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Online-Versteigerungen des Fundbüros der Stadt Halle (Saale)

Das Fundbüro der Stadt Halle (Saale) hat im virtuellen Auktionshaus der Behörden folgende Artikel zur Versteigerung ausgerufen:

Online-Versteigerungen des Fundbüros der Stadt Halle (Saale)
  • Auktions-ID: 511390 – Mountainbike „Ideal Nitro D 5“, 26“, Anfangsgebot: 6,00 Euro

    (die Auktion startet: Donnerstag,16.03.17 und endet Freitag,[nbsp] 31.03.17)

  • Auktions-ID: 511393 – Kinderfahrrad „Umit“, 20“, Anfangsgebot: 6,00 Euro

    (die Auktion startet: Donnerstag, 16.03.17 und endet Montag, 03.04.17)[nbsp]

  • Auktions-ID: 511395 – Damenfahrrad „ Diamant“,26“, Anfangsgebot: 6,00 Euro

    (die Auktion startet: Donnerstag, 16.03.17 und endet Montag, 03.04.17)[nbsp]

  • Auktions-ID: 511397 – Trekkingrad „Alu Trekking Star“, 28“, Anfangsgebot: 6,00 Euro

    (die Auktion startet: Donnerstag, 16.03.17 und endet Dienstag, 04.04.17)

  • Auktions-ID: 511398 – Herrenfahrrad „Merida“, 26“,Anfangsgebot: 6,00 Euro

    (die Auktion startet: Donnerstag, 16.03.17 und endet Dienstag, 04.04.17)

  • Auktions-ID: 511400 – Herrenfahrrad, Esperia“, 26“, Anfangsgebot: 6,00 Euro

    (die Auktion startet: Donnerstag, 16.03.17 und endet Mittwoch, 05.04.17)

  • Auktions-ID: 511402 – Damenfahrrad „Sprick“, 28“, Anfangsgebot: 6,00 Euro

    (die Auktion startet: Donnerstag, 16.03.17 und endet Mittwoch, 05.04.17)

  • Auktions-ID: 511404 – Kinderfahrrad „Ragazzi“, 24“, Anfangsgebot: 6,00 Euro

    (die Auktion startet: Donnerstag, 16.03.17 und endet Donnerstag, 06.04.17)

  • Auktions-ID: 511406 – Mountainbike „Conway 6095“, 26“,[nbsp] Anfangsgebot: 6,00 Euro

    (die Auktion startet: Donnerstag, 16.03.17 und endet Donnerstag, 06.04.17)

  • Auktions-ID: 511408 – Herrenfahrrad „Classic“, 24“, Anfangsgebot: 6,00 Euro

    (die Auktion startet: Donnerstag, 16.03.17 und endet Freitag, 07.04.17)

  • Auktions-ID: 511415 – Herrenfahrrad „Kynast“, 26“, Anfangsgebot: 6,00 Euro

    [nbsp](die Auktion startet: Donnerstag, 16.03.17 und endet Freitag, 07.04.17)

  • Auktions-ID: 511418 – Mountainbike “Prophete Streetfighter”, 24”, Anfangsgebot: 6,00 Euro

    (die Auktion startet: Donnerstag, 16.03.17 und endet Montag, 10.04.17)

Nähere Informationen sind unter[nbsp]www.zoll-auktion.de[nbsp]erhältlich.

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15.03.2017
hallelife.de - Redaktion
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29-Jähriger wird wegen Diebstahl zu 3 Monaten Haft verurteilt

Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens wurde am heutigen Tag, dem 15.03.2017, gegen 11:30 Uhr ein 29-Jähriger wegen Diebstahls zu drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

29-Jähriger wird wegen Diebstahl zu 3 Monaten Haft verurteilt

Der Mann wurde gegen 06:00 Uhr wegen Diebstahls in einem Supermarkt im Hauptbahnhof Halle auffällig. Er hatte zwei Büchsen mit einem alkoholischen Getränk gestohlen und wurde hierbei von einer Verkäuferin des Supermarktes entdeckt. Er gab die gestohlene Ware freiwillig heraus, bespuckte jedoch die Verkäuferin und flüchtete anschließend. Noch im Hauptbahnhof Halle konnte er durch Beamte der Bundespolizei gestellt werden. Wegen des Diebstahls wurde ein beschleunigtes Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Halle beantragt. Dem wurde gefolgt. Nach der Verhandlung wurde der Dieb zu 3 Monaten Haft verurteilt. Er hat nun eine Woche Zeit gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

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15.03.2017
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Bett wird von Bahnbrücke auf Gleise geworfen – Bundespolizei sucht Zeugen

Am 14.03.2017, in der Zeit von 21:30 – 23:45 Uhr warfen bisher unbekannte Täter in der Ortslage Querfurt eine Liege mit Bettkasten von einer Brücke in die Gleise.

Bett wird von Bahnbrücke auf Gleise geworfen - Bundespolizei sucht Zeugen

Der Tatort ist eine kleine Bahnbrücke eines abgelegenen Wirtschaftswegs von der B180 aus kommend, die über ein einspuriges Gleis führt. Der Triebfahrzeugführer einer Regionalbahn, die aus Merseburg kam, leitete bei Erkennen des Hindernisses sofort eine Schnellbremsung ein, konnte einen Aufprall jedoch nicht mehr verhindern. Der Triebfahrzeugführer und ein im Zug befindlicher Fahrgast wurden glücklicherweise durch die Bremsung und den Zusammenprall nicht verletzt. Durch den Zusammenprall entstanden leichte Schäden an der Lok. Am 15.03.2017, um 01:25 Uhr konnte die Bahnstrecke wieder befahren werden. Es entstanden keine Zugverspätungen. Die Bundespolizei sucht nun Zeugen. Wer kann sachdienliche Hinweise zu möglichen Tätern oder Fahrzeugen geben, die sich zum benannten Zeitraum an dem Tatort oder in dessen Nähe aufgehalten haben? Die Hinweise werden in der Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Tel.: 0391 / 565490), unter der kostenfreien Bundespolizei-Hotline (Tel.: 0800 / 6 888 000) oder bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegen genommen.

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15.03.2017
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Bundespolizei findet Nunchaku bei 21-jährigem HFC-Fan

Am 14.03.2017, gegen 21:15 Uhr befanden sich Beamte des Bundespolizeireviers Halle auf dem Hauptbahnhof Halle, um die Rückkehr von bahnreisenden Fans des Halleschen FC zu überwachen.

Bundespolizei findet Nunchaku bei 21-jährigem HFC-Fan

Hierbei fiel ihnen ein HFC-Fan auf, der mit seinem Begleiter sehr lautstark andere Reisende anpöbelte und gegen Fahrplanvitrinen und Deckenverkleidungen im Personentunnel des Hauptbahnhofes Halle schlug. Eine erste Aufforderung zur Mäßigung zeigte bei dem alkoholisierten jungen Mann keinen Erfolg und er stellte seine Handlungen nicht ein. Bei der Identitätsfeststellung benahm sich der 21-Jährige verbal sehr aggressiv und beleidigte die eingesetzten Beamten. Auf die Frage, welchen länglichen Gegenstand er in der Jacke mitführe, gab er keine Antwort und flüchtete plötzlich. Die Bundespolizisten konnten ihn jedoch kurze Zeit später stellen und fanden bei ihm ein Würgeholz, ein sogenanntes Nunchacku. Das Nunchacku wurde sichergestellt. Während der weiteren polizeilichen Maßnahmen war der 21-Jährige nicht nur verbal und sondern auch körperlich aggressiv. Er wollte sich von den Beamten losreißen und sperrte sich gegen die Mitnahme zur Dienststelle. Bei dem jungen Mann wurde ein Atemalkoholwert von 1,6 Promille festgestellt. Gegen ihn werden nun Strafanzeigen wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetzes und Sachbeschädigung gestellt.

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15.03.2017
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Aktuelle Urteile auf einen Blick

Arbeitgeber dürfen Kopftücher am Arbeitsplatz verbieten -[nbsp]Rettungsdienst kann straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen verlangen -[nbsp]Anderes Schiff kein Reisemangel

Aktuelle Urteile auf einen Blick

+++ Arbeitgeber dürfen Kopftücher am Arbeitsplatz verbieten +++

Ein Verbot des Tragens eines Kopftuches am Arbeitsplatz ist unter Umständen rechtens, wenn weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell verboten sind und es dafür gute Gründe gibt. Das hat laut ARAG der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az.: [nbsp]C-157/15 und C-188/15).

+++ Rettungsdienst kann straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen verlangen +++

Ein Rettungsdienst kann straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen verlangen, wenn die Verkehrssituation vor der Rettungswache ansonsten zu wesentlichen Verzögerungen beim Einsatz von Rettungsfahrzeugen führt. Das hat laut ARAG das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Az.: VG 11 K 339.16).

+++ Anderes Schiff kein Reisemangel +++

Führt ein Reiseunternehmen abweichend vom Katalog eine Kreuzfahrt mit einem anderen Schiff durch, ist dies nicht unbedingt ein Reisemangel. Im entschiedenen Fall muss laut ARAG ein Mann aus diesem Grund die Stornokosten für eine nicht angetretene Reise zahlen (AG München, Az.: 133 C 952/16).

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Langfassungen:

Arbeitgeber dürfen Kopftücher am Arbeitsplatz verbieten

Ein Verbot des Tragens eines Kopftuches am Arbeitsplatz ist unter Umständen rechtens, wenn weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell verboten sind. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Allein der einzelne Wunsch eines Kunden, dass keine Frau mit Kopftuch für ihn Leistungen erbringt, genügt laut ARAG Experten allerdings nicht für ein Verbot. Vielmehr muss es dafür gute Gründe geben. Anlass der aktuellen EuGH-Urteile waren Klagen muslimischer Frauen. In Belgien war eine Rezeptionistin nach drei Jahren Arbeit in einem Sicherheitsunternehmen entlassen worden. Zuvor hatte sie angekündigt, das Kopftuch künftig auch während der Arbeitszeit tragen zu wollen. Das widersprach der internen Arbeitsordnung, die sichtbare Zeichen von „politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen“ nicht erlaubte. Unter diesen Umständen stelle ein Kopftuchverbot keine unmittelbare Diskriminierung dar, erklärten die Luxemburger Richter. Allerdings könne es um „mittelbare Diskriminierung“ gehen, also eine Regelung, die Personen mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung besonders benachteiligt. Dies könne jedoch gerechtfertigt sein, etwa um politische, philosophische oder religiöse Neutralität gegenüber Kunden zu wahren, erläuterten die Richte die Entscheidung (EuGH, Az.:[nbsp] C-157/15 und C-188/15).

Rettungsdienst kann straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen verlangen

Ein Rettungsdienst kann straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen verlangen, wenn die Verkehrssituation vor der Rettungswache ansonsten zu wesentlichen Verzögerungen beim Einsatz von Rettungsfahrzeugen führt. Geklagt hatte eine Hilfsorganisation der Notfallrettung. Sie betreibt in Berlin-Friedenau eine Rettungswache. Dort sind unter anderem ein Notfallrettungswagen und ein Intensivtransportwagen stationiert, die unmittelbar der Disposition der Berliner Feuerwehr unterstehen. Die ans Grundstück angrenzende Straße ist sieben Meter breit und darf gegenwärtig beidseitig beparkt werden. Dies führte in der Vergangenheit zu Behinderungen durch parkende oder entgegenkommende Fahrzeuge und damit zu Verzögerungen von Notfalleinätzen von bis zu 60 Sekunden. Maßnahmen wie die Einrichtung einer Einbahnstraße oder von Halteverboten lehnte das Bezirksamt ab, weil die Verzögerungen nur unwesentlich seien. Das VG Berlin hat die Behörde dazu verpflichtet, straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen, um der auf der gegenwärtigen Situation beruhenden Gefahr verzögerter Rettungseinsätze wirksam zu begegnen. In der Notfallrettung komme dem zeitnahen Eintreffen der Rettungskräfte am Einsatzort entscheidende Bedeutung zu. Rettungskräfte müssten etwa bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Schlaganfällen innerhalb weniger Minuten beim Patienten eintreffen, um weitere erhebliche körperliche Schäden oder gar den Tod zu verhindern. In Berlin müsse ein Notfallrettungswagen demgemäß innerhalb von acht Minuten ab Alarmierung bei der hilfsbedürftigen Person eintreffen. Daher sei auch eine Verzögerung von nur bis zu einer Minute nicht unerheblich. Der Straßenverkehrsbehörde sei deshalb zu einem Tätigwerden verpflichtet. Welche Maßnahmen sie im Einzelnen treffe, um Verzögerungen durch den Gegenverkehr auszuräumen, stehe in ihrem pflichtgemäßen Ermessen, so die ARAG Experten (Az: VG 11 K 339.16).

