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Hallesche Augenärztin fährt zum Hilfseinsatz nach Tansania

Etwa 90 Prozent aller der etwa weltweit 37 Millionen blinden Menschen wohnt in den Armutsländern unserer Erde. Dabei wären die meisten Ursachen für Blindheit wie Grauer und Grüner Star oder Flussblindheit vermeidbar. Jedoch fehlt es in den armen Regionen an der nötigen medizinischen Versorgung. Linderung will der Verein „Vision für Puma“ schaffen.[nbsp]

Hallesche Augenärztin fährt zum Hilfseinsatz nach Tansania

Puma ist eine Stadt in Tansania, etwa 400 Kilometer vom Flughafen Kilimanjaro entfernt, auf etwa 1500 Meter Meereshöhe gelegen. Dr. Andrea Huth, Oberärztin der halleschen Universitätsklinik und Poliklinik für Augenheilkunde, reist Ende Oktober mit einem Team aus einer OP-Schwester und zwei Assistenzärzten nach Puma, um zwei Wochen lang augenkranke Patientinnen und Patienten zu versorgen.

„Im gesamten Land Tansania gibt es ca 40 Augenärzte, allein in Sachsen-Anhalt sind etwa 250 Augenärzte aktiv“, sagt die Medizinerin, um zu verdeutlichen, wie schwierig die Versorgungslage in dem afrikanischen Land ist. Hinzu kommt, dass sich die Augenärzte in den größeren Städten konzentrieren und die Landbevölkerung keinen Zugang zur augenärztlichen Versorgung hat. Seit 2008 ist der Verein in Puma aktiv. Die hallesche Augenärztin fährt seit 2010 einmal im Jahr für zwei Wochen nach Tansania und opfert dafür bisher ihren Urlaub. „Die Dankbarkeit, die uns von den Patienten entgegengebracht wird, ist einmalig und entschädigt für die Mühen, wie wir auf uns nehmen.“

Der Verein hat mittlerweile Strukturen für die medizinische Versorgung aufgebaut. Dennoch muss das Team bei jedem Einsatz Verbrauchsgüter wie Medikamente, Linsen, OP-Besteck oder Handschuhe mitnehmen. Finanziert werden die Kosten durch Spenden an den Verein. Dr. Huth: „Etwa 5000 Euro werden für jeden Hilfseinsatz benötigt.“

Das Einzugsgebiet für die Augenärzte ist sehr groß. Viele Patienten kommen extra nach Puma gereist, um behandelt zu werden. „In den zwei Wochen werden wir zwischen 400 und 500 Patienten untersuchen und davon etwa 50 operieren.“ Dabei führt die Augenärztin unter anderem Operationen am Grauen Star durch oder behandelt Infektionen im Auge. Dabei müssen die Augenärzte oft auf Operationsmethoden zurückgreifen, die vor 20 Jahren in Europa üblich waren – allein schon auf Grund der technischen Ausstattung in Tansania. „Wir könnten noch viel mehr machen, aber zur Behandlung des Grünen Stars (Glaukom) fehlt uns beispielsweise ein Laser.“ Mit diesem könnten auch Gefäßverschlüsse behandelt und Eingriffe an der Netzhaut vorgenommen werden.

Mehr Informationen über den Verein finden Sie hier: www.vision-for-puma.com

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04.08.2017
hallelife.de - Redaktion
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Katarzyna Kiejdrowska wechselt zu den Halle LIONS

Nach dem Wechsel von Laura Hebecker zum Deutschen Meister mussten die GISA LIONS SV Halle auf der Flügelposition nachlegen und haben mit Katarzyna Kiejdrowska einen guten Ersatz gefunden. Die 23-jährige Polin gilt als hervorragende Werferin und hat in ihrem letzten Jahr an der University of Texas at San Antonio (UTSA) in 28 Spielen 8,3 Punkte im Durchschnitt erzielt.[nbsp]

Katarzyna Kiejdrowska wechselt zu den Halle LIONS

Sie ist auf den Positionen Zwei und Drei zuhause und erhielt Referenzen auch für ihre Defense. Zusätzlich kann sie mit ihrer Schnelligkeit und einer Körpergröße von 1,84 m auch gegen Inside-Spielerinnen eingesetzt werden.

Sie spielte für U18 Nationalmannschaft Polens und spielte bereits in diesem Alter in der zweiten polnischen Liga und erzielte durchschnittlich schon 5 Punkte. „Wir freuen uns in dieser Saison auch eine junge Europäerin in unserem Team zu haben“ so Dr. Cornelia Demuth von Kasia, so ihr Rufname.

René Spandauw setzt viel Hoffnung in vielseitige Polin „Kasia kann werfen, ziehen und gute Pässe spielen. Somit wird sie uns an in vielen Punkten helfen können“, so der Head Coach der GISA LIONS.

Wie bereits bekannt geworden ist, werden Alina Hartmann und Lauren Engeln nach Bad Aibling wechseln. Wir wünschen beiden Spielerinnen weiterhin viel Erfolg und bedanken uns für ihren Einsatz für die LIONS in den letzten Jahren.

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04.08.2017
hallelife.de - Redaktion
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Stadtbades Halle: Turmführung für Interessierte

Alle Stadtbad-Fans, die schon immer mal auf den frisch sanierten Turm des Stadtbades steigen wollten, haben am Montag, 14. August, die Möglichkeit dazu. Von 12 bis 14 Uhr führen Mitarbeiter der Bäder Halle GmbH im Halbstundentakt Interessierte auf das Dach, von welchem ein grandioser Ausblick genossen werden kann.[nbsp]

Stadtbades Halle: Turmführung für Interessierte

Da nur eine begrenzte Anzahl an Personen, aufgrund der Enge des Aufstiegs, hinauf geführt werden kann, gibt es fünf Führungen für kleine Gruppen jeweils um 12 Uhr, 12.30 Uhr, 13 Uhr, 13.30 Uhr und 14 Uhr. Interessierte melden sich bitte entweder per Mail an info@baden-in-halle.de mit Wunschzeit an. Auch am Empfang der Stadtwerke Halle in der Bornknechtstraße 5 kann man sich in Listen mit Wunschzeit eintragen.

Seit 30. Juni 2016 glänzt der Turm als neues Wahrzeichen von Halle wieder wie vor 100 Jahren nach Plänen des damaligen Architekten Wilhelm Jost. Dabei ist der Giebelaufsatz neu. In 900 Arbeitsstunden wurden circa 1,4 Tonnen Kupferblech originalgetreu verarbeitet – 90 Stunden waren allein für Abstimmung mit der Denkmalpflege nötig.

Badewassertechnik in der Frauenhalle wird repariert – bis 29. September geschlossen / Übrige Schwimmhallen öffnen nach Revision am 14. August

Da es in den vergangenen Monaten immer wieder vorkam, dass die Wassertemperatur im Becken der Frauenhalle nicht gehalten werden konnte, wird aktuell die sensible Badewassertechnik in dieser Halle repariert. Bei planmäßigem Bauablauf ist die Frauenhalle voraussichtlich[nbsp] bis einschließlich 29. September geschlossen.

