Pflegebedürftigkeit in Sachsen-Anhalt weiter gestiegen
Zum Jahresende 2015 erhielten 99 119 Personen im Land Leistungen aus der Pflegeversicherung. Das entspricht einem Anstieg von 7,3 Prozent (6 703 Pflegebedürftige) gegenüber dem Berichtsjahr 2013. Je 1 000 Einwohner Sachsen-Anhalts waren 44 Personen pflegebedürftig. Pflegerische Leistungen wurden 1999 von jeder 40. Person beansprucht. Im Berichtsjahr 2015 betraf dies jeden 23. Einwohner/in. 64,4 Prozent (63 859) aller Pflegebedürftigen waren weiblich. Dies geht aus den Ergebnissen der aller zwei Jahre stattfindenden Pflegestatistik hervor.
Die Mehrheit der Pflegebedürftigen (83 233 Pflegebedürftige, 84,0 %) war 65 Jahre und älter. Aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung stellten die Frauen mit 68,3 Prozent (56 878 weibliche Pflegebedürftige) den größeren Anteil der Pflegebedürftigen dieser Altersgruppe.
In Sachsen-Anhalt wurden Ende 2015 insgesamt 25 935 Pflegebedürftige (26,2 %) durch 564 ambulante Pflegedienste versorgt. Das waren 30 Dienste (5,6 %) mehr als im Berichtsjahr 2013. Es waren 10 746 Personen beschäftigt, darunter 9 821 Frauen (91,4 %). Gegenüber 2013 erhöhte sich die Anzahl der durch ambulante Pflegedienste betreuten Pflegebedürftigen um 2 904 Personen (12,6 %) und die der dort Beschäftigten um 972 (9,9 %).
In den 560 stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen) wurden 28 961 (29,2 %) pflegebedürftige Menschen vollstationär versorgt. Die Anzahl der Pflegeheime erhöhte sich um 43 Einrichtungen (8,3 %) gegenüber der vorangegangenen Erhebung. Bei den vollstationär versorgten Pflegebedürftigen war ein Anstieg um 678 Personen (2,4 %) zu verzeichnen. In den stationären Pflegeeinrichtungen waren 21 089 Personen beschäftigt, 1 018 (5,1 %) mehr als am Jahresende 2013.
Darüber hinaus erhielten 44 223 (44,6 %) pflegebedürftige Personen Ende 2015 ausschließlich Pflegegeld, um die häusliche Pflege, die in der Regel durch Angehörige übernommen wird, sicherzustellen.
Durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen wurden 63,2 Prozent (16 383 Pflegebedürftige) der ambulant versorgten Pflegebedürftigen als erheblich pflegebedürftig (Pflegestufe I), 30,1 Prozent (7 807 Pflegebedürftige) als schwerpflegebedürftig (Pflegestufe II) und 6,7 Prozent (1 745 Pflegebedürftige) als schwerstpflegebedürftig (Pflegestufe III) eingestuft.
Von den vollstationär versorgten Pflegebedürftigen wurden 34,6 Prozent (10 022 Pflegebedürftige) in die Pflegestufe I, 45,3 Prozent (13 108 Pflegebedürftige) in die Pflegestufe II und 19,3 Prozent (5 600 Pflegebedürftige) in die Pflegestufe III eingestuft. Bei einem Anteil von 0,9 Prozent (231 Pflegebedürftige) konnte noch keine Einstufung vorgenommen werden.