13:10–14:45

SRF 1 (CH)

Drei Haselnüsse für Aschenbrödel

Sa

24.12.

16:05–17:30

WDR

Drei Haselnüsse für Aschenbrödel

Sa

24.12.

20:15–21:40

rbb

Drei Haselnüsse für Aschenbrödel

Sa

24.12.

20:15–21:40

One

Drei Haselnüsse für Aschenbrödel

Sa

24.12.

23:15–00:35

hr

Drei Haselnüsse für Aschenbrödel

So

25.12.

08:05–09:30

SWR

Drei Haselnüsse für Aschenbrödel

So

25.12.

08:35–10:00

BR

Drei Haselnüsse für Aschenbrödel

So

25.12.

08:45–10:10

NDR

Drei Haselnüsse für Aschenbrödel

So

25.12.

10:15–11:40

Das Erste

Drei Haselnüsse für Aschenbrödel

Mo

26.12.

09:00–10:25

rbb

Drei Haselnüsse für Aschenbrödel

Mo

26.12.

16:05–17:30

MDR

Drei Haselnüsse für Aschenbrödel

Mo

26.12.

16:15–17:45

SRF 1 (CH)

Drei Haselnüsse für Aschenbrödel

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„Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“ auch auf Netflix ständig zu sehen.

Wissenwertes zum Film:

Sechs Fakten zu „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“

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07.12.2016
hallelife.de - Redaktion
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Kathi-Weihnachtsbäckerei in der Vorweihnachtszeit

Keine andere Zeit ist so besonders wie die Vorweihnachtszeit. Neben Besinnlichkeit, Ruhe und Kerzenschein gehört auch das gemeinsame Backen leckerer Weihnachtsplätzchen und anderer Köstlichkeiten dazu. Kathi lädt Familien und Kinder in diesem Jahr zum gemütlichen Beisammensein ein. Am 3. und 4. Adventswochenende ist Kathi mit vielen tollen Angeboten in und um Halle unterwegs.

Kathi-Weihnachtsbäckerei in der Vorweihnachtszeit

Der Auftakt der diesjährigen Backtermine findet am 11.12.16 im Beatles Museum der Stadt Halle, Alter Markt 12, statt. Dort können ab 14.00 Uhr Plätzchen nach fachkundiger Anleitung kreativ dekoriert und verziert werden. Für eine kleine Stärkung zwischendurch ist ebenfalls gesorgt. Die hungrigen Bäcker können frische leckere Waffeln naschen. Im Innenhof des Beatles Museums sind bei weihnachtlicher Stimmung am Kathi Glücksrad tolle Preise zu gewinnen. Die Veranstaltung endet um 18.00 Uhr.

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Das zweite Highlight findet am 4. Advent in der Almhütte der Seensucht in Bitterfeld-Wolfen statt. In urigem südtiroler Ambiente, mit Blick auf die winterliche Goitzsche, können Kinder in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr Plätzchen und Lebkuchenhäuser dekorieren und die kleinen individuellen Kunstwerke natürlich mit nach Hause nehmen.

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Für die großen Bäcker bietet Kathi zusätzlich zu diesen Veranstaltungen am 22.12.16 einen Tortendekorationskurs zum Thema „Weihnachtliche Festtagstorten“ an. Im Rahmen dieser Veranstaltung lernen die Teilnehmer eine Torte mit Fondant einzudecken und können diese dann nach eigenen Vorstellungen weihnachtlich dekorieren. Dabei steht die Kursleiterin mit Rat und Tat beiseite. Neben hilfreichen Tipps werden verschiedene Figuren aus Fondant modelliert, die ein Highlight auf der Torte darstellen.

Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist unter der Telefonnummer 0345/5700878 oder per E-Mail an backzauber@kathi.de möglich.

Es sind noch wenige Restplätze frei. Die Kosten belaufen sich auf 60 Euro pro Person.
Erleben Sie mit uns eine gesellige, herzliche Zeit umgeben vom Duft frisch zubereiteter Leckereien. Wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit.

KATHI Rainer Thiele GmbH

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06.12.2016
hallelife.de - Redaktion
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Pflegereform: Was sich 2017 ändert

Die pflegebedürftigen Menschen in Sachsen-Anhalt und ihre Angehörigen müssen sich 2017 auf viele Neuerungen einstellen. Dann tritt das Pflegestärkungsgesetz II und damit der neue Pflegedürftigkeitsbegriff in Kraft. Es soll die Situation der Pflegebedürftigen verbessern. Die AOK Sachsen-Anhalt informiert bis Ende 2016 alle ihre rund 63.000 versicherten Pflegebedürftigen über die Änderungen.