Anderes Schiff kein Reisemangel

Führt ein Reiseunternehmen abweichend vom Katalog eine Kreuzfahrt mit einem anderen Schiff durch, ist dies nicht unbedingt ein Reisemangel. Ein Mann buchte im konkreten Fall bei einem Reiseunternehmen für sich und seine Ehefrau eine siebentägige Flusskreuzfahrt auf der Rhone. Die Reise sollte mit dem im Katalog benannten Schiff stattfinden. Neben dem Reisepreis zahlte der Beklagte einen Zuschlag von 180 Euro pro Person für eine 2-Bett-Garantie-Kabine auf dem Oberdeck. Vor der Reise erhielt er ein Schreiben, in dem das Reiseunternehmen mitteilte, dass die Flussfahrt nicht mit dem im Katalog benannten Schiff, sondern mit einem vergleichbaren Fünfsterneschiff stattfinden werde. Weiterhin ergab sich aus den mitübersandten Kofferanhängern, dass dem Beklagten die Kabine 318 zugeteilt worden war. Daraufhin kündigte der Beklagte den Reisevertrag und verlangte die Rückzahlung seiner Anzahlung. Das Reiseunternehmen stellte dem Mann Stornokosten in Höhe von 809,25 Euro pro Person in Rechnung abzüglich der geleisteten Anzahlung. Vor Gericht stritten die Parteien über die Rechtmäßigkeit der Kündigung, insbesondere darüber, ob die nunmehr angebotene Kabine eine unzumutbare Abweichung darstelle. Das Gericht gab dem Reiseunternehmen Recht – der Mann müsse die Stornogebühren zahlen, da seine Kündigung nicht wirksam war. Hierfür fehle es an einem Mangel, der die Reise erheblich beeinträchtigt. Der bloße Umstand, dass das Kreuzfahrtschiff relativ kurzfristig vor der Reise ausgetauscht wurde, stelle noch keinen solchen Mangel dar. Die Unterbringung in einer 19 Quadratmeter großen Mini-Suite auf dem Oberdeck stelle keine unzumutbare abweichende Unterbringung dar, die den Beklagten zur Kündigung berechtigt hätte. Es sei nicht ersichtlich, dass die angebotene Kabine 318 tatsächlich kleiner als die gebuchte 2-Bett-Garantie-Kabine auf dem Oberdeck des ursprünglichen Schiffes sei, ergänzen ARAG Experten (AG München, Az.: 133 C 952/16).

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15.03.2017
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Traumazentrum: Universitätsklinikum Halle erneut zertifiziert

Das Universitätsklinikum Halle (Saale) ist erneut als Überregionales Traumazentrum im Traumanetzwerk Sachsen-Anhalt Süd zertifiziert worden. Zum Traumanetzwerk gehören 13 Krankenhäuser im südlichen Landesteil, hiervon ist das Uniklinikum Halle nun eines von zwei überregionalen Traumazentren.

Traumazentrum: Universitätsklinikum Halle erneut zertifiziert

In überregionalen Traumazentren sollen Schwer- und Schwerstverletzte mit besonders komplexen oder seltenen Verletzungen behandelt werden. Voraussetzung als Anerkennung als überregionales Zentrum sind unter anderem ausreichend ITS-Betten und genügend vorhandenen Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachgebiete, um mehrere Schwer- oder Schwerstverletzte gleichzeitig behandeln zu können.

Zudem muss die Klinik die Behandlung einer bestimmten Zahl Schwerverletzter in jedem Jahr nachweisen. „Denn mit der erworbenen Routine steigt auch die Qualität der Behandlungsergebnisse“, sagt Dr. Holger Siekmann, der am halleschen Universitätsklinikum die Abteilung für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie leitet. Innerhalb des Traumanetzwerkes würden die Krankenhäuser einer Region zusammenarbeiten, so dass Patienten je nach Schwergrad der Verletzung in einem lokalen oder regionalen Traumazentrum behandelt oder in ein überregionales Zentrum[nbsp] verlegt werden.

Das UKH ist nach der Überprüfung durch die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie bis Ende Februar 2018 zertifiziert und erfüllt damit die Vorgaben der Fachgesellschaft und der Netzwerk-Organisation. In dem Zertifizierungsprozess werden die internen Strukturen, organisatorischen Abläufe und die technische Ausstattung überprüft.

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15.03.2017
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Schlaganfall Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. schult ehrenamtliche Schlaganfall-Helfer

Ein in Sachsen-Anhalt bislang einmaliges Projekt geht in der Nachsorge von Schlaganfallpatienten einen neuen Weg. In Kooperation mit der Stiftung Deutsche Schlaganfallhilfe bildet der Schlaganfall Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. erstmals ehrenamtlich Schlaganfall-Helfer aus. Damit will er die Versorgung und Nachsorge von Menschen mit Schlaganfall verbessern.[nbsp]

Schlaganfall Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. schult ehrenamtliche Schlaganfall-Helfer

„Künftig sollen die geschulten Helfer den Betroffenen Beratung und Hilfe im Alltag bieten und so auch die pflegenden Angehörigen entlasten“, erklärt Projektkoordinatorin Regina Feldt. Wer sich ehrenamtlich engagieren möchte und an einer Schulung zum Schlaganfall-Helfer interessiert ist, ist herzlich zur Auftaktveranstaltung am 22. März 2017, 17 Uhr im BG Klinikum Bergmannstrost Halle, Merseburger Str. 165, 06112 Halle eingeladen.

Die Schlaganfall-Helfer sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und je nach individuellem Bedarf Schlaganfallbetroffenen und deren Angehörigen Unterstützung bieten. Das können alltagspraktische Hilfen sein wie Einkaufen oder eine gemeinsame Freizeitgestaltung (Spiele, Gespräche, Ausflüge). Pflegende Angehörige werden so entlastet und können diese Zeiten zur Erholung und für eigene Aktivitäten nutzen. Darüber hinaus verfügen Schlaganfall-Helfer über Basiswissen in der Nachsorge. Sie können viele hilfreiche Tipps geben und Ansprechpartner vermitteln (Pflegeberatung, Selbsthilfe).

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In drei Wochenendschulungen lernen die Helfer medizinische Aspekte, Grundlagen des Sozialrechts und Techniken der Gesprächsführung. Das Schulungskonzept entwickelte die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe in einem Modellprojekt mit der Hochschule für Gesundheit Bochum. Im Anschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat der Stiftung Deutsche Schlaganfallhilfe. Dieses ist Voraussetzung, um als ehrenamtlicher Schlaganfall-Helfer tätig zu werden.

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Schulungstermine im Überblick:

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•[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Schlaganfall-Helfer-Schulung I: 22.-23.April, 10-17 Uhr

•[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Schlaganfall-Helfer-Schulung II: 20.-21. Mai, 10-17 Uhr

•[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Schlaganfall-Helfer-Schulung III: 10.-11. Juni, 10-17 Uhr

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Das Projekt ist eine Initiative des Schlaganfall Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V in Kooperation mit der Stiftung Deutsche Schlaganfallhilfe und wird durch die AOK Sachsen-Anhalt gefördert. Es wird unterstützt vom BG Klinikum Bergmannstrost Halle, der PARITÄTISCHEN Selbsthilfekontaktstelle Halle-Saalekreis, der Universitätsklinikum Halle, Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau und dem Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft .

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15.03.2017
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Lebenshilfe Halle e.V. zahlt seit einem Jahr kein Tarifgehalt

Gerichtsentscheidungen sollen den Druck auf die Geschäftsführung erhöhen

Seit einem Jahr warten die Beschäftigten der Lebenshilfe in Halle auf die tarifliche Entlohnung. Im Oktober 2015 informierte die Geschäftsführung die Beschäftigten, dass sie der Paritätischen Tarifgemeinschaft (PTG) beigetreten ist. Sie wollten die Beschäftigten besser bezahlen, so die damalige Begründung der Arbeitgeberseite.

Lebenshilfe Halle e.V. zahlt seit einem Jahr kein Tarifgehalt

„Wir vermuten, der wahre[nbsp] Grund[nbsp] war die zukünftige Kostenerstattung vom Kostenträger, der Sozialagentur. Wie sonst ist es[nbsp] zu erklären, dass ein[nbsp] Arbeitgeber über ein Jahr benötigt, um die Beschäftigten neu einzugruppieren und erfolgreich mit dem Kostenträger zu verhandeln“, so die Einschätzung der zuständigen Gewerkschaftssekretärin Christine Stoffl.

Diese Untätigkeit des Arbeitgebers sei ein Skandal, meint die Gewerkschafterin. Die bisherige Bezahlung in der Lebenshilfe Halle bedeutet im Vergleich zum Vergütungstarifvertrag der Paritätischen Tarifgemeinschaft[nbsp] für viele Beschäftigte eine Einbuße von teilweise mehreren hundert Euro.

Mit dem Beitritt in die Paritätische Tarifgemeinschaft[nbsp] waren die bestehenden Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat weggefallen. Im Unterschied zu der Nichtanwendung des Vergütungstarifvertrages, der den Beschäftigten mehr Gehalt eingebracht hätte,[nbsp] setzte der Arbeitgeber den Manteltarifvertrag sofort ab Januar 2016 um. Hier gab es die Möglichkeit, die Arbeitszeit zu erhöhen, die Heimzulage, die Funktionszulagen[nbsp] und das Urlaubsgeld zu streichen. Im Manteltarifvertrag der Paritätischen Tarifgemeinschaft[nbsp] gibt es andere Regelungen.

„Die uneingeschränkte Umsetzung beider Tarifverträge würde für die Kolleginnen und Kollegen eine Verbesserung ihrer Einkommenssituation bedeuten“, so die Gewerkschafterin weiter.

Gespräche mit der Arbeitgeberseite und Betriebsversammlungen waren nicht zielführend.[nbsp] Damit wurden die Kolleginnen gewissermaßen gezwungen, ihre Ansprüche aus dem Vergütungstarifvertrag gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen und mit[nbsp] dem ver.di Rechtsschutz die korrekte Bezahlung einzuklagen. Mit den anhängigen Klagen haben sich die Kolleg/Innen zwar ihre Ansprüche aus dem Tarifvertrag gesichert, eine schnelle Entscheidung ist aber nicht zu erwarten. Deshalb haben sich mehr als 100 Beschäftigte gegen die Erhöhung ihrer Wochenarbeitszeit von bisher 39 Stunden auf die arbeitgeberseitig verordnete 40 Stundenwoche gewehrt.

„Die Entscheidung einiger Mitarbeiter/Innen, den Arbeitgeber zu wechseln und teilweise auch an anderen Orten eine neue Beschäftigung aufzunehmen, löst nicht das Problem. Der Abwanderungstrend muss gestoppt werden, Fachkräfte sollten mit guten Arbeitsbedingungen an die Region gebunden werden“, so der Appell von Stoffl.

Das heißt im Falle der Lebenshilfe Halle e.V., korrekte Eingruppierungen vor zu nehmen und die Nachzahlungen für das Jahr 2016 zu veranlassen.

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15.03.2017
hallelife.de - Redaktion
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Kleingarten: Rechtliche Infos für Hobbygärtner

ARAG Experten geben Tipps für Laubenpieper

Der Winter ist vorbei und die ersten warmen Sonnenstrahlen ziehen die Menschen hinaus ins Grüne. Glücklich können sich dann diejenigen schätzen, die ein Stück Garten an Haus oder Wohnung ihr Eigen nennen.[nbsp]Wer seine Vorstellung vom grünen Idyll indes nicht zu Hause verwirklichen kann, überlegt vielleicht, einen Kleingarten zu pachten. Angehende Schrebergärtner sollten wissen, welche Rechte und Pflichten das Gartenglück begleiten. Die ARAG Experten informieren über die rechtlichen Aspekte des Kleingartenlebens.

Kleingarten: Rechtliche Infos für Hobbygärtner

Der Kleingarten und die rechtlichen Aspekte

Wichtigste Rechtsgrundlage für das Leben im Kleingarten ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Es bestimmt unter anderem, wann ein Garten überhaupt als Kleingarten gilt: Er muss in einer Anlage mit mehreren Einzelgärten und gemeinschaftlichen Einrichtungen – also einer Kleingartenanlage – liegen und nicht erwerbsmäßig genutzt werden. Im BKleingG finden sich auch Sondervorschriften zum Vereinsrecht und zum Pachtvertrag, die ergänzend zu den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gelten.