Die anderen Schwimmhallen Saline, Neustadt, Robert Koch und die Männerhalle im Stadtbad öffnen wie gewohnt nach der Revisionszeit am 14. August wieder ihre Türen für alle Schwimmbegeisterten. Die sechswöchige Sommerpause in den großen Ferien wird jedes Jahr genutzt, um die Schwimmhallen auf Vordermann zu bringen und Bauarbeiten durchzuführen, die während des laufenden Betriebs nicht möglich sind.

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04.08.2017
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BStU in Halle lädt zur Archivführung

Zur Archivführung und zu einem Besuch der Dauerausstellung „Entschlüsselte Macht“ lädt die Außenstelle Halle des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) am 08. August 2017 ein.

BStU in Halle lädt zur Archivführung

Im Archiv der Außenstelle Halle lagern unter anderem Akten, Karteikarten und Fotos. Der Bestand dokumentiert das Selbstverständnis sowie die Arbeits- und Wirkungsweise der Stasi, zeugt aber auch von der Zivilcourage mutiger DDR-Bürgerinnen und -Bürger.

Besucherinnen und Besucher haben die Möglichkeit, sich bei der Archivführung ei[-]nen Eindruck von den Hinterlassenschaften des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) im ehemaligen Bezirk Halle zu verschaffen und sich über die geheimpolizeiliche Arbeit in der Region zu informieren. Die Besichtigung ermöglicht auch Einblicke in einen Teil der Arbeit des BStU.

Die Dauerausstellung „Entschlüsselte Macht“ im Informations- und Dokumentationszentrum informiert mit zahlreichen Exponaten und Tafeln über die Überwachungs-, Manipulations- und Verfolgungsmethoden der SED-Diktatur.

Es besteht die Möglichkeit der Antragstellung auf Akteneinsicht (gültiges Personaldokument erforderlich) und zur Beratung.

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Termin:[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Dienstag, 08. August 2017

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Ort:[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] BStU, Außenstelle Halle (Saale)

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Der Eintritt ist frei.

Die Außenstelle Halle bietet jeden zweiten Dienstag im Monat Führungen durch das Archiv an. Um Voranmeldung wird gebeten: Tel. 03 45 – 61 41 27 11.

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04.08.2017
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Robra gratuliert Echo-Klassik-Preisträger 2017 aus Sachsen-Anhalt

Der Gambist Thomas Fritzsch aus Sachsen-Anhalt wird mit dem deutschen Musikpreis „Echo Klassik 2017“ ausgezeichnet. Mit der Auszeichnung würdigt die Deutsche Phono-Akademie, das Kulturinstitut des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI), Fritzsch‘ Entdeckung und Ersteinspielung der „12 Fantasies pour la Basse de Violle“ des Barockkomponisten Georg Philipp Telemann (1681-1767).

Robra gratuliert Echo-Klassik-Preisträger 2017 aus Sachsen-Anhalt

Kulturminister Rainer Robra gratuliert dem Gambinisten zu der renommierten Auszeichnung: „Es ist immer eine besondere Freude, wenn ein Künstler aus Sachsen-Anhalt mit einem Preis dieser Kategorie ausgezeichnet wird. Thomas Fritzsch hat mit der Entdeckung der Kompositionen und seinem Engagement Musikliebhabern einen herausragenden Verdienst erwiesen. Diese Auszeichnung ist ein weiterer, ganz besonderer Höhepunkt im Telemann-Jubiläumsjahr und für das Musikland Sachsen-Anhalt.“

Die „12 Fantasies pour la Basse de Violle“, eine Sammlung von Kompositionen, galt lange als verschollen und wurde 2015 von Fritzsch im Osnabrücker Land wiederentdeckt, eingespielt und bei den Magdeburger Telemann-Festtagen 2016 aufgeführt. „Es war und ist mir eine Ehre, dass ich diese Kompositionen erstmals wieder klingend erwecken durfte. Das Aufspüren ihres musikalischen Reichtums hat dabei noch kein Ende, denn ich teile es nun mit vielen Gambisten weltweit. Ich fühle mich durch die Entscheidung der Jury reich belohnt für die Mühe, die diesem Vergnügen vorausging“, so Fritzsch über die Auszeichnung.

Mit dem ECHO KLASSIK ehrt die Deutsche Phono-Akademie seit 1994 jährlich herausragende und erfolgreiche Leistungen nationaler und internationaler Künstler. Ermittelt werden die Preisträger von einer Jury, die sich aus anerkannten Branchenexperten zusammensetzt. Insgesamt umfasst der diesjährige ECHO KLASSIK 54 Auszeichnungen in 22 Kategorien.

Die Trophäen werden am 29. Oktober 2017 im Rahmen einer feierlichen Gala in der Elbphilharmonie in Hamburg verliehen. Gastgeber wird auch in diesem Jahr wieder Thomas Gottschalk sein. Weitere Informationen sowie eine Übersicht auf die Preisträger/innen findet sich auf www.echoklassik.de.

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04.08.2017
hallelife.de - Redaktion
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Internationale Experten auf der ISOTT-Jahrestagung in Halle zu Gast

Wenn sich Experten darüber austauschen, welche medizinische Bedeutung der Transport von Sauerstoff von der Atemluft bis hin zu den verbrauchenden Zellen im Organismus besitzt, dann ist ISOTT-Jahrestagung. ISOTT steht hierbei für die Fachgesellschaft „International Society on Oxygen Transport to Tissue“, die sich 1973 in den USA gründete.

Internationale Experten auf der ISOTT-Jahrestagung in Halle zu Gast

Die 45. wissenschaftliche Jahrestagung findet vom 19. bis 23. August 2017 im Löwengebäude der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg statt. „Wir erwarten mehr als 130 Teilnehmer, die nicht nur Mediziner sind, sondern allgemein aus den Bio- und Humanwissenschaften, aber auch den Ingenieurswissenschaften kommen“, sagt Gastgeber Prof. Dr. Oliver Thews. Der Physiologe am Julius-Bernstein-Institut für Physiologie der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist amtierender Präsident der Fachgesellschaft und also solcher verantwortlich für die Ausrichtung der Jahrestagung.

Die Teilnehmer werden aus 15 Ländern anreisen, worunter neben europäischen Ländern wie Großbritannien, Schweden und Schweiz auch Japan, Kanada, China, die USA, Australien oder Korea sind. Die Anmeldung ist nach wie vor möglich. Es können im Tagungsbüro im Löwengebäude auch am jeweiligen Veranstaltungstag Tageskarten erworben werden, falls nicht die gesamte Tagung besucht werden kann.

Während der Jahrestagung werden 63 Vorträge gehalten und 42 wissenschaftliche Poster präsentiert. Des Weiteren sind Übersichtsvorträge geplant, die von acht renommierten nationalen und internationalen Wissenschaftlern gehalten werden und den Stand des Wissens in wichtigen medizinischen und klinischen Bereichen aufzeigen. Der Eröffnungsvortrag der Tagung am 19. August blickt dabei jedoch über den Tellerrand hinaus und befasst sich mit der Rolle des Sauerstoffs für Pflanzen. Dafür sind zudem Gäste aus anderen Fachgebieten, beispielsweise den Pflanzenwissenschaften, willkommen (kostenfrei).