Pflegereform: Was sich 2017 ändert

Ab 2017 wird es bei der Begutachtung des Pflegbedürftigen keine Rolle mehr spielen, ob körperliche oder geistige Beeinträchtigungen zur Pflegebedürftigkeit führen, so die AOK Sachsen-Anhalt. Vielmehr steht dann der individuelle Unterstützungsbedarf, also die Selbständigkeit jedes Einzelnen, im Mittelpunkt. Insbesondere Menschen mit Demenz sollen durch die Neuregelung stärker berücksichtigt werden.

Aus Pflegestufen werden Pflegegrade

Die bisherigen drei Pflegestufen werden 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Maßstab der neuen Pflegegrade ist dann nicht mehr der benötigte Zeitaufwand für die Pflege, sondern der Grad der Selbstständigkeit. Je höher der Unterstützungsbedarf, desto höher der Pflegegrad.

Pflegebedürftige, die bereits eine Pflegestufe haben, müssen 2017 keinen neuen Antrag stellen, so die AOK Sachsen-Anhalt. Die Pflegekasse bei der AOK leitet sie zum 1. Januar 2017 ohne erneute Begutachtung ins System der Pflegegrade über. Und jeder, der Ende 2016 Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, bekommt diese auch ab 2017 mindestens in gleicher Höhe.

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Bei der Überleitung gelten folgende Grundregeln:

  • Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen steigen von der bisherigen Pflegestufe um eine Stufe höher; zum Beispiel von Pflegestufe 1 in Pflegegrad 2.
  • Menschen mit beeinträchtigter Alltagskompetenz steigen von der bisherigen Pflegestufe zwei Stufen höher; zum Beispiel von Pflegestufe 1 in Pflegegrad 3.
  • Ein Besitzstandsschutz verhindert, dass Pflegebedürftige durch die neuen Pflegegrade schlechter gestellt werden als bisher.

Neuerungen bei stationären Leistungen

Auch für Bewohner in Heimen gibt es nach Angaben der AOK Veränderungen: Ab 1. Januar 2017 zahlen sie mit den Pflegegraden 2 bis 5 einen Eigenanteil, der einheitlich für das jeweilige Heim ist und in der Höhe für die einzelnen Pflegegrade nicht mehr variiert. Bisher war der Eigenanteil von der Pflegestufe abhängig. Dazu kommen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Auch hier greifen Besitzstandsregelungen.

Pflegende Angehörige profitieren

Die Pflegeversicherung zahlt künftig mehr Angehörigen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Anspruch darauf haben ab 2017 bereits diejenigen, die mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf regelmäßig zwei Tage in der Woche, einen Pflegebedürftigen zu Hause versorgen. Ab kommendem Jahr übernimmt die Pflegekasse auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wenn ein Angehöriger wegen der Pflege seine Beschäftigung unterbricht oder aufgibt. Pflegende sind weiterhin gesetzlich unfallversichert.

Pflegeberater der AOK stehen mit Rat und Tat zur Seite

Versicherten wie den Angehörigen stehen allein in Sachsen-Anhalt über hundert speziell qualifizierte Pflegeberater der AOK Sachsen-Anhalt zur Seite. In 44 AOK-Kundencentern – auf Wunsch auch bei einem Hausbesuch – erfassen sie systematisch den Hilfebedarf, erstellen einen individuellen Versorgungsplan und helfen bei der Umsetzung. Viele Betroffene stellen sich die gleichen Fragen: Wie beantragt man eine Pflegestufe? Wie wählt man einen passenden Pflegedienst aus? Die AOK-Pflegeberater haben für alle Fragen rund um die Pflege ein offenes Ohr und die passenden Tipps und Antworten parat. Auch telefonisch bekommen Betroffene Informationen frei Haus: Über die kostenlose Pflege-Hotline 0800 226 5725, die rund um die Uhr erreichbar ist.