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Man muss Mitglied im Kleingarten-Verein werden

Voraussetzung für die Vergabe eines Gartens ist die Mitgliedschaft im gemeinnützigen Kleingartenverein. Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge und legt die regelmäßigen Arbeitseinsätze fest, in denen die Gemeinschaftsflächen gepflegt werden und die für die Mitglieder verpflichtend sind. Wer sich für einen Kleingarten interessiert, sollte deshalb neben der Liebe zu Pflanzen auch eine gewisse Affinität zum Vereinsleben mitbringen! Mit dem Verein wird auch der eigentliche Pachtvertrag geschlossen, in dem unter anderem die Höhe der Pacht vereinbart wird. Gut zu wissen: Der Pachtzins wird durch das BKleingG nach oben hin auf das Vierfache der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau begrenzt. Welche Pacht vor Ort üblich ist, kann im Zweifelsfall beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte erfragt werden, der über die Stadt oder den Kreis erreicht werden kann. Eine Kündigung des Pachtvertrages ist übrigens nur zum 30. November eines Jahres möglich. Je nach Kündigungsgrund gilt eine Kündigungsfrist von vier bzw. zehn Monaten. Die genauen Rechte und Pflichten, die für das Zusammenleben in der jeweiligen Anlage gelten, legt der Verein in der Kleingartenverordnung oder der Vereinssatzung fest. Dort können Öffnungs- und Ruhezeiten, die erlaubte Heckenhöhe, die zulässige Bepflanzung, das Verhältnis von Obst- und Gemüseanbau zu Zierbepflanzungen oder ein Hundeverbot geregelt werden. Auch Entgelte für nicht geleistete Arbeitsstunden auf den Gemeinschaftsflächen werden dort regelmäßig bestimmt.

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Im Kleingarten darf man nicht wohnen

Eine im Kleingarten errichtete Laube darf laut BKleingG höchstens eine Grundfläche von 24 qm haben. Dass sich diese zulässige Grundfläche nicht verdoppelt, wenn zwei Parzellen nebeneinander gepachtet werden, musste ein Kleingärtner erfahren, der genau auf der Grenze zwischen seinen Gärten ein Massiv-Gartenhaus mit 48 qm Grundfläche errichtet hatte. Das Gartenhaus stand so auf der Parzellengrenze, dass jeweils 24 qm der Grundfläche auf jede der Parzellen entfielen. Das gefiel der zuständigen Behörde nicht, die ihn zur Beseitigung der Laube aufforderte. Seine dagegen erhobene Klage wurde in letzter Instanz vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Begründung des Gerichts: Das BKleingG stelle mit der Begrenzung der Grundfläche auf die einzelne Laube und nicht auf die Gartenparzelle ab. Wo diese Laube liege – gegebenenfalls auf der Grundstücksgrenze – sei für die zulässige Grundfläche egal (Az.: 10 A 1671/09). Das Gesetz begrenzt aber nicht nur die Größe der Laube, sondern stellt auch klar, dass die Laube nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein darf. Dennoch errichtete ein Pächter in einem vom Oberlandesgericht (OLG) Naumburg entschiedenen Fall in seinem Kleingarten ein Haus inklusive Telefonanschluss und Hundezwinger und zog schließlich auch dort ein. Der Verpächter kündigte und verklagte ihn schließlich auf Rückbau und Räumung des Gartens. Mit Erfolg: Das OLG hielt die Kündigung für gerechtfertigt. Der Pächter habe den Kleingarten entgegen der gesetzlichen Vorschrift nicht nur kleingärtnerisch, sondern auch zum Wohnen genutzt (Az.: 13 U111/00).

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Ein gekündigter Gärtner hat Anspruch auf Entschädigung

Wird ein Kleingartenpachtvertrag vom Verpächter aus anderen Gründen als einer Pflichtverletzung des Pächters ordentlich gekündigt, steht dem Pächter nach dem BKleingG eine angemessene Entschädigung zu. Sie umfasst diejenigen Pflanzen oder Anlagen, die er im Rahmen einer üblichen kleingärtnerischen Nutzung eingebracht hat. Dieser Anspruch verjährt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) allerdings nicht nach den mietrechtlichen Vorschriften des BGB in sechs Monaten ab der Beendigung des Pachtvertrages, sondern erst in der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist (Az.: III ZR 181/01).

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15.03.2017
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Pkw kollidiert auf der B100 mit einem Baum

Am 14. März, gegen 20.00 Uhr befuhr ein PKW Seat (Halterin im Saalekreis wohnhaft) die B100 in Richtung Bitterfeld. Noch innerhalb von Halle kollidierte der PKW allein uns bisher ungeklärter Ursache mit einem Baum.[nbsp]

Pkw kollidiert auf der B100 mit einem Baum

Es entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden. Zeugen sahen den oder die Fahrzeugführer(in) in Richtung der Gleisanlagen der DB laufen. Am PKW wurden umfangreiche Spuren sichergestellt, der Verursacher ist (noch) unbekannt. Die befragte Halterin machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Der PKW wurde sichergestellt.

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15.03.2017
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Schlägerei im Südpark unter Afrikanern

In den frühen Morgenstunden des 15. März kam es zweimal zu relativ umfangreichen Auseinandersetzungen zwischen mindestens sechs Männern, welche aus Afrika stammen. Der Tatort war in Halle die Eduard-Künnecke-Straße [nbsp]

Schlägerei im Südpark unter Afrikanern

Die erste Auseinandersetzung wurde über eine Überwachungskamera wahrgenommen und eine im Wohnbereich begonnene Auseinandersetzung hatte sich nach außen verlagert. Die Beteiligten machten zum Hergang keine Angaben, für 2 Verletzte wurde der Rettungsdienst eingesetzt.

Nachdem die Beamten Minuten den Bereich verlassen hatten, kam es innerhalb des Personenkreises erneut zu einer Auseinandersetzung, die Folge war eine dritte Person mit Gesichtsverletzungen. Nach dem Aussprechen von Platzverweisen kehrte Ruhe ein. Zwei der Beteiligten Personen waren alkoholisiert.

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15.03.2017
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Gleis- und Weichenbauarbeiten im Bereich Leipzig

Auf Grund von umfangreichen Gleis- und Weichenbauarbeiten im Bereich Leipzig Berliner Straße muss vom 17. März (22.00 Uhr) bis 20. März (4.30 Uhr) der Streckenabschnitt Leipzig Nord–Leipzig Hauptbahnhof (tief) gesperrt werden. Dadurch kommt es auf verschiedenen Streckenabschnitten im S-Bahn-Netz Leipzig zu Fahrplanänderungen und Ersatzverkehren.

Gleis- und Weichenbauarbeiten im Bereich Leipzig
  • Die S-Bahnen der Linie S 11 Leipzig-Stötteritz–Leipzig Hbf–Leipzig Messe fallen zwischen Leipzig-Stötteritz und Leipzig Messe aus.[nbsp]

  • Die S-Bahnen der Linie S 2 Markkleeberg-Gaschwitz–Leipzig–Bitterfeld–Dessau beginnen/enden abweichend in Leipzig Messe oder Leipzig Hbf (oben) und fallen zwischen Leipzig-Connewitz und Leipzig Hbf/Leipzig Messe aus. Als Ersatz fahren zwischen Leipzig Hbf (oben) und Leipzig Messe/Rackwitz (b. Leipzig) Busse.

  • Die S-Bahnen aus/in Richtung Riesa der Linie S 4 Riesa–Oschatz–Leipzig–Torgau–Falkenberg–Hoyerswerda werden ab Leipzig-Engelsdorf über Leipzig-Paunsdorf und Leipzig-Sellerhausen (mit zusätzlichen Halten) nach Leipzig Hbf (oben) umgeleitet. S-Bahnen aus/in Richtung Eilenburg werden ab Leipzig-Heiterblick bis Leipzig-Stötteritz umgeleitet und enden/beginnen dort und gehen anschließend auf die Linie S 1 über. Die Halte in Leipzig Hbf, Leipzig Nord und Leipzig-Thekla entfallen. Als Ersatz fahren Busse auf den Abschnitten Leipzig Hbf–Leipzig-Heiterblick und Leipzig-Stötteritz–Leipzig-Paunsdorf.

  • Die S-Bahnen der Linien S 5/ S5X Halle–Leipzig/Halle Flughafen–Leipzig Hbf–Altenburg–Zwickau werden in den Nächten zwischen Leipzig Hbf (oben) und Leipzig-Connewitz durch Busse ersetzt. Die S-Bahnen der Linie S 5 werden zwischen Halle (Saale) Hbf und Leipzig Hbf (tief) über Schkeuditz (mit zusätzlichem Halt) umgeleitet und halten nicht in Leipzig/Halle Flughafen und Leipzig Messe. Zwischen Schkeuditz und Leipzig/Halle Flughafen fahren Busse.

  • Einige Züge der Linie RE 10 Leipzig–Falkenberg (Elster)–Cottbus fallen zwischen Leipzig Hbf und Leipzig-Thekla aus. Als Ersatz fahren Busse zwischen Leipzig Hbf und Taucha (Leipzig).

Die Reisenden beachten bitte diese Änderungen bei Ihrer Reiseplanung und berücksichtigen auch die längeren Fahrzeiten des Ersatzverkehrs und nutzen gegebenenfalls frühere Verbindungen, um Anschlusszüge zu erreichen.
Die Mitnahme von Fahrrädern und Kinderwagen sowie die Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen sind im Ersatzverkehr nur eingeschränkt möglich.

Die Deutsche Bahn bittet die Reisenden um Entschuldigung für die entstehenden Unannehmlichkeiten.

Informationen zu den Abfahrts- und Ankunftszeiten gibt es darüber hinaus an den Aushängen auf den Bahnhöfen, bei der Service-Nummer der Deutsche Bahn: 0180 6 99 66 33* sowie im mdr auf Texttafel 738 und im Internet unter www.deutschebahn.com/bauinfos.

* 20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf.

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15.03.2017
hallelife.de - Redaktion
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Saale Bulls sichern sich in letzter Sekunde den Playoff-Einzug

Nach der bitteren Niederlage in der Verlängerung am Sonntag ging es für die Saale Bulls im Heimspiel am heutigen Abend im heimischen Sparkassen-Eisdom um alles oder nichts. Es hieß gewinnen oder Sommerpause. Die Erfurter konnten durch ihren Sieg am Sonntag in der best-of-three-Serie ausgleichen und somit war heute das entscheidende Spiel der Pre-Playoffs. In den beiden bisherigen Partien hatten beide Teams gezeigt, dass sie bis zum Letzten kämpfen und beide wussten, dass jeder Fehler das Ende der Saison bedeuten könnte.

Saale Bulls sichern sich  in letzter Sekunde den Playoff-Einzug

Entsprechend kämpferisch starteten beide Mannschaften ins erste Drittel, aber über lange Zeit konnte sich keiner von Beiden einen wirklichen Vorteil sichern. Es ging auf dem Eis immer wieder hin und her und die Torhüter mussten die ersten Schüsse parieren. Doch ein wirkliches Mittel zur Überwindung des letzten Mannes fand keine Seite. Im weiteren Spielverlauf sicherten sich die Hausherren jedoch immer mehr Spielanteile und erarbeiten sich sehr gute Torchancen, nur die Umwandlung in etwas Zählbares blieb ihnen weiter verwehrt. Da auch die zwischenzeitlichen Überzahlspiele von beiden Mannschaften nicht genutzt wurden, ging es beim 0:0 zurück in die Kabine.

Im zweiten Drittel zeigte sich die Partie wieder ausgeglichener und die Black Dragons konnten sich zurück ins Spiel kämpfen. Doch man merkte beiden Teams die drei Spiele in nur fünf Tagen an. Nun hieß es, Zähne zusammenbeißen und weiterkämpfen. Doch aller Kampf sollte nichts nutzen, da das Spiel auch bis zur 30. Minute weiter ohne Torerfolg blieb. Der Puck schlug dann jedoch etwas unerwartet im Tor von Sebastian Albrecht ein, als Michal Vazan nach einem Fehlpass plötzlich allein vor Sebastian Albrecht stand und eiskalt zur 0:1 Führung verwandelte. Die Bulls mussten also mal wieder einem Rückstand hinterherrennen und zogen folgerichtig erneut das Tempo an.

Zunächst mussten die Saalestädter nach dem unerwarteten Rückstand jedoch erst einmal wieder Ruhe in ihre Reihen bringen und zur Konzentration zurückfinden. So wirklich wollte dies nicht gelingen und auch ein Überzahlvorteil blieb ungenutzt. Die Uhr lief also weiter gegen die Hausherren und sie mussten mit dem Rückstand zurück in ihre Kabine.

Dort gab es eine letzte Motivationsspritze, damit es nicht das letzte Drittel der Saison wird. Doch aufgrund einer Strafzeit aus dem zweiten Abschnitt starteten sie in Unterzahl und mussten erst einmal wieder verteidigen was das Zeug hielt. Dies gelang ihnen überzeugend und mit voller Stärke wechselten sie sofort wieder in den Angriffsmodus. Sie rannten immer wieder auf das Drittel der Erfurter an, aber es war einfach kein Vorbeikommen an Erik Reukauf, der heute ein überragendes Spiel ablieferte. Die Uhr lief gefährlich dem Ende entgegen und selbst Großchancen wurden nicht in Zählbares umgewandelt. So blieb den Bulls eine Minute vor Abpfiff nur noch ein Mittel: Danny Albrecht nahm eine Auszeit und danach starteten die Hausherren mit sechs Feldspielern, S. Albrecht blieb zurück auf der Bank. Und obwohl so richtig niemand an den Erfolg dieser Maßnahme glaube wollte – gelang das Unmögliche: nach Gewinn des Bully und einem kurzen Passspiel zog Igor Bacek ab und konnte 29 Sekunden vor Ende endlich ausgleichen.