Von jeher hat die Durchblutung in den feinsten Blutgefäßen (Mikrozirkulation) eine entscheidende Bedeutung für die Sauerstoffversorgung der Gewebe und ist daher stets ein Schwerpunkt der ISOTT-Jahrestagung. Hinzugekommen sind jedoch neben grundlagenwissenschaftlichen Fragestellungen auch technologische Entwicklungen der Messtechnik und vor allem klinische Anwendungsaspekte, beispielsweise in der Onkologie, Pädiatrie oder Intensivmedizin.

„In diesem Jahr haben sich durch die Vortragsanmeldungen für die Tagung zwei Themenschwerpunkte ergeben. Der erste beschäftigt sich mit der Durchblutung und Sauerstoffversorgung des Gehirns. Das betrifft sowohl die physiologischen Bedingungen, wie beispielsweise bei geistiger Aktivität, als auch pathologischen Bedingungen wie Gefäßverschlüsse oder traumatische Schädigungen. Der zweite Schwerpunkt wird die Methode der Near-Infrared-Spectroscopy (NIRS) sein, mit der es nicht-invasiv möglich ist, die Sauerstoffversorgung des Gewebes, die sogenannte Oxygenierung, zu messen. Bei dieser Thematik haben sich in den vergangenen Jahren neue technologische Entwicklungen ergeben“, so Thews. Die Beiträge der Tagung werden wie jedes Jahr als Buch in der wissenschaftlichen Reihe „Advances in Experimental Medicine and Biology“ (Springer-Verlag) veröffentlicht.

Neben den Vorträgen und dem inhaltlichen Austausch der Forscher fördert ISOTT auch den wissenschaftlichen Nachwuchs, indem gleich 13 Wissenschaftspreise verliehen werden. „Der renommierteste Preis ist hierbei der Melvin-H.-Knisely-Award, benannt nach einem Wegbereiter der Mikrozirkulationsforschung, der sich an Post-Doc-Wissenschaftler bis zum 40. Lebensjahr richtet. Daneben werden der Britton-Chance-Award (bis 35 Jahre) und der Dietrich-Lübbers-Award (bis 30 Jahre) vergeben. Schließlich lobt die Gesellschaft noch zehn Duane-Bruley-Travel-Awards aus, die Doktoranden und Studierenden die Teilnahme an der Jahrestagung ermöglichen sollen“, erläutert Thews. Die Preise werden zum Abschluss der Jahrestagung am 23. August feierlich beim Bankett in der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina verliehen.

Prof. Dr. Oliver Thews forscht und lehrt seit 2010 am Julius-Bernstein-Institut für Physiologie der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Bereits seit 25 Jahren befasst er sich in seiner Grundlagenforschung mit der Sauerstoffversorgung von Tumoren. Aktuell beschäftigt er sich mit der Fragestellung, welche Bedeutung der Sauerstoffmangel und die hieraus resultierende Übersäuerung des Gewebes für das maligne, das heißt das bösartige metastasierende Verhalten von Tumoren hat.[nbsp]

Weitere Informationen zur Fachgesellschaft und ISOTT-Jahrestagung unter https://isott2017.org und zum Programm unter https://isott2017.org/program.[nbsp]

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04.08.2017
hallelife.de - Redaktion
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Spaß im Garten – Stress mit den Nachbarn

Experten zum sommerlichen Streit am Gartenzaun

Es ist Sommer. Wer jetzt nicht im Urlaub ist, genießt die angenehmen Stunden des Tages gerne draußen – am besten im eigenen Garten. Wenn nur die lästigen Nachbarn nicht wären. ARAG Experten wissen: Im Sommer haben Streitereien unter Nachbarn Hochkonjunktur.

Spaß im Garten – Stress mit den Nachbarn

Was Sie dem Zeitgenossen auf der anderen Seite des Gartenzauns nachsehen müssen und was tabu ist, lesen Sie in diesem Überblick:

Das deutsche Nachbarschaftsrecht

Bevor vorschnell ein lautstarker Streit vom Zaun gebrochen wird, empfiehlt sich ein Blick auf die Rechtslage. Das sogenannte Nachbarschaftsrecht ist allerdings nicht abschließend und kompakt in einem Gesetzestext mit bundesweiter Geltung geregelt. Es handelt sich vielmehr um eine durch eine Vielzahl von landes- und bundesrechtlichen Regelungen und Urteilen geprägte Rechtsmaterie.

Kameras zur Überwachung?

Wie kann man beweisen, dass der Nachbar sich widerrechtlich mit den Kirschen auf der anderen Seite des Gartenzaunes eingedeckt hat? Da könnte manch einer auf die Idee einer flächendeckenden Videoüberwachung kommen. Doch ARAG Experten raten von derartigen Stasi-Methoden ab: Überwachungskameras, die nicht nur das eigene Gelände filmen, greifen in das Persönlichkeitsrecht der gefilmten Nachbarn ein. Sie müssen daher abgebaut werden! Gegen Überwachungskameras auf ihrem Nachbargrundstück ist unter anderem eine Frau aus Bad Salzuflen vorgegangen. Ein Unternehmer hatte auf dem angrenzenden Gelände mehrere Kameras installiert, um sein Eigentum zu schützen. Auch habe er verhindern wollen, dass seine Nachbarin regelmäßig sein Grundstück befahre, um dort das Auto zu parken oder zu wenden. Zwei der Kameras erfassten auch Teile des Nachbargrundstücks. Dadurch fühlte sich die Anwohnerin derart gestört, dass sie Klage einreichte. Die Richter gaben ihr Recht und wiesen den Unternehmer an, die Anlage abzubauen: Die sichtbar angebrachten Videokameras griffen in das Persönlichkeitsrechts der Klägerin ein – selbst dann, wenn sie in der Zwischenzeit so ausgerichtet seien, dass sie nur noch das eigene Grundstück erfassten. Die begründete Befürchtung, weiterhin beobachtet zu werden, reiche aus. Außerdem sah das Gericht Verstöße gegen den Datenschutz, weil die Aufnahmen weder unverzüglich gelöscht noch per Hinweisschild angekündigt würden (LG Detmold, Az.10 S 52/15).

Mit der Flugdrohne Sonnenanbeter fotografieren?

Die Drohne über Nachbars Garten zu steuern und mit der eingebauten Bordkamera Fotos vom Sonnenanbeter nebenan zu schießen, hat der Gesetzgeber mit der Anfang April 2017 in Kraft getretenen “Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten” klar untersagt. Der Betrieb von Drohnen über Wohngrundstücken ist danach grundsätzlich verboten, wenn das Gerät mehr als 250 Gramm wiegt oder wenn es optische, akustische oder Funksignale aufzeichnen oder übertragen kann. Damit sind alle Drohnen, die mit einer Kamera bestückt sind, über fremden Wohngrundstücken tabu. Einzige Ausnahme laut der Verordnung: Der Nachbar hat dem Drohnenflug über seinem Garten ausdrücklich zugestimmt. [nbsp]

Wie viele Gartenpartys sind erlaubt?