So hoch sind die monatlichen Leistungen ab 2017

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Pflegegrad 1

[nbsp]

• Entlastungsbetrag ambulant: 125 Euro

• Leistungsbetrag stationär: 125 Euro

Pflegegrad 2

[nbsp]

• Geldleistung ambulant: 316 Euro

• Sachleistung ambulant: 689 Euro

• Entlastungsbetrag ambulant: 125 Euro

• Leistungsbetrag stationär: 770 Euro

Pflegegrad 3

[nbsp]

• Geldleistung ambulant: 545 Euro

• Sachleistung ambulant: 1.298 Euro

• Entlastungsbetrag ambulant: 125 Euro

• Leistungsbetrag stationär: 1.262 Euro

Pflegegrad 4

[nbsp]

• Geldleistung ambulant: 728 Euro

• Sachleistung ambulant: 1.612 Euro

• Entlastungsbetrag ambulant: 125 Euro

• Leistungsbetrag stationär: 1.775 Euro

Pflegegrad 5

[nbsp]

• Geldleistung ambulant: 901 Euro

• Sachleistung ambulant: 1.995 Euro

• Entlastungsbetrag ambulant: 125 Euro

• Leistungsbetrag stationär: 2.005 Euro

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06.12.2016
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Lisa Seebach erhält Gustav-Weidanz-Preis 2016

Preisträgerin aus über 70 hochkarätigen Bewerbungen prämiert – Die Auszeichnung der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle für junge Bildhauerinnen und Bildhauer beinhaltet neben einem Preisgeld auch eine Studioausstellung im Kunstmuseum Moritzburg Halle (Saale) 2017

Lisa Seebach erhält Gustav-Weidanz-Preis 2016

Lisa Seebach wird mit dem diesjährigen von der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle vergebenen Gustav-Weidanz-Preis für Plastik ausgezeichnet. Die 1981 in Köln geborene Seebach studierte zunächst von 2007 bis 2013 bei Prof. Corinna Schnitt, Prof. Candice Breitz und Prof. Raimund Kummer und schloss ihr Studium 2014 als Meisterschülerin von Prof. Thomas Rentmeister an der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig ab. Die Preisträgerin setzte sich gegen 74 hochkarätige Absolventen aus 24 Kunsthochschulen durch. In diesem Jahr gingen damit fast ein Drittel mehr Bewerbungen ein als bei der letzten Vergabe 2012. Zusätzlich zu der 2017 geplanten Studioausstellung im Kunstmuseum Moritzburg Halle (Saale) erhält Lisa Seebach die Möglichkeit, eine Arbeit bis zu einem Herstellungswert von 1.000 Euro in der renommierten Kunstgießerei Strassacker in Süßen zu realisieren. Die mit 2.500 Euro dotierte Auszeichnung wird seit 1975 durch die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle vergeben und zählt bundesweit zu den wichtigsten Nachwuchsförderpreisen für Bildhauer.

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Der Gustav-Weidanz-Preis wird durch die Gustav-Weidanz-Stiftung an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle ausgerichtet. Die Vergabe wird durch den Freundes- und Förderkreis der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle und durch die Kunstgießerei Strassacker gefördert.

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Die Preisträgerin Lisa Seebach überzeugte die Jury mit ihren skulpturalen Übersetzungen des Faktischen in fragile Konstruktionen aus Linie, Masse und Gewicht. Im Spannungsfeld von Räume beschreibenden Linien aus Stahl und erdenschweren Keramikelementen erzählen die Skulpturen von Orten und Augenblicken, von Begegnungen und Situationen. Während in manchen Arbeiten die Körperlichkeit des Menschen durch seine Abwesenheit in der dinglichen Welt Lisa Seebachs schmerzlich spürbar wird, zeugen andere Skulpturen von Figuren in unterschiedlichen Daseinsformen. Durch die meisterliche räumliche Anordnung ihrer abstrakten Protagonisten entwickelt die Bildhauerin Lisa Seebach eine große Erzählung instabiler Verhältnisse.[nbsp] [nbsp]

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Die zurzeit in Much und Potsdam lebende Künstlerin Lisa Seebach studierte zunächst Sonderpädagogik, Kunst- und Medienwissenschaft und nahm 2007 das Studium der Freien Kunst an der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig auf. Lisa Seebach erhielt bereits zahlreiche Preise und Stipendien, unter anderem wurde ihr das diesjährige Friedrich-Vordemberge-Stipendium der Stadt Köln zugesprochen sowie der Förderpreis Bildende Kunst des Landes Brandenburg. 2017 und 2018 erhält Seebach zudem das New York-Stipendium des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur und der Niedersächsischen Sparkassenstiftung. Bis zum 23. Dezember 2016 sind Seebachs Werke in einer Einzelausstellung in der artothek – Raum für junge Kunst, Köln, zu sehen.