Die letzten Sekunden blieben ohne weiteren Treffer und es ging zur Entscheidung in die 20-Minuten-Sudden-Death-Verlängerung. Nach der Eisbereitung kamen die Saale Bulls hoch konzentriert zurück auf das Eis und wollten das Momentum für sich nutzen. Da die Gäste aus Thüringen nach der Sekundenentscheidung kurz vor Ende des dritten Abschnittes offenbar doch noch etwas scheinend noch etwas unter Schock standen, ging ein ums andere Mal in das Drittel der Black Dragons, aber es brauchte wieder einige Anläufe, bis Philipp Gunkel den Puck auf der Kelle hatte und in die freie rechte Ecke des Erfurter Tores einnetzen konnte.

So sicherten sich die Hausherren letztendlich doch noch den Einzug in die Playoffs der Oberliga. Dort treffen sie nun im Viertelfinale auf die Füchse Duisburg. Und diese Duelle werden sicher nicht leichter, insbesondere da Duisburg den begehrten Heimvorteil innehat. Aber der Druck ist nun etwas von der Mannschaft genommen und wenn es den Jungs gelingt, die heute selbst erarbeitete Motivation mitzunehmen, ist letztlich alles möglich,

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Torschützen:

0:1 Michal Vazan – 30.
1:1 Igor Bacek – 60.
2:1 Philipp Gunkel – 65.

Tore: 2:1 n.V. (0:0/0:1/1:0/1:0)

RJ /FE

(Fotos: Stefan Röhrig)

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14.03.2017
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Unbekannte fügten einer Katze Brandverletzungen zu

In den Nachmittagsstunden des 13.03.2017 wurde der Polizei mitgeteilt, dass im Bereich Kreypau eine Freigänger-Katze an der Gesundheit geschädigt wurde. Besorgt ging die Tierbesitzerin mit dem Tier zum Arzt.[nbsp]

Unbekannte fügten einer Katze Brandverletzungen zu

Es besteht der Verdacht, dass unbekannte Täter der Katze Brandverletzungen zufügten. Zur Aufklärung der Straftat ist die Polizei auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Meldungen bitte an die Polizei in Merseburg: 03461 446 0

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14.03.2017
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Meldungen aus dem Saalekreis

Verkehrsunfall in[nbsp]Zöschen [nbsp]-[nbsp]Körperverletzung in[nbsp]Großkayna -[nbsp]Diebstahl aus PKW in Merseburg -[nbsp]Diebstahl Fahrrad in Gröbers -[nbsp]Diebstahl aus Gartenlaube in[nbsp]Bad Dürrenberg -[nbsp]Geschwindigkeitskontrolle in[nbsp]Bennstedt und[nbsp]Roßbach

Meldungen aus dem Saalekreis

Geschwindigkeitskontrolle

In den Mittagsstunden des 13.03.2017 führten die Beamten im Bereich Roßbach, Leipziger Straße eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Gemessen wurden ca. 150 Fahrzeuge, davon waren 28 zu schnell. Spitzenreiter ein PKW VW mit gemessenen 60 km/h (erlaubt 30 km/h). Die Fahrerin muss mit einem Punkt und 100 Euro Bußgeld rechnen.

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Geschwindigkeitskontrolle

In den Mittagsstunden des 13.03.2017 führten die Beamten im Bereich Bennstedt, Eisdorfer Straße eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Gemessen wurden ca. 65 Fahrzeuge, davon waren 10 zu schnell. Spitzenreiter ein PKW Mercedes mit gemessenen 62 km/h (erlaubt 30 km/h). Die Fahrerin muss mit einem Punkt und 100 Euro Bußgeld rechnen.

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Diebstahl aus Gartenlaube

Wie der Polizei gestern mitgeteilt wurde, drangen in den letzten Tagen unbekannte Täter in eine Gartenlaube im Bereich Bad Dürrenberg, Lützener Straße ein. Sie hebelten eine Tür auf und[nbsp] durchsuchten den Innenbereich. Bisher ist bekannt, dass elektrische Geräte entwendet wurden.

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Diebstahl Fahrrad

In den Nachmittagsstunden des 13.03.2017 machten sich unbekannte Täter an einem im Bereich Gröbers, Am alten Bahnhof abgestelltem Fahrrad zu schaffen. Sie durchtrennten ein Schloss und transportierten das blaue Rad der Marke Pegasus Avanti ab.

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Diebstahl aus PKW

In der Nacht vom Montag zum Dienstag machten sich unbekannter Täter an einem im Bereich Merseburg, Ulmenweg / Ottoweg an zwei abgestellten PKW zu schaffen. Sie zerstörten je eine Scheibe und durchsuchten den Innenraum. Bisher ist bekannt, dass persönliche Sachen aus dem Innenraum entwendet wurden.

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Körperverletzung

Am 14.03.2017 gegen 08.30 Uhr wurden die Beamten nach Großkayna in die Grüne Straße gerufen. Dort wurde bekannt, dass ein 6-jähriges Mädchen durch einen Hund verletzt wurde. Ein Rettungshubschrauber brachte das Kind in ein Krankenhaus in Halle. Derzeit ist bekannt, dass das Kind zwei spielenden Hunden zu nah kam und von einem ins Gesicht gebissen wurde. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung aufgenommen.

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Verkehrsunfall

Am 14.03.2017 gegen 06:00 Uhr ereignete sich im Bereich Zöschen ein Verkehrsunfall. Ein 20-jähriger Skoda-Fahrer befuhr die B 181 von Günthersdorf in Richtung Zöschen. Ca. 100m vor dem Ortseingang Zöschen kollidierte er mit einem Feldhasen. Am Fahrzeug entstand Sachschaden. Das Tier verendete an der Unfallstelle.

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14.03.2017
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Polizeiliche Kriminalstatistik 2016 für Sachsen-Anhalt

Polizeiliche Kriminalstatistik 2016 – Rückgang der Straftaten, Erhöhung der Aufklärungsquote in Sachsen-Anhalt

Der Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht, hat heute in Magdeburg die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2016 vorgestellt.

Polizeiliche Kriminalstatistik 2016 für Sachsen-Anhalt

Mit insgesamt 196.464 von der Polizei erfassten Delikten liegt der Wert zum siebten Mal in Folge unterhalb von 200.000 Straftaten Gegenüber dem Jahr 2015 beträgt der Rückgang 2.340 Straftaten. Damit wird die leicht ansteigende Entwicklung in den Jahren von 2012 bis 2015 erstmals wieder umgekehrt.

Die Aufklärungsquote konnte im vergangenen Jahr gesteigert werden und liegt mit 55,4 Prozent über dem Wert des Vorjahres (+0,6 Prozentpunkte). Gestiegen ist ebenso die Anzahl der Tatverdächtigen. Mit insgesamt 73.256 tatverdächtigen Personen wurden 2.060 Personen mehr ermittelt als 2015.[nbsp][nbsp]

Innenminister Stahlknecht: „Sicherheit muss jeden Tag erarbeitet werden. In Sachsen-Anhalt ist uns das trotz der bekannten angespannten Personalsituation bei der Polizei erneut gut gelungen. Dafür möchte ich unseren Polizistinnen und Polizisten meinen Dank aussprechen. Um unsere Polizei auch künftig leistungsstark zu halten, werden wir in den nächsten beiden Jahren 46 Millionen Euro zur Verfügung stellen. In den zurückliegenden fünf Jahren haben wir bereits mehr als 100 Millionen Euro in die Sachausstattung investiert und konnten bereits in den letzten zwölf Monaten mehr Polizeianwärter einstellen als noch in den drei Jahren zuvor.“

Zu einem nennenswerten Rückgang kam es im Bereich der Diebstahlsdelikte, die traditionell die größte Gruppe am Gesamtstraftatenaufkommen darstellt. Hier sank die Zahl von 84.912 Fällen im Jahr 2015 auf aktuell 79.599 Taten, was einem Rückgang von 5.313 Taten entspricht. Dadurch verschob sich der Anteil der Diebstahlsdelikte am Gesamtstraftatenaufkommen von 42,7 Prozent im Jahr 2015 auf 40,5 Prozent im Jahr 2016.

Innerhalb dieser Deliktsgruppe kam es beispielsweise zu Rückgängen beim Fahrraddiebstahl (von 14.992 im Jahr 2015 auf 14.570 Fälle im Jahr 2016), beim Ladendiebstahl (von 11.406 auf 10.720) oder beim Diebstahl an und aus Kraftfahrzeugen (von 11.583 auf 10.335). Gestiegen sind hingegen der Taschendiebstahl (von 951 auf 1.069) und der Diebstahl aus Kellern und Dachböden (von 9.289 auf 10.601). Im Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: Insgesamt erfasste die Polizei 2016 3.061 Delikte, das sind 266 mehr als im Jahr 2015 (2.795). Allerdings bleiben beim Wohnungseinbruchdiebstahl immer mehr Tathandlungen im Versuchsstadium stecken. Zum Vergleich: Im Jahr 2015 wurden insgesamt 1.183 Taten als Versuch und 1.612 Taten als vollendet erfasst. Im Jahr 2016 erreichte die Zahl der Versuche 1.413 Fälle, die Zahl der tatsächlich vollendeten Wohnungseinbrüche stieg mit 1.648 Taten deshalb im Vergleich zur Gesamtzahl wesentlich geringfügiger an.

Leichte Rückgänge waren auch im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte zu verzeichnen, hier sank die Fallzahl von 31.928 Taten im Jahr 2015 auf aktuell 29.668 erfasste Fälle.[nbsp]

Angestiegen sind hingegen die Gewaltdelikte, deren Entwicklung in den letzten vier Jahren zwischen einem leichten Auf und Ab wechselte. 5.765 Delikte sind für das Jahr 2016 erfasst worden, das sind 554 Delikte mehr als im Vorjahreszeitraum und entspricht exakt dem Wert aus dem Jahr 2011. Dieser Deliktsbereich wird insbesondere durch Taten wie schwere und gefährliche Körperverletzung geprägt, aber auch Raubdelikte und räuberische Erpressungen, Mord und Totschlag oder Vergewaltigungen sind in dieser Kategorie erfasst. Während die Anzahl der Delikte im Bereich des Raubes und der räuberischen Erpressung von 1.320 auf 1.260 rückläufig ist, ist die Anzahl der erwähnten Körperverletzungsdelikte von 3.647 auf aktuell 4.165 Delikte angestiegen. Ebenfalls angestiegen ist die Zahl der Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen. 255 dieser Taten wurden 2016 erfasst, das sind 90 mehr als 2015. In den Jahren 2007 bis 2014 schwankten die Fallzahlen nur minimal zwischen 199 bis 217 Fällen. Im Jahr 2015 folgte dann mit 165 Fällen das mit Abstand niedrigste Fallaufkommen. Damit folgen zwei Extreme aufeinander.

Die Gesamtzahl der Delikte, die sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung richten und zu denen auch Taten wie exhibitionistische Handlungen, Zuhälterei oder sexueller Missbrauch von Kindern zählen, liegt bei 1.480 Taten.

Am Gesamtstraftatenaufkommen nehmen diese 1.480 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung einen Anteil von 0,8 Prozent ein. Dominierend sind wie bereits dargestellt die Diebstahlsdelikte mit 40,5 Prozent. Es folgt die Gruppe der sonstigen Straftatbestände, worunter Taten wie Sachbeschädigungen, Beleidigungen, Hausfriedensbrüche oder Widerstandsdelikte fallen. Diese machen mit insgesamt 20,7 Prozent rund ein Fünftel des Gesamtaufkommens aus. Mit 15,1 Prozent rangieren Taten aus der Gruppe der Vermögens- und Fälschungsdelikte an dritter Stelle. Es folgen die Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit mit einem Anteil von 12,9 Prozent. Hierzu zählen beispielsweise sämtliche Körperverletzungsdelikte, verschiedene Raubstraftaten, Nötigung und Bedrohung. Besonders schwerwiegende Taten wie Straftaten gegen das Leben liegen bei lediglich 0,1 Prozent.

Den noch offenen Anteil von 10 Prozent machen Verstöße gegen strafrechtliche Nebengesetze aus – hierzu gehören beispielsweise Verstöße gegen das Waffen-, Umwelt- oder das Betäubungsmittelgesetz, aber auch sämtliche Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz oder das Freizügigkeitsgesetz, also Taten, die grundsätzlich nur durch Ausländer begangen werden können. Mit Blick auf den Zustrom von Asylbegehrenden und Kriegsflüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland, haben in Sachsen-Anhalt auch 2016 diese Verstöße zugenommen. Die Anzahl dieser ausländerspezifischen Delikte wies im Jahr 2016 insgesamt 9.296 Fälle aus (im Jahr 2015 waren es 6.708 Fälle). Unter Herausrechnung dieser Fälle liegt die Anzahl der erfassten Straftaten im Jahr 2016 bei 187.168 Taten.