Dass jeder eine Party im Jahr „frei“ hat, gehört zu Stammtischmythen und hat keine juristische Grundlage. Es gibt eben kein Recht auf Lärm. Im Gegenteil: Ruhestörender Lärm bringt möglicherweise die Polizei auf den Plan, die gegen die Störung vorgehen kann. Bei Ruhestörung handelt sich schließlich um eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen kann.

Grillen im Garten

Das kann Ihnen grundsätzlich niemand verbieten. Grillfreunde sollten allerdings darauf achten, dass die Rauchentwicklung nicht überhand nimmt und dass die entstehenden Dünste nicht in die Nachbarwohnungen oder auf deren Terrasse ziehen können. Hier hilft oftmals die Nutzung eines Elektro- oder Gasgrills, da dieser lediglich Essens-, aber keinen Ruß- oder gar Spiritusgeruch absondert. Wer nicht ganz auf das rauchige Grillvergnügen verzichten möchte, der hat immer noch die Möglichkeit, öffentlich ausgewiesene Standorte fürs Barbecue zu nutzen. Will man aber unbedingt auf der eigenen Terrasse den Grill anschmeißen, sind je nach Wohnort unterschiedliche Einschränkungen zu beachten. Während die Richter in Bonn das Grillvergnügen einmal monatlich mit vorheriger Ankündigung erlauben (AG Bonn, Az.: 6 C 545/96), ist das Landgericht Stuttgart strenger: Danach ist eine Grilldauer auf der Terrasse von dreimal jährlich zwei Stunden von den Nachbarn hinzunehmen (Az.: 10 T 359/96). Bremer dürfen dagegen von April bis September einmal monatlich grillen, wenn sie die Nachbarn 48 Stunden vorher darüber informieren (AG Bremen, Az.: 6 C 545/96). Nach Auffassung des OLG Oldenburg (Az.: 13 U 53/02) kann es bis zu viermal im Jahr „sozialadäquat“ sein, zu grillen. Und das Landgericht München entschied, dass das sommerliche Grillen im Garten erlaubt ist, wenn die Nachbarn dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden (LG München I, Az.: 15 S 22735/03).

Mein Obst – dein Obst

Die stolzen Eigentümer von Obstbäumen können im Sommer die Früchte ihrer Mühen ernten. Um das Schicksal von Fallobst kümmert sich das Bürgerliche Gesetzbuch in § 911. Obst, das von überhängenden Zweigen direkt in Nachbars Garten fällt oder wegen der Hanglage eines steilen Grundstücks dorthin rollt (sogenannter Überfall oder Hinüberfall), gehört dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem es gelandet ist. ARAG Experten warnen allerdings: Er darf nicht nachhelfen, dass das fremde Obst bei ihm landet, darf also überhängende Früchte nicht abpflücken. Auch den Baum darf er nicht schütteln, damit sie abfallen. Wer sich nicht daran hält, muss die Ernte herausgeben. Umgekehrt darf der Baumeigentümer sein Obst zwar pflücken, dabei aber nicht das Grundstück des Nachbarn betreten.

Download des Textes und verwandte Themen:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/[nbsp] [nbsp] [nbsp]

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04.08.2017
hallelife.de - Redaktion
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Illegales Streaming ist kein Kavaliersdelikt

Experten über die Folgen eines richtungsweisenden Streaming-Urteils

Man stelle sich die Situation vor: Der Lieblings-Fußballverein spielt im Champions-League-Finale – und kein TV-Sender überträgt das Spiel. Liegt es da nicht nahe, sein Glück online zu versuchen und das Spiel im Internet zu streamen, selbst wenn dies über eine dubiose Platform geschieht? Klar, sagt der Fan.[nbsp]

Illegales Streaming ist kein Kavaliersdelikt

Aber Vorsicht, sagen die ARAG Experten. Denn seit einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist bereits die Nutzung illegaler Streams ab sofort illegal (Az.: C-527/15).[nbsp]

Was ist Streaming eigentlich?

Mit Live-Streaming oder auch kurz Streaming ist das Abspielen von Inhalten wie etwa Liedern, Filmen oder auch Sportveranstaltungen auf Computer, Tablet oder Smartphone gemeint. Dabei wird keine Datei heruntergeladen, sondern sie wird direkt aus dem Internet abgespielt. Die Daten, die während des so genannten Streams kontinuierlich fließen, werden auf dem Abspielgerät nur temporär und nicht dauerhaft gespeichert. In Deutschland stehen Verbrauchern zahlreiche Streaming-Portale zur Verfügung, die in der Regel jedoch kostenpflichtig sind.

Was bedeutet das EuGH-Urteil für Verbraucher?

Wer streamt und dafür auf illegale Anbieter zurückgreift, begeht eine Urheberrechtsverletzung und macht sich schadensersatzpflichtig. Bislang galt lediglich die Bereitstellung und Vervielfältigung von Inhalten über illegale Streams als rechtswidrig, nun ist es bereits die ganz private Nutzung. Zudem müssen sich Nutzer künftig über das Streaming-Angebot informieren und prüfen, ob es rechtswidrig ist. Den Ahnungslosen spielen, ist also nicht mehr drin!

Woran erkenne ich illegale Streams?

Stehen brandaktuelle Filme, Serien und Sportereignisse, die nicht einmal bei Bezahlanbietern wie z.B. Netflix oder Amazone Prime angeboten werden, umsonst im Internet zur Verfügung, stimmt etwas nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei also um eine wahrscheinlich illegale Vorlage handelt, ist hoch. Auch wenn die Qualität der Übertragung schlecht ist und kostenpflichtig eine bessere Datenqualität angeboten wird, ist Vorsicht angesagt. Denn mit solchen vermeintlich günstigen Premium-Paketen verdienen die schwarzen Schafe der Branche ihr Geld.

Was kostet es, wenn ich erwischt werde?

Die Abmahnkosten sind im Privatbereich auf rund 150 Euro gedeckelt. Mahnen jedoch mehrere Rechteinhaber ab, fällt diese Summe auch entsprechend oft an. Hinzu kommen bis zu 150 Euro pro Verfahren, wenn die Nutzung illegaler Streams nachgewiesen werden kann. Damit ist die Rechnung jedoch noch nicht beendet: Pro gestreamtem Inhalt kommen fünf bis zehn Euro Schadensersatz oben drauf.

Kann ich rückwirkend bestraft werden?