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Jury

Der Jury zur Verleihung des Gustav-Weidanz-Preises 2016 gehörten an:

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Prof. Dieter Hofmann (Rektor der BURG)

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Prof. Dr. Sara Burkhardt (Professorin für Didaktik der bildenden Kunst und Prorektorin der BURG)

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Prof. Anette Scholz (Professorin für Design digitaler Produkte und Prorektorin der BURG)

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Prof. Michaela Schweiger (Professorin in der Studienrichtung Zeitbasierte Künste und Prorektorin der BURG)

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Prof. Andrea Zaumseil (Professorin für Bildhauerei/Metall der BURG)

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Prof. Martin Neubert (Professor für Keramik der BURG)

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Thomas Bauer-Friedrich (Direktor des Kunstmuseums Moritzburg Halle (Saale))

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Gustav-Weidanz-Preis für Plastik

Der Gustav-Weidanz-Preis für Plastik wird gemäß der testamentarischen Verfügung des halleschen Bildhauers und langjährig an der BURG tätigen Hochschullehrers Gustav Weidanz (1889–1970) seit 1975 turnusmäßig vergeben und dient der Förderung junger Bildhauerinnen und Bildhauer, die nicht älter als 35 Jahre sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Der Gustav-Weidanz-Preis für Plastik gehört neben dem Will-Lammert-Preis, dem August-Seeling-Förderpreis und dem Piepenbrock Nachwuchspreis zu den wenigen Nachwuchsförderpreisen in der Bundesrepublik, die ausschließlich der Bildhauerkunst vorbehalten sind.

Gustav-Weidanz-Preis 2016

Preisträgerin: Lisa Seebach

Ausrichter: Gustav-Weidanz-Stiftung an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle

Förderer: Freundes- und Förderkreis der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle, Kunstgießerei Strassacker

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Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
University of Art and Design

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Halle, Kunstgießerei Strassacker

Lisa Seebach
Installationsansicht: Sometimes night comes too quickly
artothek Köln, 30.11.-23.12.2016
© Lisa Seebach
Foto: Achim Kukulies

Lisa Seebach
Sometimes night comes too quickly, 2016
Metall, Keramik glasiert, 285 cm x 200 cm x 67 cm
© Lisa Seebach
Foto: Achim Kukulies

Lisa Seebach
The Arrival, 2016
Metall, Keramik glasiert, 178 cm x 435 x 304 cm
© Lisa Seebach
Foto: Achim Kukulies

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Lisa Seebach
Defense 2016
Metall, Keramik glasiert, 60 cm x 164 cm x 170 cm
© Lisa Seebach
Foto: Achim Kukulies

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06.12.2016
hallelife.de - Redaktion
post

Meldungen aus dem Saalekreis

Diebstahl von Kaminholz in Krumpa – Diebstahl aus PKW in Merseburg – Fahren unter berauschenden Mitteln in Teutschenthal – Diebstahl Bargeld in Schafstädt

Meldungen aus dem Saalekreis

Diebstahl Bargeld

In der Nacht vom Montag zum Dienstag drangen unbekannte Täter in eine Verkaufseinrichtung im Bereich Schafstädt, Südpromenade ein. Sie hebelten eine Tür auf und durchsuchten die Innenräume. Bisher ist bekannt, dass Bargeld in unbekannter Höhe entwendet wurde.

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Fahren unter berauschenden Mitteln

Am 05.12.2016 gegen 23.30 Uhr kontrollierten die Beamten im Bereich Teutschenthal einen 54 jährigen VW-Fahrer. Dieser führte sein Fahrzeug unter dem Einfluss berauschender Mittel. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

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Diebstahl aus PKW

In den Abendstunden des 05.12.2016 machten sich unbekannte Täter an einem im Bereich Merseburg, Schillerstraße abgestellten PKW Citroen zu schaffen. Sie zerstörten eine Scheibe und durchsuchten den Innenraum. Bisher ist bekannt, dass eine Tasche mit persönlichen Unterlagen entwendet wurde.

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Diebstahl Kaminholz

In der Nacht vom Montag zum Dienstag drangen unbekannte Täter in eine Verkaufseinrichtung im Bereich Krumpa, Hauptstraße ein. Sie verschafften sich unter Gewaltanwendung Zugang zum Außenbereich. Bisher ist bekannt, dass Kaminholz entwendet wurde.

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06.12.2016
hallelife.de - Redaktion