Ohne die Einbeziehung der ausländerspezifischen Verstöße werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2016 von der Personengruppe der Asylbegehrenden, Duldungsinhaber, Flüchtlinge und der sich illegal im Land Aufhaltenden insgesamt 6.122 Straftaten (3,1 Prozent Anteil am Gesamtstraftatenaufkommen) Straftaten ausgewiesen, im Jahr 2015 waren es 4.533 Delikte.

Diese unterteilen sich in:

-[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]1.722 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit (2015: 926),

-[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]1.472 Vermögens- und Fälschungsdelikte (2015: 1.142),

-[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]1.427 Diebstahlsdelikte (2015: 1.532),

-[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]895 sonstige Straftatbestände des StGB (2015: 581),

-[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]497 Verstöße gegen sonstige strafrechtliche Nebengesetze ohne ausländerrechtliche Verstöße (2015: 308),

-[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]102 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (2015: 41) und

-[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]sieben Straftaten gegen das Leben (2015: 3).

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Weitere Angaben aus der PKS 2016:

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Tatverdächtige

Im Jahr 2016 wurden 73.256 Tatverdächtige ermittelt. Das sind 2.060 Tatverdächtige mehr als im Vorjahr. Damit hat sich der bereits im letzten Jahr festzustellende Aufwärtstrend fortgesetzt. Rund 74 Prozent der Tatverdächtigen waren männlich. Die Anzahl der ermittelten nichtdeutschen Tatverdächtigen beträgt 18.158. Dieser Gruppe sind alle Personen zuzuordnen, die nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind. Hierzu gehören neben Asylbewerbern, Kriegsflüchtlingen, Duldungsinhabern oder sich hier illegal aufhaltenden Ausländern auch Angehörige aus EU-Mitgliedstaaten, Touristen, Ausländer mit dauerhaftem Bleiberecht (z. B. Angehörige von Spätaussiedlern, Besitzer von Niederlassungserlaubnissen), Arbeitskräfte, Studenten oder Schüler.[nbsp]

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Opfer

Opfer im Sinne der Statistik sind natürliche Personen, gegen die sich die mit Strafe bedrohte Handlung unmittelbar richtet. Insgesamt wurden 30.005 Opfer einer Straftat erfasst. 17.781 Opfer sind männlich, 12.224 weiblich. 22.657 Opfer sind Erwachsene, 2.150 Personen sind Heranwachsende, 2.633 Opfer sind Jugendliche und 2.565 sind Kinder.

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Polizeivollzugsbeamte als Opfer von Straftaten

Im polizeilichen Alltag werden Polizeivollzugsbeamte nicht nur Opfer von Gewalt während des Einsatzes im Rahmen von Großveranstaltungen, versammlungsrechtlichen Aktionen oder Fußballspielen, sondern auch im täglichen Streifeneinsatzdienst. Die Gefahr für Polizeivollzugsbeamte, bei der Dienstausübung Opfer einer Straftat zu werden, ist 2016 weiter gestiegen.

So wurden im zurückliegenden Kalenderjahr 910 Fälle registriert, in denen insgesamt 1.499 Polizeivollzugsbeamte in Ausübung ihres Dienstes Opfer einer Straftat wurden. Dies ist ein Anstieg um 162 Fälle bzw. um 277 geschädigte Polizeivollzugsbeamte.

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Weitere Ausgewählte Deliktsbereiche

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Vermögens- und Fälschungsdelikte

Die registrierten Fallzahlen sind gegenüber dem Jahr 2015 um 7,1 Prozent auf 29.668 registrierte Fälle gesunken. Damit handelt es sich im Jahr 2016 um das geringste Fallaufkommen der letzten zehn Jahre. Die Betrugsdelikte dominieren die Straften bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten mit einem Anteil von 76,7 Prozent

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Straftaten gegen das Leben

Im Bereich der Straftaten gegen das Leben wurden unter Nichtberücksichtigung von Schwangerschaftsabbrüchen insgesamt 97 Fälle registriert. Innerhalb dieser Fallgruppe wurden acht Taten als Mord erfasst, davon sechs Versuche (2015: 15 Mordstraftaten, davon sieben Versuche). Darüber hinaus sind in der Statistik 67 Fälle des Totschlags erfasst, davon wiederum 51 Taten als Versuch (2015: 17 vollendete Totschlagsdelikte und 38 Versuche). In 22 Fällen handelte es sich um fahrlässige Tötung.

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Sachbeschädigungen

Für das Jahr 2016 sind bei Sachbeschädigung die niedrigsten Fallzahlen der letzten zehn Jahre ausgewiesen. Insgesamt wurden 20.181 Fälle registriert. Dies bedeutet einen Rückgang um 0,4 Prozent bzw. um 77 Fälle.

Nach einem kontinuierlichen Rückgang in den letzten Jahren ist die Sachbeschädigung durch illegale Graffiti jedoch wieder um 2,9 Prozent auf 3.669 Fälle angestiegen.

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Straftaten mit Tatmittel Internet

Bei der Betrachtung der Straftaten mit Tatmittel Internet ist zu beachten, dass nur Fälle mit dem Tatort Sachsen-Anhalt registriert werden können. Das bedeutet, dass der Tatort, also der Ort der Dateneingabe durch den Tatverdächtigen, in Sachsen-Anhalt liegen muss.

Dadurch kann die Polizeiliche Kriminalstatistik kein vollständiges Bild der tatsächlichen Situation wiedergeben. In vielen Fällen werden Straftaten über das Internet vom Ausland aus begangen, die sich dann in Sachsen-Anhalt schädigend auswirken. Bei den Straftaten mit Tatmittel Internet ist mit 9.826 Fällen ein Höchststand erreicht. Dominiert werden die Straftaten durch Betrugsdelikte mit 73,4 Prozent. In 18,1 Prozent sind Fälle wie das Ausspähen von Daten, Erpressung und Beleidigung zu verzeichnen.

In 2,5 Prozent der Fälle sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, insbesondere der Besitz, Verbreitung und Verschaffung von Kinder- und Jugendpornografie, registriert worden.

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Betäubungsmittelkriminalität

Die Anzahl der registrierten Rauschgiftdelikte lag im vergangenen Jahr bei 7.341 Fällen und blieb damit im Vergleich zu 2015 nahezu unverändert (7.360). Ebenso angelehnt an die Werte des Jahres 2015 ist mit 94,0 Prozent die Aufklärungsquote in diesem Deliktsbereich (2015: 94,4) und mit ca. 3,7 Millionen Euro die Summe aller Sicherstellungen (2015: ca. 3,9 Mio.). 48 Prozent aller erfassten Fälle (3.497) stellen Verstöße im Zusammenhang mit Cannabis und Cannabiszubereitungen dar. Etwa ein Viertel aller Delikte (1.838.Taten) stehen im Zusammenhang mit Methamphetaminen, zu der auch die besonders gefährliche Droge Crystal gehört. Im Jahr 2016 starben 17 Personen an den Folgen des missbräuchlichen Konsums von Betäubungsmitteln. Im Vorjahr waren es 13 Rauschgifttote. In Sachsen-Anhalt sind seit dem Jahr 1994 in kausalem Zusammenhang mit einem missbräuchlichen Konsum von BtM oder Ausweichmitteln 160 Personen verstorben.

Ministerium für Inneres und Sport

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14.03.2017
hallelife.de - Redaktion
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Flutlichtspiel: Hallescher FC vs. VfR Aalen

Nach vier Punkten aus zwei Auswärtsspielen in Folge freut sich die Mannschaft des Halleschen FC, am Dienstag endlich wieder vor heimischem Publikum ran zu dürfen. Zu ungewohnter Zeit am Dienstagabend. Unter Flutlicht. Zu Gast ist das gefährliche Team aus Aalen.

Flutlichtspiel: Hallescher FC vs. VfR Aalen

„Mein Kollege Peter Vollmann macht einen richtig guten Job in Aalen, beim VfR aus wenig viel. Die Mannschaft scheint nach den Hiobsbotschaften rund um den Club mit Insolvenz und Punktabzug noch enger zusammen gerückt zu sein“, glaubt HFC-Trainer Rico Schmitt. Ähnliches berichtete Chefscout Gerd Schädlich, der sich am Sonnabend das verdiente 2:0 des VfR gegen Großaspach im Stadion angeschaut hat. Schon in Rostock war Aalen die bessere Mannschaft und in Chemnitz gab es einen verdienten Auswärtssieg für den einstigen Zweitligisten.

Der HFC muss also auf der Hut sein, weiß um die Kompaktheit und Stärke des Gegners. Ein Team ohne große Stars, dafür ein verschworener Haufen mit einer „Jetzt erst Recht“-Mentalität. Ohne den Punktabzug stünde Aalen mit nur einem Punkt weniger direkt hinter dem Halleschen FC. Die Rot-Weißen wissen, was auf sie zukommt. „Wir brauchen Geduld und Galligkeit. Und Ideen für unser Spiel nach vorn“, schaut Trainer Rico Schmitt voraus. Zuletzt in Frankfurt setzte er auf ein kompaktes Mittelfeld mit Lauf- und Zweikampfstärke. Möglich, dass diesmal wieder andere Komponenten im Vordergrund stehen.

Personell hat sich wenig verändert beim HFC. Max Barnofsky kehrt nach abgesessener Gelb-Sperre in den Kader zurück. Man darf gespannt sein, wie der Gastgeber seine Offensivabteilung besetzt. Dürfen Selim Aydemir und Dorian Diring wieder von Beginn an ran? Bringt Marvin Ajani nach Einwechslung Schwung ins Spiel wie in Frankfurt oder bereits mit Anpfiff? Sind Sascha Pfeffer und Toni Lindenhahn erste Wahl? Rico Schmitt hat seine Überlegungen noch nicht abgeschlossen. Er wird wie gewohnt genau abwägen, wer welche Stärken hat und was gegen diesen Gegner gefragt ist. In einem Spiel auf Augenhöhe, soviel ist ungeachtet der Startformation sicher.

Von: LT / JS (hallescherfc.de)
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Wann: Dienstag, 14.03.2017 19 Uhr
Wo: Erdgas Sportpark
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14.03.2017
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Es geht um alles oder nichts: 3. Spiel der best-of-three-Serie gegen die Black Dragons Erfurt

Nach der verlorenen Auswärtspartie am Sonntag in Erfurt steht heute das dritte und entscheidende Spiel der Pre-Playoffs auf dem Programm. Der Sieger dieser Partie zieht in die Aufstiegs-Playoffs ein, der Verlierer „darf“ in die Sommerpause starten.

Es geht um alles oder nichts: 3. Spiel der best-of-three-Serie gegen die Black Dragons Erfurt

Wie die ersten Spiele der Serie eindrucksvoll gezeigt haben, will Letzteres keines der beiden Teams. Entsprechend hart umkämpft sind diese Duelle. Und auch für heute Abend ist der heiße Tanz auf dem Eis vorprogrammiert. Kampflos wird sich hier niemand ergeben.

Was konnte man für Lehren aus den ersten beiden Partien ziehen? Auf Seiten Saale Bulls zumindest eine: wer zu viele Strafzeiten kassiert, verliert. Und genau das müssen die Jungs von Danny Albrecht heute im Entscheidungsspiel beherzigen und unnötige Strafen vermeiden. Denn mit voller Stärke hat man – die Fans im Rücken – sicher alle Chancen, den Einzug in die Playoffs perfekt zu machen.

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Auf geht’s! Lasst uns GEMEINSAM alles geben für den Sieg!

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Wie geht es weiter?

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  • Variante 1:[nbsp][nbsp] Die Saale Bulls gewinnen heute Abend, dann steht man im Viertelfinale der Aufstiegs-Playoffs. Dort würde man auf die Füchse Duisburg (haben Heimrecht) treffen, wo der Sieger im best-of-five-Modus ermittelt wird.

    (Spieltage: 17.03.17 (auswärts), 19.03.17 (heim), 21.03.17 (auswärts), 24.03.17 (heim), 26.03.17 (auswärts); hat ein Team bereits vorzeitig 3 Siege errungen, entfallen die übrigen Spiele).

  • Variante 2:[nbsp][nbsp] Die Saale Bulls verlieren heute Abend, dann ist die Saison für uns beendet.

    Wie jedes Jahr beschließen wir die Saison mit einer großen Saisonabschlussfeier. Den Termin hierfür würden wir Euch zeitnah mitteilen.

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14.03.2017
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13:7 Auswärtserfolg des SV Halle II bei der SG Gotha/Arnstadt

Bereits am Montagabend musste die 2. Mannschaft des SV Halle nach Gotha reisen, um das Rückspiel in der Thüringen-Liga zu bestreiten. Konnte man das Team der SG Gotha/Arnstadt am vergangenen Samstag noch deutlich mit 17:2 besiegen, stellte sich die Auswärtsaufgabe schwieriger dar. Letztlich siegten die Hallenser mit 13:7 (4:0, 1:3, 5:0, 3:4).