Vermutlich wird niemand, der sich schon einmal illegal im Internet ein Champions-League-Finale oder den neuesten Blockbuster angesehen hat, abgemahnt. Denn Nutzer können nur über die IP-Adressen des Rechners, über den sie unerlaubt gestreamt haben, zurückverfolgt werden. Und da die illegalen Betreiber naturgemäß ein großes Interesse daran haben, anonym zu bleiben, speichern sie keine IP-Adressen. Wer allerdings schon einmal kostenpflichtige illegale Streams genutzt hat, könnte über Zahlungsdaten identifiziert werden. Auch wenn die ARAG Experten davon ausgehen, dass es rückwirkend keinerlei Probleme geben sollte, raten sie dringend dazu, die Finger vom Streamen illegaler Inhalte zu lassen.

Und wenn die eigenen Kinder streamen?

Eltern haben ihren Kindern gegenüber eine Aufsichtspflicht. Und zu der gehört auch, die Kinder umfassend über mögliche Online-Fallen aufzuklären, bevor sie sich im Internet bewegen. Wissen die Eltern von Rechtsverletzungen ihrer Kinder bei der Internetnutzung, sind sie im Rechtsstreit sogar verpflichtet, den Namen des Kindes zu nennen, wenn sie eine eigene Verurteilung abwenden wollen, wie der Bundesgerichtshof jüngst in einem Urteil zum Thema Filesharing klarstellte (Az.: I ZR 19/16).

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04.08.2017
hallelife.de - Redaktion
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Radfahrerin von Lkw in der Delitzscher Straße erfasst

In der Delitzscher Straße von Halle (Saale) ist es heute Vormittag gegen 10:35 Uhr zu einem Verkehrsunfall gekommen, bei welchem eine 66-jährige Frau verletzt wurde. Die Frau war mit einem Fahrrad in Richtung Riebeckplatz unterwegs.[nbsp]

Radfahrerin von Lkw in der Delitzscher Straße erfasst

An der Kreuzung Freiimfelder Straße wurde sie von einem LKW erfasst, der nach rechts abbog. Dabei stürzte sie und verletzte sich. Die Frau brachte man zur ärztlichen Behandlung in ein Krankenhaus.

Der LKW-Fahrer (33 Jahre) erlitt einen Schock und wurde ambulant in einem Krankenhaus versorgt.

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04.08.2017
hallelife.de - Redaktion
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15-Jähriger schlägt Jugendlichen mit Hammer gegen den Kopf

In einer Wohnung im Flemminger Weg von Naumburg ist es gestern Abend gegen 22:30 Uhr zu einer gefährlichen Körperverletzung. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen kam es zunächst zu einem verbalen Streit zwischen zwei Jugendlichen (14 und 15 Jahren).[nbsp]

15-Jähriger schlägt Jugendlichen mit Hammer gegen den Kopf

In der Folge nahm der Ältere einen umherliegenden Hammer und schlug damit seinem Gegenüber gegen den Kopf. Anwesende Zeugen unterbanden weitere Tathandlungen, informierten die Polizei und kümmerten sich um den Verletzten. Dieser wurde später zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Hier stellte man eine Kopfplatzwunde fest und geht davon aus, dass der Verletzte bald das Krankenhaus wieder verlassen kann.

Der Angreifer wurde von der Polizei vorläufig festgenommen. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen und Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde die Festnahme wieder aufgehoben und der Jugendliche entlassen.

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04.08.2017
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Sanierungsarbeiten an B 100 zwischen Braschwitz und Hohenthurm

Am kommenden Montag (07.08.) beginnen östlich von Halle planmäßige Sanierungsarbeiten an der Bundesstraße (B) 100.

Sanierungsarbeiten an B 100 zwischen Braschwitz und Hohenthurm

Für knapp 1,9 Millionen Euro wird auf der Richtungsfahrbahn Bitterfeld die alte Asphaltdecke des insgesamt rund 4,7 Kilometer langen Abschnitts vom Knotenpunkt Braschwitz bis zur Tankstelle hinter der Umfahrung Hohenthurm (Saalekreis) abgefräst und in gleicher Stärke erneuert.

Dabei bekommt die rund 1,7 Kilometer lange Umfahrung der Ortslage Hohenthurm eine besondere Asphaltschicht, die hier den Verkehrslärm minimieren soll.

Während der Arbeiten, die voraussichtlich bis zum 22. September 2017 andauern, kann der gesamte Verkehr auf der B 100 aufrechterhalten und auf der Richtungsfahrbahn Halle an der jeweiligen Baustelle vorbeigeführt werden.

Insbesondere zur Gewährleistung des regionalen Busverkehrs und zur Erschließung von Gewerbestandorten wird am Anschluss Hohenthurm (Landesstraße 168) der Richtungsfahrbahn Halle ein zeitweiliges Provisorium geschaffen. So ist es auch während der Bauzeit möglich, dass Fahrzeuge von der L 168 auf die B 100 abbiegen können (und umgekehrt). Eine transportable Lichtsignalanlage regelt hier den Verkehr.

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04.08.2017
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Fahrplanwechsel am 10.August im MDV-Gebiet

Am 10. August 2017 findet der diesjährige Fahrplanwechsel des öffentlichen Nahverkehrs im sachsen-anhaltischen Teil des MDV-Gebiets statt, der wichtige Fahrplanänderungen im Liniennetz enthält.

Fahrplanwechsel am 10.August im MDV-Gebiet

Strukturelle Gegebenheiten, Veränderungen der Schulstandorte und nicht zuletzt Hinweise der Fahrgäste führten zu aktuellen Fahrplananpassungen.

Bediengebiet der Omnibusbetrieb Saalekreis GmbH (OBS)

Wegen einer Vielzahl von Baumaßnahmen im gesamten Verkehrsgebiet kann es zu Beeinträchtigungen im Ablauf des Linienverkehrs kommen. Insbesondere sind durch die Bauarbeiten an der Hochstraße zwischen Halle und Halle-Neustadt die Buslinien 306, 308, 309 312 und 314 betroffen. Notwendige Fahrplanänderungen in diesen Linien werden umgehend bekanntgegeben. Fahrgäste erhalten alle Informationen unter www.obs-bus.de.

Die Vollsperrung der B6 zwischen Thüringer Straße und Europachaussee, die voraussichtlich bis Mitte September 2017 andauert, beeinträchtigt den Linienverkehr der Linie 358 und 360. Die Umleitung führt über die Freiimfelder Straße, die Haltestelle Thüringer Straße entfällt ersatzlos. Fahrgäste nutzen in diesem Zeitraum die Linie 30 zum Bahnhof und steigen dort um. Fahrplanaushänge informieren über geänderte Abfahrtszeiten.

In Wettin werden die Baumaßnahmen im Kreuzungsbereich Saalestraße, Petersbrunnen fortgeführt. Auf der Line 302 kann es zur Verlegung der Haltestelle Wettin, Saalestraße kommen. Aktuelle Informationen erhalten Fahrgäste an den betroffenen Haltestellen. Die Linienführung der Fahrt 013 von Dößel nach Wettin wird angepasst und beginnt jetzt in Dobis. Die Abfahrtszeit bleibt allerdings bei 07:24 Uhr. Die Grundschüler von Dößel, die nach Wettin fahren, nutzen in der Früh die Linie 302 ab Rothenburg, Abfahrt ab Dößel um 07:15 Uhr. Alle Informationen dazu unter www.obs-bus.de.

Bediengebiet der Personennahverkehrsgesellschaft Merseburg-Querfurt mbH (PNVG)

Fahrplananpassungen gibt es auch im Bediengebiet der PNVG. Im kommenden Fahrplan 2017/2018 werden folgende Haltestellen im Liniennetz umbenannt: „Niederschmon Gaststätte“ in „Niederschmon, B250“ (Linie 700 und 708) „Nemsdorf Schule“ in Nemsdorf Verwaltung“ (Linie 701 und 703), „Alberstedt Sattlerei“ in „Alberstädt Feuerwehr“ (Linie 704), „Erdeborn“ in „Erdeborn Thälmannstraße“ (Linie 705) und „Schafstädt Altenheim“ in „Schafstädt A.-Meisel Straße“ (Linie 728).

Zusätzliche Haltestellen im Liniennetz sind: „Lodersleben Mühle“(Linie 704 und StV-B Querfurt), „Erdeborn Zuckerfabrik“ (Linie 705) und „Gröst Straße d. MTS“ (Linie 722). Folgende Haltestellen werden im kommenden Fahrplan nicht mehr bedient: „Langeneichstädt Bachstraße“ (Linie 702 und 726) und „Möritzsch“ (Linie 739). Auf der Linie 724 wird im Fahrplanbuch der zur Zeit gültige Baustellen-fahrplan veröffentlicht. Nach dem Ende der Baumaßnahme in Schkeuditz wird dieser Fahrplan angepasst.

Ein Großteil der vorgenommenen Fahrplananpassungen trägt den Erfordernissen des Schülerverkehrs Rechnung. Durch umfangreiche Änderungen an den Schulen im Landkreis (z.B. Änderungen von Unterrichtszeiten, Änderung von Schulformen, Schulschließungen usw.) wurden viele Fahrten an die neuen Bedürfnisse angepasst. Besonders betroffen sind die Buslinien 721, 722, 702, 726 und 728, sowie die Stadtlinie in Mücheln. Eltern und Schulkindern wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Schulstart über die Änderungen im Fahrplan zu informieren.

Neue Fahrplanbücher sind ab sofort im Shop auf der Seite des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes www.mdv.de verfügbar. Die aktuellenPDFs zu den einzelnen Strecken stehen dort zum Download bereit. Die Fahrplanbücher sind zudem am MDV-Infomobil sowie an den Vorverkaufsstellen der Verkehrsunternehmen erhältlich. Weiterhin könnensich Fahrgäste über die kostenlose Handy-App easy.GO sowie über denFahrtenplaner auf der MDV-Webseite www.mdv.de über Änderungen informieren.

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04.08.2017
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Polizeimeldungen aus dem Saalekreis

PKW LED-Leiste in Merseburg[nbsp]entwendet -[nbsp]Bänke in Frankleben zerstört -[nbsp]Alkohol im Straßenverkehr[nbsp]in Lettewitz -[nbsp]Verkehrsunfall in[nbsp]Spergau ,[nbsp]Kröllwitz und[nbsp]Petersberg[nbsp]

Polizeimeldungen aus dem Saalekreis

Diebstahl

Am Donnerstag zwischen 14:45 Uhr und 15:30 Uhr ereignete sich in Merseburg in der Halleschen Straße ein Diebstahl. Durch unbekannte Täter wurde an einem parkenden Opel eine auf dem Dach angebrachte LED-Leiste entwendet. Die Leiste war mit Inbusschrauben befestigt und wurde mit unbekanntem Werkzeug gelöst. Die Halterungen sind noch auf dem Dach. Die Stromleitung wurde offenbar mit unbekanntem Werkzeug durchtrennt. Täterhinweise gibt es derzeit keine. Der Schaden wird auf 200 € beziffert. Die Polizei ermittelt zum Diebstahl.

Sachbeschädigung

Am Donnerstag gegen 22:40 Uhr wurde der Polizei bekannt, dass Jugendliche am Geiseltalsee im Bereich Brauneder, Ortsteil Frankleben Bänke wegtragen, welche eigentlich festgemacht sind. Vor Ort wurden drei ortsansässige Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren festgestellt, welche hier badeten. und ein kleines Feuerchen aus Baumstützen von dort angepflanzten Bäumen entfacht hatten. Die Höhe und der Umfang des Schadens wurden bisher durch die geschädigte Kommunale Einrichtung der Stadt Micheln noch nicht bekannt gegeben.

Alkohol

Am 03.08.2017 gegen 19.50 Uhr wurde in Lettewitz auf der Wettiner Straße ein Kleinkraftrad kontrolliert. Bei dem 41 jährigen Mopedfahrer wurde Alkoholgeruch festgestellt und ein Atemalkoholtest ergab 0,7 Promille. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Im droht ein Bußgeld in Höhe von 500 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot

Verkehrsunfall

Am 03.08.2017 gegen 16.25 Uhr ereignete sich in Leuna, Ortsteil Spergau in der Straße zur Linde ein Verkehrsunfall. Ein 24 jähriger Krad-Fahrer befuhr in Spergau die Straße zur Linde in Richtung Merseburg. An der Einmündung Bergstraße kam ein 73 jähriger Fordfahrer herausgefahren. Dieser wollte in Richtung Bad Dürrenberg fahren. Dabei kam es zur Kollission zwischen beiden Fahrzeugen. Der Krad-Fahrer wurde leichtverletzt und zur ärztlichen Behandlung ins Klinikum Merseburg verbracht. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.

Verkehrsunfall

Am 03.08.2017 gegen 17:30 ereignete sich in Leuna, Ortsteil Kröllwitz, in der Dürrenberger Straße ein Verkehrsunfall mit schwerverletzter Person. Ein 27 jähriger Motorrad-Fahrer fuhr aus Richtung Bad Dürrenberg in Richtung Leuna. In der Linkskurve auf Höhe Kramerstraße/Oststraße fuhr er zu weit nach rechts und stieß gegen die Bordsteinkante. Der Kradfahrer Stürzte und verletzte sich schwer. Er wurde ins Klinikum Merseburg verbracht. Am Krad entstand Sachschaden.

Verkehrsunfall

Am 04.08.2017 gegen 0921 Uhr ereignete sich bei Petersberg an der Einmündung L 50/L161 ein schwerer Verkehrsunfall.[nbsp] Ein 83 jähriger BMW-Fahrer befuhr die L 161/Wettiner Str. aus Richtung Lettewiz kommend. Eine 18 jährige VW-Fahrerin befuhr die L 50 in Richtung Halle. Auf Höhe der Einmündung L 50 L 161 übersah der BMW-Fahrer die vorfahrtsberechtigte VW-Fahrerin und es kam zum Zusammenprall beider Fahrzeuge. Verletzt wurde glücklicherweise niemand. An beiden Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden. Auf Grund das sich beide Fahrzeuge ineinander verkeilt hatten, konnte die Unfallstelle nicht sofort beräumt werden.