13:7 Auswärtserfolg des SV Halle II bei der SG Gotha/Arnstadt

Coach Heiko Wünsch hatte das eigene Team bereits vor dem Spiel gewarnt, da in Gotha in einem kleineren Becken mit Heimvorteil der Gastgeber ein anderer Spielverlauf zu erwarten war. Dennoch agierte der SV II gleich im ersten Viertel mit einer konsequenten Pressverteidigung und schnellem Umkehrspiel. Somit gingen die Gäste von der Saale mit einer 4:0-Führung in die erste Viertelpause. Im 2. Abschnitt ließ Halle leider zahlreiche Torchancen ungenutzt und war in der Verteidigung teilweise nicht nah genug am Gegner. Insbesondere der Torhüter der Gothaer konnte die Angriffe der Hallenser mit sehenswerten Paraden vereiteln. Im Gegenzug nutzte der Gastgeber die sich bietenden Möglichkeiten und gewann das zweite Viertel mit 3:1 (Halbzeitstand 5:3 aus hallescher Sicht).

Grund genug für eine entsprechende Halbzeitanalyse, um den Gegner nicht weiter aufzubauen. Konzentriert in der Abwehr und mit sehenswerten Treffern aus Überzahlspielen setzte sich der SV II im dritten Viertel wieder ab und konnte diesen Spielabschnitt klar mit 5:0 für sich entscheiden. In dieser Phase der Begegnung hatte die SG Gotha/Arnstadt nicht viel entgegenzusetzen. Die Hallenser ließen den Gastgebern kaum Anspielstationen, so dass es überwiegend Würfe aus der zweiten Reihe waren, die der hallesche Torhüter jedoch abwehren konnte. Im vierten Viertel zeigte Gotha wieder Moral und Kampfeswillen, um das Ergebnis nicht wie im Hinspiel zu deutlich werden zu lassen. Halle hingegen verwaltete den Vorsprung, so dass sich der Schlussabschnitt ausgeglichen gestaltete (4:3 für Gotha).

Alles in allem war der 13:7-Sieg der Männer vom SV Halle II entsprechend dem Spielverlauf ein leistungsgerechtes Endergebnis.

Für den SV Halle II waren Peter Gaudig mit 4 und Hermann Klöpper mit 3 Treffern die erfolgreichsten Torschützen.

Für den SV Halle II spielten: Thomas Gohrke, Hermann Klöpper (3), Peter Gaudig (4), Heiko Wünsch (2), Tom Beinert, Tim Sachadae (1), Steffen Bielke (1), Peter Brode, Heiko Zantop, Frank Fahrig (1), Terence Weisgerber (1).

Thomas Gohrke

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14.03.2017
hallelife.de - Redaktion
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Abellio – Zugausfälle durch Bauarbeiten

Durch Bauarbeiten zwischen Naumburg (Saale) Hbf. und Weißenfels bzw. Großkorbetha kommt es vom 17. bis 19. März zu[nbsp]Zugausfällen. Die[nbsp]ausfallende Züge werden durch Busse ersetzt wodurch sich die[nbsp]Reisezeiten verlängert.

Abellio - Zugausfälle durch Bauarbeiten

Wegen Weichenarbeiten gibt es von Freitag, dem 17. März, 04:00 Uhr, bis Sonntag, dem 19. März, 10:00 Uhr, Einschränkungen im Zugverkehr zwischen Naumburg, Weißenfels und Großkorbetha. Betroffen sind die Linien RE 17, RB 20 und RE 30, andere Linien verkehren normal.

Von Freitag, 04:00 Uhr, bis Sonntag, 10:00 Uhr, fallen die Züge der Regionalexpress-Linie RE 17 (Erfurt – Naumburg – Leipzig) sowie vereinzelte Züge der Regionalbahn-Linie RB 20 (Eisenach – Erfurt – Naumburg – Halle) zwischen Naumburg und Großkorbetha bzw. Gegenrichtung aus. Einige Züge der Linie RB 20 fallen nur zwischen Naumburg und Weißenfels bzw. Gegenrichtung aus.

Von Freitag, 07:15 Uhr, bis Sonntag, 10:00 Uhr, fallen die Züge der Regionalexpress-Linie
RE 30 (Naumburg – Halle – Magdeburg)
zwischen Naumburg und Weißenfels bzw. Gegenrichtung aus.[nbsp]

Ausfallende Züge werden durch Busse ersetzt. Bedingt durch die längere Fahrzeit der Busse werden Fahrgäste gebeten, sich auf längere Reisezeiten einzurichten.

Bei den Ersatzbussen für die Linie RE 30 ist zudem die 21 Min. frühere Abfahrt der Busse in Naumburg (Saale) Hbf. zu beachten. Die Fahrt RE 16340 (planmäßige Abfahrt 23:47 Uhr ab Weißenfels) fährt im Anschluss an den Bus 17 – 29 Min. verspätet von Weißenfels bis Magdeburg Hbf.

Fahrgäste mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Fahrrädern sollten auch beachten, dass in den Bussen nur eingeschränkt Platz zur Verfügung steht.

Zwischen Naumburg und Weißenfels können auch Züge der auf diesem Streckenabschnitt parallel fahrenden Linie Stadtexpress SE 15 (Saalfeld – Naumburg – Weißenfels – Leipzig) genutzt werden.[nbsp][nbsp]

Informationen zu allen Fahrzeiten findet man in den Verkehrsmeldungen auf www.abellio-mitteldeutschland.de, auf www.bahn.de/bauarbeiten sowie im mdr auf Texttafel 739.

Informationen zu den Fahrplanänderungen gibt es zudem an den Aushängen auf den Bahnhöfen, bei der Service-Nummer der Deutschen Bahn: 0180 6 99 66 33* und über die kostenfreie Abellio-Hotline 0800 223 55 46.

* 20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf.

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14.03.2017
hallelife.de - Redaktion
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Zugausfälle durch Bauarbeiten zwischen Naumburg (Saale) Hbf. und Weißenfels bzw. Großkorbetha

Wegen Weichenarbeiten gibt es von Freitag, dem 17. März, 04:00 Uhr, bis Sonntag, dem 19. März, 10:00 Uhr, Einschränkungen im Zugverkehr zwischen Naumburg, Weißenfels und Großkorbetha. Betroffen sind die Linien RE 17, RB 20 und RE 30, andere Linien verkehren normal.

Zugausfälle durch Bauarbeiten zwischen Naumburg (Saale) Hbf. und Weißenfels bzw. Großkorbetha

Von Freitag, 04:00 Uhr, bis Sonntag, 10:00 Uhr, fallen die Züge der Regionalexpress-Linie RE 17 (Erfurt – Naumburg – Leipzig) sowie vereinzelte Züge der Regionalbahn-Linie RB 20 (Eisenach – Erfurt – Naumburg – Halle) zwischen Naumburg und Großkorbetha bzw. Gegenrichtung aus. Einige Züge der Linie RB 20 fallen nur zwischen Naumburg und Weißenfels bzw. Gegenrichtung aus.

Von Freitag, 07:15 Uhr, bis Sonntag, 10:00 Uhr, fallen die Züge der Regionalexpress-Linie
RE 30 (Naumburg – Halle – Magdeburg)
zwischen Naumburg und Weißenfels bzw. Gegenrichtung aus.[nbsp]

Ausfallende Züge werden durch Busse ersetzt. Bedingt durch die längere Fahrzeit der Busse werden Fahrgäste gebeten, sich auf längere Reisezeiten einzurichten.

Bei den Ersatzbussen für die Linie RE 30 ist zudem die 21 Min. frühere Abfahrt der Busse in Naumburg (Saale) Hbf. zu beachten. Die Fahrt RE 16340 (planmäßige Abfahrt 23:47 Uhr ab Weißenfels) fährt im Anschluss an den Bus 17 – 29 Min. verspätet von Weißenfels bis Magdeburg Hbf.

Fahrgäste mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Fahrrädern sollten auch beachten, dass in den Bussen nur eingeschränkt Platz zur Verfügung steht.

Zwischen Naumburg und Weißenfels können auch Züge der auf diesem Streckenabschnitt parallel fahrenden Linie Stadtexpress SE 15 (Saalfeld – Naumburg – Weißenfels – Leipzig) genutzt werden.[nbsp][nbsp]

Informationen zu allen Fahrzeiten findet man in den Verkehrsmeldungen auf www.abellio-mitteldeutschland.de, auf www.bahn.de/bauarbeiten sowie im mdr auf Texttafel 739.

Informationen zu den Fahrplanänderungen gibt es zudem an den Aushängen auf den Bahnhöfen, bei der Service-Nummer der Deutschen Bahn: 0180 6 99 66 33* und über die kostenfreie Abellio-Hotline 0800 223 55 46.

* 20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf.

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14.03.2017
hallelife.de - Redaktion
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Das aktuelle Kino-Programm von Donnerstag, 16.03.2017 bis Mittwoch, 22.03.2017

Das aktuelle Kinoprogramm des TheLight Cinema Halle-Neustadt. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Spielzeiten am Freitag und Samstag.

Das aktuelle Kino-Programm von Donnerstag, 16.03.2017 bis Mittwoch, 22.03.2017

Programm von Donnerstag, 16.03.2017 bis Mittwoch, 22.03.2017:

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Neu:

DIE HÄSCHENSCHULE – JAGD NACH DEM GOLDENEN EI (FSK ab 0 J.)

DO, MO, DI und MI 14.10, DO, MO, DI und MI 16.10, FR und SA 14.50, 16.50, SA 12.10, 12.50, SO 13.00, 16.40 Uhr

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REISEFILM PRAG (FSK ab 0 J.)

MO 18.00 Uhr

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BOLSHOI: A CONTEMPORARY EVENING (LIVE) (FSK ab 0 J.)

SO 16.00 Uhr

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DIE SCHÖNE UND DAS BIEST (FSK ab 6 J.)

täglich 14.00, 17.00, täglich außer DO auch 20.00 Uhr

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BEAUTY AND THE BEAST (OV) (FSK ab 6 J.)

DI 20.30 Uhr

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DIE SCHÖNE UND DAS BIEST (3D) (FSK ab 6 J.)

täglich 15.00, 18.00, 21.00, SA und SO auch 12.00 Uhr

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DER HUNDERTEINJÄHRIGE, DER DIE RECHNUNG NICHT BEZAHLTE UND VERSCHWAND (FSK ab 12 J.)

DO, SO, MO, DI und MI 15.10, DO, SO, MO, DI und MI 17.40, DO, SO, MO, DI und MI 20.20, FR und SA 16.30, 19.10, 21.50 Uhr

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DIE SCHÖNE UND DAS BIEST (FSK ab 6 J.)

DO und DO 20.30 Uhr

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DIE HÄSCHENSCHULE – JAGD NACH DEM GOLDENEN EI (FSK ab 0 J.)

SO 15.00 Uhr

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LAMMBOCK-LOMMBOCK

FR 19.30 Uhr

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2. Woche:

KONG – SKULL ISLAND (FSK ab 12 J.)

DO, MO, DI und MI 19.30, FR und SA 20.30, SO 19.40 Uhr

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KONG – SKULL ISLAND (3D) (FSK ab 12 J.)

DO, SO, MO, DI und MI 20.40, DO, MO, DI und MI 15.10, DO, MO, DI und MI 17.50, FR und SA 16.10, 18.50, 21.30, SA 13.30, SO 12.30, 15.20, 18.00 Uhr

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SLEEPLESS – EINE TÖDLICHE NACHT (FSK ab 16 J.)

DO, MO, DI und MI 18.10, DO, SO, MO und MI 20.50, SA 19.30, 22.00, SO 18.40 Uhr

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3. Woche:

LOGAN – THE WOLVERINE (FSK ab 16 J.)

DO, SO, DI und MI 17.20, FR und SA 18.10, 21.10, SO bis MI 20.30 Uhr

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4. Woche:

BIBI[&]TINA – TOHUWABOHU TOTAL (FSK ab 0 J.)

DO, MO, DI und MI 14.20, DO, MO, DI und MI 16.50, FR und SA 14.00, 15.10, 17.50, SA 12.30, SO 12.40, 14.10, 17.10 Uhr

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6. Woche:

FIFTY SHADES OF GREY – GEFÄHRLICHE LIEBE (FSK ab 16 J.)

DO, SO, MO, DI und MI 20.10, DO, MO, DI und MI 17.30, FR und SA 19.00, 21.40 Uhr

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THE LEGO BATMAN MOVIE (FSK ab 6 J.)

DO, SO, MO, DI und MI 14.30, FR und SA 15.30, SA 13.00, SO 12.10 Uhr

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13. Woche:

VAIANA (FSK ab 0 J.)