Zur Bergung der Fahrzeuge von der Unfallstelle mussten Abschleppunternehmen gerufen werden.

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04.08.2017
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Betrugsversuche im Saalekreis – Polizei warnt!

Am Donnerstag wurden der Polizei über zwei Betrugsversuche informiert. In Bad Lauch Stadt, OT Großgräfendorf[nbsp] im Schenkberg rief am Donnerstag gegen 10:30 Uhr eine deutschsprachige männliche Person per Telefon eine 75 jährige Anwohnerin an und versprach einen Gewinn in „Lotto Top 49“ in Höhe von 28500 €.

Betrugsversuche im Saalekreis - Polizei warnt!

Für den Erhalt des Geldgewinns sollte die ältere Dame Amazon-Karten im Wert von 700 € bei der Shell-Tankstelle oder bei EDEKA[nbsp] erwerben. Zum Glück kamen der Frau Zweifel an dieser Geschichte und sie informierte die Polizei. Der Anrufer meldete sich daraufhin nicht wieder.

Am Donnerstag gegen 15:30 erschien in Leuna in der Rosenstraße an der Wohnungstür einer 84 jährigen Frau ein deutschsprachiger Mann und stellte sich als Mitarbeiter von Funk [&] Fernsehen vor. Der Herr gab an, dass sich Änderungen bei der GEZ ergeben haben und er somit Einsicht in gewisse Dokumente, z.B. Sparbücher, nehmen müsse. Er verschaffte sich im Beisein der überraschten älteren Dame Zutritt zur Wohnung und öffnete in ihrem Beisein unerlaubt einen Schrank. Als der angebliche Mitarbeiter nicht fündig wurde, verließ er die Wohnung. Daraufhin informierte sie die Polizei. Der angebliche Mitarbeiter wurde wie folgt beschrieben: Großer schlanker Mann, ca. 180 cm groß, ca. 35 Jahre alt, sehr gepflegtes Äußeres bekleidet mit dunkler Jeans und hellen T-Shirt.

Die Polizei warnt vor solchen Trickbetrügen und rät erneut zu Wachsamkeit, Aufmerksamkeit und gesundem Menschenverstand.

Wer kann Hinweise zu der beschriebenen Person oder zu weiteren Betrugsversuchen geben.

Die Polizei ist unter der Telefonnummer 0346-446291 erreichbar und für Hinweise dankbar.

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04.08.2017
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Burgstraße Samstagvormittag halbseitig gesperrt

Aufgrund einer Havarie an der Weiche muss die Burgstraße zwischen Seebener Straße und Großer Brunnenstraße am Samstag, 5. August 2017, von etwa 6.30 Uhr bis etwa 12.00 Uhr stadteinwärts halbseitig für den Kfz-Verkehr gesperrt werden. Der Straßenbahnverkehr ist nicht betroffen.[nbsp]

Burgstraße Samstagvormittag halbseitig gesperrt

Der Kfz-Verkehr wird aus der Richtung Kröllwitzer Straße ab der Einmündung Fährstraße/Große Brunnenstraße über die Seebener Straße und die Reilstraße in Richtung Reileck umgeleitet. Zwischen der Großen Brunnenstraße und der Einmündung Seebener Straße/Fährstraße wird der Kfz-Verkehr an der Baustelle vorbeigeführt. Die Umleitung ist ausgeschildert. Wegen der geänderten Verkehrsführung wird die Ampel während dieser Zeit außer Betrieb genommen.

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04.08.2017
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Autofahrerin schlägt Autofahrer ins Gesicht und flüchtet

Nach einer Streitigkeit im Straßenverkehr ist es gestern gegen 16:45 Uhr in der Dieselstraße zu einer Körperverletzung unter den Verkehrsteilnehmern gekommen. Der Fahrer eines VWs wollte sich von der Europachaussee kommend im stockenden Verkehr auf den linken Fahrstreifen der Dieselstraße einordnen.[nbsp]

Autofahrerin schlägt Autofahrer ins Gesicht und flüchtet

Eine Fordfahrerin verhinderte dies jedoch, indem[nbsp] sie sich dem VW fortwährend in den Weg stellte. An der roten Ampel stieg sie schließlich aus, beschimpfte den 24 Jahre alten VW-Fahrer und schlug gegen dessen Fahrzeug. Als er die Frau daraufhin zur Rede stellen wollte, schlug sie diesmal dem VW-Fahrer ins Gesicht und entfernte sich anschließend in ihrem Ford.

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04.08.2017
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Radfahrer verliert bei Unfall mehrere Zähne

In der Ludwig-Wucherer-Straße ereignete sich gestern gegen 16:10 Uhr ein Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrradfahrer verletzt wurde.[nbsp]

Radfahrer verliert bei Unfall mehrere Zähne

Der Fahrer eines Citroens wollte aus einer Parkbucht am Straßenrand ausparken. Hierbei übersah der 44-Jährige den vorbeifahrenden Fahrradfahrer und stieß mit diesem zusammen. Der 24-Jährige stürzte und schlug sich dabei mehrere Zähne aus. Zur weiteren medizinischen Behandlung musste er in ein Krankenhaus gebracht werden.

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04.08.2017
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Polizei nimmt Auto- und Fahrraddiebe am Rosengarten fest

Polizeibeamten fiel gestern gegen 16:10 Uhr am Rosengarten ein PKW auf, dessen Kennzeichentafeln als gestohlen gemeldet waren. Bei der weiteren Prüfung wurde bekannt, dass der Opel ebenfalls entwendet wurde und die Kennzeichen auch nicht an den PKW gehören.[nbsp]

Polizei nimmt Auto- und Fahrraddiebe am Rosengarten fest

Eine Anwohnerin gab den Beamten einen Hinweis, dass sich die Fahrzeugnutzer in einer nahegelegenen Garage befinden. Hier trafen die Polizisten zwei Männer im Alter von 21 und 34 Jahren an, welche gerade zwei Quads auseinanderbauten. Es stellte sich heraus, dass die beiden Fahrzeuge vor kurzem ebenfalls entwendet wurden, die Fahrzeughalter selbst hatten jedoch noch keine Kenntnis vom Diebstahl. In der Garage wurden außerdem mehrere Klemmtüten mit Drogenrückständen, ein Totschläger sowie mehrere Fahrräder aufgefunden und sichergestellt. Ein Teil der Fahrräder war ebenfalls als gestohlen gemeldet. Gegen die beiden Männer wird nun u.a. wegen Diebstahls von Kraftwagen im besonders schweren Fall, Diebstahls von Kennzeichen, Urkundenfälschung und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Beide wurden vorläufig festgenommen und sollen im Laufe des Tages einem Haftrichter vorgeführt werden.

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04.08.2017
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Unverbesserlich – Bist du das auch?

Die letzten Ferientage stehen an und dann beginnt schon wieder der Ernst des Lebens “Lernen”! Doch bevor es soweit ist haben wir für die jüngsten Leser noch eine Verlosung.

Unverbesserlich - Bist du das auch?