DO, MO, DI und MI 14.50, FR und SA 14.20, 17.00, SO 12.20 Uhr

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Programm von Donnerstag, 16.03.2017 bis Mittwoch, 22.03.2017:

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Donnerstag 16.03.2017:

Die Häschenschule – Jagd nach dem goldenen Ei (FSK ab 0 J.): 14:10, 16:10 Uhr

Die Schöne und das Biest (FSK ab 6 J.): 14:00, 17:00 Uhr

Die Schöne und das Biest (3D) (FSK ab 6 J.): 15:00, 18:00, 21:00 Uhr

Der Hunderteinjährige, der die Rechnung nicht bezahlte und verschwand (FSK ab 12 J.): 15:10, 17:40, 20:20 Uhr

Die Schöne und das Biest (FSK ab 6 J.): 20:30, 20:30 Uhr

Kong – Skull Island (FSK ab 12 J.): 19:30 Uhr

Kong – Skull Island (3D) (FSK ab 12 J.): 15:10, 17:50, 20:40 Uhr

Sleepless – Eine tödliche Nacht (FSK ab 16 J.): 18:10, 20:50 Uhr

Logan – The Wolverine (FSK ab 16 J.): 17:20 Uhr

Bibi[&]Tina – Tohuwabohu total (FSK ab 0 J.): 14:20, 16:50 Uhr

Fifty Shades of Grey – Gefährliche Liebe (FSK ab 16 J.): 17:30, 20:10 Uhr

The LEGO Batman Movie (FSK ab 6 J.): 14:30 Uhr

Vaiana (FSK ab 0 J.): 14:50 Uhr

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Freitag 17.03.2017:

Die Häschenschule – Jagd nach dem goldenen Ei (FSK ab 0 J.): 14:50, 16:50 Uhr

Die Schöne und das Biest (FSK ab 6 J.): 14:00, 17:00, 20:00 Uhr

Die Schöne und das Biest (3D) (FSK ab 6 J.): 15:00, 18:00, 21:00 Uhr

Der Hunderteinjährige, der die Rechnung nicht bezahlte und verschwand (FSK ab 12 J.): 16:30, 19:10, 21:50 Uhr

Lammbock-Lommbock : 19:30 Uhr

Kong – Skull Island (FSK ab 12 J.): 20:30 Uhr

Kong – Skull Island (3D) (FSK ab 12 J.): 16:10, 18:50, 21:30 Uhr

Logan – The Wolverine (FSK ab 16 J.): 18:10, 21:10 Uhr

Bibi[&]Tina – Tohuwabohu total (FSK ab 0 J.): 14:00, 15:10, 17:50 Uhr

Fifty Shades of Grey – Gefährliche Liebe (FSK ab 16 J.): 19:00, 21:40 Uhr

The LEGO Batman Movie (FSK ab 6 J.): 15:30 Uhr

Vaiana (FSK ab 0 J.): 14:20, 17:00 Uhr

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Samstag 18.03.2017:

Die Häschenschule – Jagd nach dem goldenen Ei (FSK ab 0 J.): 12:10, 12:50, 14:50, 16:50 Uhr

Die Schöne und das Biest (FSK ab 6 J.): 14:00, 17:00, 20:00 Uhr

Die Schöne und das Biest (3D) (FSK ab 6 J.): 12:00, 15:00, 18:00, 21:00 Uhr

Der Hunderteinjährige, der die Rechnung nicht bezahlte und verschwand (FSK ab 12 J.): 16:30, 19:10, 21:50 Uhr

Kong – Skull Island (FSK ab 12 J.): 20:30 Uhr

Kong – Skull Island (3D) (FSK ab 12 J.): 13:30, 16:10, 18:50, 21:30 Uhr

Sleepless – Eine tödliche Nacht (FSK ab 16 J.): 19:30, 22:00 Uhr

Logan – The Wolverine (FSK ab 16 J.): 18:10, 21:10 Uhr

Bibi[&]Tina – Tohuwabohu total (FSK ab 0 J.): 12:30, 14:00, 15:10, 17:50 Uhr

Fifty Shades of Grey – Gefährliche Liebe (FSK ab 16 J.): 19:00, 21:40 Uhr

The LEGO Batman Movie (FSK ab 6 J.): 13:00, 15:30 Uhr

Vaiana (FSK ab 0 J.): 14:20, 17:00 Uhr

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Sonntag 19.03.2017:

Die Häschenschule – Jagd nach dem goldenen Ei (FSK ab 0 J.): 13:00, 16:40 Uhr

Bolshoi: A Contemporary Evening (LIVE) (FSK ab 0 J.): 16:00 Uhr

Die Schöne und das Biest (FSK ab 6 J.): 14:00, 17:00, 20:00 Uhr

Die Schöne und das Biest (3D) (FSK ab 6 J.): 12:00, 15:00, 18:00, 21:00 Uhr

Der Hunderteinjährige, der die Rechnung nicht bezahlte und verschwand (FSK ab 12 J.): 15:10, 17:40, 20:20 Uhr

Die Häschenschule – Jagd nach dem goldenen Ei (FSK ab 0 J.): 15:00 Uhr

Kong – Skull Island (FSK ab 12 J.): 19:40 Uhr

Kong – Skull Island (3D) (FSK ab 12 J.): 12:30, 15:20, 18:00, 20:40 Uhr

Sleepless – Eine tödliche Nacht (FSK ab 16 J.): 18:40, 20:50 Uhr

Logan – The Wolverine (FSK ab 16 J.): 17:20, 20:30 Uhr

Bibi[&]Tina – Tohuwabohu total (FSK ab 0 J.): 12:40, 14:10, 17:10 Uhr

Fifty Shades of Grey – Gefährliche Liebe (FSK ab 16 J.): 20:10 Uhr

The LEGO Batman Movie (FSK ab 6 J.): 12:10, 14:30 Uhr

Vaiana (FSK ab 0 J.): 12:20 Uhr

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Montag 20.03.2017:

Die Häschenschule – Jagd nach dem goldenen Ei (FSK ab 0 J.): 14:10, 16:10 Uhr

Reisefilm Prag (FSK ab 0 J.): 18:00 Uhr

Die Schöne und das Biest (FSK ab 6 J.): 14:00, 17:00, 20:00 Uhr

Die Schöne und das Biest (3D) (FSK ab 6 J.): 15:00, 18:00, 21:00 Uhr

Der Hunderteinjährige, der die Rechnung nicht bezahlte und verschwand (FSK ab 12 J.): 15:10, 17:40, 20:20 Uhr

Kong – Skull Island (FSK ab 12 J.): 19:30 Uhr

Kong – Skull Island (3D) (FSK ab 12 J.): 15:10, 17:50, 20:40 Uhr

Sleepless – Eine tödliche Nacht (FSK ab 16 J.): 18:10, 20:50 Uhr

Logan – The Wolverine (FSK ab 16 J.): 20:30 Uhr

Bibi[&]Tina – Tohuwabohu total (FSK ab 0 J.): 14:20, 16:50 Uhr

Fifty Shades of Grey – Gefährliche Liebe (FSK ab 16 J.): 17:30, 20:10 Uhr

The LEGO Batman Movie (FSK ab 6 J.): 14:30 Uhr

Vaiana (FSK ab 0 J.): 14:50 Uhr

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Dienstag 21.03.2017:

Die Häschenschule – Jagd nach dem goldenen Ei (FSK ab 0 J.): 14:10, 16:10 Uhr

Die Schöne und das Biest (FSK ab 6 J.): 14:00, 17:00, 20:00 Uhr

Beauty and the Beast (OV) (FSK ab 6 J.): 20:30 Uhr

Die Schöne und das Biest (3D) (FSK ab 6 J.): 15:00, 18:00, 21:00 Uhr

Der Hunderteinjährige, der die Rechnung nicht bezahlte und verschwand (FSK ab 12 J.): 15:10, 17:40, 20:20 Uhr

Kong – Skull Island (FSK ab 12 J.): 19:30 Uhr

Kong – Skull Island (3D) (FSK ab 12 J.): 15:10, 17:50, 20:40 Uhr

Sleepless – Eine tödliche Nacht (FSK ab 16 J.): 18:10 Uhr

Logan – The Wolverine (FSK ab 16 J.): 17:20, 20:30 Uhr

Bibi[&]Tina – Tohuwabohu total (FSK ab 0 J.): 14:20, 16:50 Uhr

Fifty Shades of Grey – Gefährliche Liebe (FSK ab 16 J.): 17:30, 20:10 Uhr

The LEGO Batman Movie (FSK ab 6 J.): 14:30 Uhr

Vaiana (FSK ab 0 J.): 14:50 Uhr

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Mittwoch 22.03.2017:

Die Häschenschule – Jagd nach dem goldenen Ei (FSK ab 0 J.): 14:10, 16:10 Uhr

Die Schöne und das Biest (FSK ab 6 J.): 14:00, 17:00, 20:00 Uhr

Die Schöne und das Biest (3D) (FSK ab 6 J.): 15:00, 18:00, 21:00 Uhr

Der Hunderteinjährige, der die Rechnung nicht bezahlte und verschwand (FSK ab 12 J.): 15:10, 17:40, 20:20 Uhr

Kong – Skull Island (FSK ab 12 J.): 19:30 Uhr

Kong – Skull Island (3D) (FSK ab 12 J.): 15:10, 17:50, 20:40 Uhr

Sleepless – Eine tödliche Nacht (FSK ab 16 J.): 18:10, 20:50 Uhr

Logan – The Wolverine (FSK ab 16 J.): 17:20, 20:30 Uhr

Bibi[&]Tina – Tohuwabohu total (FSK ab 0 J.): 14:20, 16:50 Uhr

Fifty Shades of Grey – Gefährliche Liebe (FSK ab 16 J.): 17:30, 20:10 Uhr

The LEGO Batman Movie (FSK ab 6 J.): 14:30 Uhr

Vaiana (FSK ab 0 J.): 14:50 Uhr

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14.03.2017
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Universitätsklinikum (Saale) richtet Frauenmilchbank ein

Für Säuglinge ist sie in der Regel die gesündeste Nahrung: Muttermilch. Sie hilft dem Kind allergischen Erkrankungen und Infektionen vorzubeugen. Oft steht die Milch der eigenen Mutter jedoch nicht so zur Verfügung, wie das Kind es bräuchte.

Universitätsklinikum (Saale) richtet Frauenmilchbank ein

Der Milcheinschuss lässt auf sich warten oder die Milch enthält Krankheitserreger. Dann müsste auf künstliche Säuglingsnahrung zurückgegriffen werden. In Halle steht den Früh- und Neugeborenen nun eine Alternative zur Verfügung: gespendete Frauenmilch.

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Die Idee der Frauenmilchbanken ist etwa 100 Jahre alt, die erste in Deutschland entstand in Magdeburg. In den 70 bis 90er Jahren wurden deutschlandweit viele Milchbanken geschlossen, nun erleben sie eine Renaissance. Derzeit gibt es in Deutschland etwa 15 bis 20 Frauenmilchbanken, die meisten in den ostdeutschen Bundesländern (Quelle emba – European Milkbank Association).

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Auch das Universitätsklinikum Halle (Saale) verfügt ab sofort wieder über eine Frauenmilchbank. Diese ermöglicht Früh- und kranken Neugeborenen die wertvolle Ernährung mit Muttermilch. „Neben der optimalen Nährstoffzusammensetzung und der guten Verträglichkeit stärkt Muttermilch die kindliche Immunabwehr und schützt vor schwerwiegenden Infektionen“, erklärt PD Dr. Roland Haase, komm. Direktor der Universitätsklinik und Poliklinik für Pädiatrie I und Leiter der Abteilung für Neonatologie und Kinderintensivmedizin.

Der Ablauf der Frauenmilchspende ist in weiten Zügen an die strengen Kriterien der Blutspende angelehnt. So wird eine größtmögliche Sicherheit durch Untersuchungen der Spenderin und der gespendeten Milch für die kleinen Empfänger gesichert. PD Dr. Haase: „Jede Frau kann spenden, die die Kriterien erfüllt und einen Überschuss an Muttermilch hat.“

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Die Spende erfolgt unentgeltlich. Ein sorgfältiger und hygienisch einwandfreier Umgang mit der Milch ist selbstverständlich, damit diese der Ernährung der Frühgeborenen dienen kann. Die Übertragung von Infektionen über die Milch wird durch moderne und umfassende Untersuchungs- und Verarbeitungsmethoden fast vollständig ausgeschlossen.

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„Wir sind allen Müttern für ihre Spende sehr dankbar, hilft ihre Milch doch vor allem Frühgeborenen oder krank geborenen Kindern“, sagt der Kinderarzt.

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14.03.2017
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Minister Dr. Thomas de Maizière und Holger Stahlknecht eröffnen länderübergreifende Einrichtung

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat heute gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden der IMK, Innenminister Holger Stahlknecht, das neueingerichtete Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) in Berlin eröffnet.

Minister Dr. Thomas de Maizière und Holger Stahlknecht eröffnen länderübergreifende Einrichtung

Holger Stahlknecht: „Die dauerhafte Akzeptanz für das Asylrecht erhalten wir nur dann, wenn wir geltendes Recht konsequent umsetzen. Das heißt, nicht jeder Schutzsuchende kann bzw. darf in Deutschland bleiben, sondern muss das Land wieder verlassen, wenn kein Asylgrund vorliegt. Nur so lassen sich auf Dauer Aufnahmebereitschaft und Aufnahmefähigkeit als tragende Säulen erfolgreicher Flüchtlingspolitik erhalten. Umso wichtiger ist die länderübergreifende Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht und der Gestaltung des Rückkehrmanagements.“

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Hintergrund:

Laut Ausländerzentralregister (AZR) mit Stand 31. Dezember 2016 leben 207.484 ausreisepflichtige Personen in Deutschland, davon 153.047 mit und 54.437 ohne Duldung (in Sachsen-Anhalt 6.097 ausreisepflichtige Personen, davon 4.449 mit und 1.648 ohne Duldung). Es gibt vielfältige und komplexe Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht (bspw. fehlende Ausweispapiere, mangelnde Kooperation der Herkunftsländer). Mit Blick auf die noch zu entscheidenden Altfälle beim BAMF ist für 2017 mit einer noch deutlich höheren Zahl zu rechnen. Für die Durchsetzung der Ausreisepflicht sind Koordinierung und Zusammenarbeit der Behörden auf Bundes- und Landesebene notwendig. Diesem Ziel dient das ZUR. Nach MPK-Beschluss vom 9. Februar 2017 erfolgt heute die Eröffnung.

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13.03.2017
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Dimensionen von Gegenwart – die Nominierten des Designpreises Halle 2017 stehen fest

Internationaler Wettbewerb entschieden: Jury würdigt beste Einsendungen für den Designpreis Halle und nominiert 15 Arbeiten für Ausstellung.[nbsp]Die nominierten Werke für die 2017 zum vierten Mal veranstaltete Ausstellung zum Designpreis Halle stehen fest. Insgesamt 375 Arbeiten aus 31 Ländern wurden eingereicht, darunter erhielten die Organisatoren Einsendungen von Designerinnen und Designern aus dem Iran, aus Israel, Kuba, Mexiko, Belgien, den Niederlanden, den Vereinigten Staaten und Russland.[nbsp]

Dimensionen von Gegenwart – die Nominierten des Designpreises Halle 2017 stehen fest

Damit gingen für die vierte Ausgabe des Wettbewerbs die bislang meisten Bewerbungen in der Geschichte des Designpreises ein. Für die nun vom 24. Mai bis 11. Juni 2017 ausgerichtete Ausstellung im ehemaligen Gebäude der Physikalischen Chemie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wählte die hochkarätig besetzte Fachjury 15 Arbeiten, darunter drei Preisträgerarbeiten, aus, die zur Eröffnung am 23. Mai 2017 in einer dichten Inszenierung präsentiert werden.

Die Konstellation des seit 2007 ausgerichteten und mit 10.000 Euro dotierten Designwettbewerbs ist einzigartig und inzwischen bewährt: Studierende und junge Profis aus verschiedenen gestalterischen Berufen sind aufgefordert, ihre Entwürfe zu einem Thema einzusenden, dessen inhaltlicher Rahmen bewusst weit gefasst wird. Der alle drei Jahre vergebene, international ausgeschriebene Designpreis Halle widmet sich in diesem Jahr der Zeit, ein Themenkomplex den Kurator Prof. Vincenz Warnke nach den vorherigen Themen „Strom“, „Reisen“ und „Wasser“ ausgewählt hat. Damit wurden höchst gegensätzliche Entwürfe ermuntert und gefördert, sowohl pragmatische Lösungen spezifischer Fragestellungen wie weitreichende poetische Vorschläge entstanden – oder gar die Mischung aus beidem.

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Der Designpreis Halle wird 2017 maßgeblich vom Land Sachsen-Anhalt, der Stadt Halle (Saale), der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle und der lokalen Wirtschaft gefördert.

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In diesem Jahr wurden 15 herausragende gestalterische Produkte, Ideen und Konzepte nominiert, die sich produktorientiert oder prozesshaft mit dem Phänomen Zeit auseinandersetzen. Somit schärft der Designpreis Halle das Bewusstsein für exzellentes Design, bietet jungen Gestaltern Anreiz, sich einem breiteren Publikum zu präsentieren und vermittelt zwischen Wirtschaft und Design. Der Preis ist dabei auch ein Bekenntnis zur Stadt und macht diese als Standort einer vielfältigen innovativen Wirtschaft und Forschung sichtbar.

„Was den Designpreis Halle so einzigartig macht,“ sagt Juryvorsitzender und Designkritiker Thomas Edelmann, „ist das außergewöhnliche Engagement: Eine regional verankerte, international bekannte Hochschule lädt voller Selbstbewusstsein Designerinnen und Designer aus aller Welt ein, ihr Bestes zu geben.“

Dies, so Edelmann, „fördere die Vernetzung von Gestaltern innerhalb der Stadt und darüber hinaus. Der Wettbewerb ist regional und international zugleich. Designer sind nicht nur dazu da, Aufträge anderer zu übernehmen. Verstärkt handeln sie selbst unternehmerisch. Das heißt, sie gestalten ihre Produktideen, sorgen für deren Umsetzung bis hin zum fertigen Produkt. Ihre Arbeit trägt auf vielfältige Weise dazu bei, dass sich Wohlstand und Lebensqualität entwickeln kann. Richtig verstanden zielt Design darauf ab, das Leben insgesamt zu bereichern.“ Auf diese Weise trage der Designpreis Halle zum internationalen Austausch bei, der Grundlage jeder freiheitlichen Kultur und Lebensweise, die sich selbst und ihre Gestaltung immer wieder in Frage stellt und somit neuen Sichtweisen Raum gibt.

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Nominierte

Was bedeutet „Zeit“ in der Epoche digitaler Umwertungen? Bei den 375 Einsendungen wurde deutlich, dass die Veränderungen in der Art und Qualität von Zeitmessung und -darstellung die Gestalter besonders beschäftigte. Doch auch das Aufhalten, Bewahren, Erinnern und Überformen der Gegenwart spielte bei vielen eingereichten Entwürfen eine Rolle. Wichtige Impulse stammen von künstlerischen Herangehensweisen, ebenso sind gestalterische Ideen aus dem Handwerk oder dem Film unter den Finalisten vertreten. Die 7-köpfige Fachjury nominierte aus allen Einreichungen besonders qualitätsvolle und spannungsreiche Entwürfe folgender Designerinnen und Designer:

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·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] María Marín de Buen aus Mexico City – „Alternative Temporalities, Exploring the Visualization of Time”

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Kuesti Fraun aus Düsseldorf – „BEN”

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Moritz Jähde aus Karlsruhe – „Kalender mit speziellem Mechanismus“

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Isabel Cristina Gutierrez Jimenez aus Camagüey, Kuba – „Void“

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Clemens Lauer und Max Guderian aus Karlsruhe – „Zeitanzeige“

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Charlotte Lengersdorf aus Aachen – „agil – entwurf einer interaktiven schrift“

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Patrick Pal?i? aus Berlin – „Es liegt was in der Luft“

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Martin Pless aus Halle (Saale) – „LONDON BERLIN TOKYO“

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Lisa Marie Quester aus Halle (Saale) – „1059“

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Axel Schindlbeck aus Marseille – „Albert Clock“

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Klemens Schillinger aus Wien – „Element 79 – Aurum charts“

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Stefan Troendle aus München – „RaumZeit“

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Felix Vorreiter aus Karlsruhe – „FLUX 1440“

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Bernhard Wilke aus Reutlingen – „30758400“

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Jan-Dirk Wolken aus Hamm – „Gedenkschale aus Naturstein“

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Fachjury

In nahezu unveränderter Zusammensetzung begleitet eine Jury aus bekannten Designfachleuten den Wettbewerb: Tulga Beyerle ist Direktorin des Kunstgewerbemuseums Dresden. Der Unternehmer Nils Holger Moormann führt das bekannte, gleichnamige Möbelunternehmen. Ein besonderes Schwergewicht bilden die Hochschullehrer: Prof. Volker Albus lehrt an der Hochschule für Gestaltung Karlsruhe, Prof. Axel Kufus an der Universität der Künste in Berlin. An der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle lehren Prof. Axel Müller-Schöll und Kurator Prof. Vincenz Warnke. Den Kritiker und freien Journalisten Thomas Edelmann aus Hamburg wählte die Jury wie bereits 2014 erneut zu ihrem Vorsitzenden.

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Ausstellungsort 2017:

Ehemaliges Gebäude der Physikalischen Chemie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Der Designpreis Halle 2017 wird in diesem Jahr im ehemaligen Gebäude der Physikalischen Chemie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Mühlpforte 1, Halle (Saale)) präsentiert werden. Auch dies ist ein herausragender Bestandteil des Designpreises: Die atmosphärisch dichte Inszenierung der nominierten Arbeiten an einem historisch bedeutsamen, mitunter vernachlässigten Ort in der Stadt. Kurator Prof. Vincenz Warnke sucht ihn persönlich aus, um auf ihn „zeitweise einen Scheinwerfer“ zu richten. Das diesmalig ausgewählte Areal ist eng mit den naturwissenschaftlichen Sammlungen der Martin-Luther-Universität am Domplatz 4 verbunden. Zur Eröffnung werden sogar beide Gebäude bespielt werden. Zu wünschen wäre, dass das seit Jahren leerstehende Gebäude zukünftig für eine positive Sammlungsentwicklung der Universität mit Flächen für weitere Universitätssammlungen sowie für den Wissenstransfer durch Sonderausstellungen und Museumspädagogik zur Verfügung stände. 2014 brachte die Verleihung des Designpreises im historischen Stadtbad von 1916 neuen Schwung in die Sanierung des Gebäudes, und auch 2017 führte die Intervention des Designpreises Halle im baufälligen, ehemaligen Umspannwerk am Hallmarkt zur späteren Reaktivierung und Umnutzung des Gebäudes.

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Designpreis Halle

Der Wettbewerb wurde 2007 auf Initiative der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle und der Stadt ins Leben gerufen. Kurator Vincenz Warnke, Professor für Industriedesign an der Giebichenstein Kunsthochschule Halle, ist seit Anbeginn treibende Kraft des Wettbewerbs, er gibt das Thema vor, wählt die Jury aus und sucht in Halle (Saale) den Ort der Präsentation aus, die er mit seinem Team gestaltet. Ausgelobt wird der Wettbewerb alle drei Jahre durch den Verein Designpreis Halle e.V., der Preis wird dann gemeinsam mit der Stadt Halle (Saale), der regionalen Wirtschaft und der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle vergeben.

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Neben der herausragenden Förderung durch das Land Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) sucht der Designpreis Halle e.V. angesichts der Rekordteilnahme weitere Partner und Förderer, die sich für die Idee begeistern, Design in seiner ganzen Vielfalt in die Stadt zu bringen.

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Designpreis Halle 2017

Ort: Ehemaliges Gebäude der Physikalischen Chemie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Mühlpforte 1, 06108 Halle (Saale)

Eröffnung und Preisverleihung: Dienstag, 23. Mai 2017, 19 Uhr (Einlass 18 Uhr)

Ausstellungszeitraum: 24. Mai bis 11. Juni 2017

Öffnungszeiten: Mo bis Fr 14:00 – 19:00 Uhr, Sa und So 10:00 – 19:00 Uhr

Eintritt: Der Eintritt ist frei.

Pressevorabbesichtigung: Dienstag, 23. Mai 2017, 11:30 Uhr

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Veranstalter: Designpreis Halle (Saale) e.V., Ernst-König-Str. 1,[nbsp]06108 Halle (Saale)

Förderer: Land Sachsen-Anhalt, Stadt Halle (Saale), Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle, Handwerkskammer Halle (Saale), Innung der Gebäudedienstleister Sachsen-Anhalt Süd, Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau, Industrie- und Marketingclub Halle, Landesbetrieb „Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA)“, Techniker Krankenkasse, Volksbank Halle (Saale) eG, Zentralmagazin Naturwissenschaftlicher Sammlungen

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Weitere Partner und Förderer sind willkommen.

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Kurator: Prof. Vincenz Warnke (Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle)

Jury 2017: Prof. Volker Albus (Hochschule für Gestaltung Karlsruhe), Tulga Beyerle (Direktorin, Kunstgewerbemuseum Dresden), Juryvorsitz Thomas Edelmann (Kritiker und freier Journalist, Hamburg), Prof. Axel Kufus (Universität der Künste Berlin), Nils Holger Moormann (Unternehmer), Prof. Axel Müller-Schöll (Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle), Prof. Vincenz Warnke (Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle)

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13.03.2017
hallelife.de - Redaktion