Wer kennt ihn nicht, den unverbesserlichen Gru der von der bösen zur guten Sete wechselt, aus Liebe und nun mit seinem Bruder zusammen die Welt retten muss.

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Wir verlosen zum Ferienende [nbsp]5 Kindershirts zum Film.

Wenn du auch unverbesserlich bist, dann schreib uns eine Mail[nbsp]mit:

Kennwort: Unverbesserlich – Name, Alter, [nbsp]Anschrift: an event@hallelife.de

Mit etwas Glück gehört dir bald ein T-Shirt.

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Einsendeschluß ist der 11.08.2017 12:00 Uhr

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04.08.2017
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Öffentlichkeitsfahndung nach Ladendiebstahl

Das Polizeirevier Halle (Saale) ermittelt momentan gegen zwei unbekannte männliche Personen wegen Ladendiebstahls.

Am 03.09.2016 betraten die beiden Männer kurz hintereinander ein Bekleidungsgeschäft in der Leipziger Straße. Beide begaben sich zu den Herrenjacken.[nbsp]

Öffentlichkeitsfahndung nach Ladendiebstahl

Hier hielt einer der Männer eine mitgeführte Einkaufstasche auf, während der zweite Unbekannte zwei Lederjacken der Marke BOSS in der Tasche verstaute. Anschließend verließen die Gesuchten das Geschäft gemeinsam ohne die Jacken im Gesamtwert von fast 800 € bezahlt zu haben.

Die Aufnahmen der Videoüberwachung des Bekleidungsgeschäfts wurden gesichert. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat nun die Veröffentlichung der Fotos der Überwachungskamera per Beschluss angeordnet.

Die Polizei sucht nach Personen, die Angaben zur Identität und/oder dem Aufenthaltsort der unbekannten Täter machen können. Diese werden gebeten, sich unter (0345) 224 2000 bei der Polizei in Halle (Saale) zu melden.

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04.08.2017
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Gravierende Rechtsverstöße: Landesbehörde stoppt Bürgerentscheid

Wie gewonnen, so zerronnen: Der Bürgerentscheid zur “Scheibe A” (Hallelife berichtete) ist gestoppt durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Der Grund: Die Behörde hat massive rechtliche Bedenken und verlangt mehr Transparenz für die Bürger, damit diesen überhaupt eine Vorstellung davon haben, was sie entscheiden.

Gravierende Rechtsverstöße: Landesbehörde stoppt Bürgerentscheid

Offiziell hat der Halle-Neustadt-Verein die Unterschriften für den Bürgerentscheid gesammelt, doch das Unternehmen trägt die Handschrift von Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand, der 2015 verkündete, für die Scheiben Lösungen zu finden. Mit dem Bürgerbegehren setzte er dem Stadtrat die Pistole auf die Brust und falls der Entscheid die gewünschte Zustimmung gefunden hätte, wäre diese Zustimmung verpflichtend gewesen und nicht mehr zu kippen. Doch das Unternehmen ist gekippt, noch ehe die Zustimmung möglich war.

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Hallelife hat das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt nach den Gründen gefragt und veröffentlicht hier die vollständige Antwort von Pressesprecherin Denis Vopel, die am 3. August 2017 eintraf: „Das Landesverwaltungsamt beabsichtigt, das Bürgerbegehren zu beanstanden. Ein entsprechendes Schreiben ist gestern an den OB gegangen. Wir bedauern es ausdrücklich, allerdings liegen hier gravierende Rechtsverstöße vor, sodass wir leider keine andere Möglichkeit sehen. Neben anderen Punkten beanstanden wir hauptsächlich, dass eine transparente, plausible und für den Bürger nachvollziehbare Variantenanalyse bezüglich der Scheibe A fehlt. Der Bürgerentscheid ist ein Verfahren, welches bindend ist. Das heißt, wenn die Bürger in einem Entscheid für etwas votieren, dann ist die Stadt gezwungen, dies auch umzusetzen.

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Aus diesem Grund sind an dieses Verfahren sehr hohe rechtliche Hürden gebunden. Der Bürger muss, um eine Entscheidung treffen zu können, alle Informationen zur Verfügung gestellt bekommen. In diesem Fall hätte dem Bürger dargestellt werden müssen, welche Varianten (selbst ersteigern, selbst sanieren, mieten usw.) denkbar sind, wie viel jede Variante kosten würde und vor allem wie hoch die Kosten für die Unterbringung der Verwaltungsmitarbeiter im Moment sind. Nur so kann der Bürger nachvollziehen, welche Kosten bzw. Einsparungen entstehen und nur so kann er sich tatsächlich ein umfassendes Bild machen und zu einer Entscheidung kommen.

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Zunächst gibt es die Möglichkeit, im Rahmen einer Anhörung rechtliche Argumente auszutauschen. Anschließend ergeht ein Bescheid. Die Bürger, die die Unterschriften geleistet haben, können gegen die Zurückweisung des Bürgerbegehrens den Verwaltungsrechtsweg beschreiten. Die Kosten des Bürgerbegehrens tragen die Initiatoren. Da uns keine Informationen vorlagen, konnten wir im Vorfeld nicht beratend eingreifen, sodass wir erst nach Bekanntwerden der Unterschriftensammlung zum Bürgerentscheid tätig werden konnten.

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Wir haben noch einmal alle einzuhaltenden Fristen überprüft. Eine Durchführung des Bürgerentscheides ist am 24. September 2017 leider nicht mehr möglich. Gemäß § 57 KWG LSA finden auf die Durchführung des Bürgerentscheides die Bestimmungen für die Wahl des Bürgermeisters und des Landrates mit Ausnahme der §§ 50 bis 53 entsprechende Anwendung. Nach § 6 Abs. 2 KWG LSA hat der Wahlleiter den Bürgerentscheid spätestens zwei Monate vor dem Tag des Bürgerentscheides öffentlich bekanntzugeben. Die wäre für eine Durchführung mit der Bundestagswahl der 24. Juli 2017 gewesen.[nbsp]

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Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass wir der Stadt Halle in unserem Schreiben Wege aufgezeigt haben, wie nun weiter verfahren werden kann. Einerseits kann das Verfahren unter Berücksichtigung unserer Hinweise wiederholt werden. Andererseits kann auch der Stadtrat selbst einen entsprechenden Beschluss fassen. Es ist absolut zu begrüßen, die Verwaltung zu konzentrieren, konzeptionell über eine Aufwertung der Neustadt zu diskutieren und eine Nutzung der Scheiben anzustreben. Insofern unterstützen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln und stehen gern beratend zur Verfügung. Aus unserer Sicht wäre es fatal, wenn dieses gute und richtige Ansinnen nicht weiter verfolgt werden würde. Über 8000 Bürger haben sich eingebracht, wir hoffen, dass diese bei der Stange bleiben und trotz der Fehler sich auch weiterhin einbringen und engagieren.“

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Der Stadtrat hatte für seine Entscheidung pro Bürgerentscheid mehr als 100 Seiten Material erst kurz vor Beginn der Sitzung bekommen, in der er dem Vorhaben zustimmen sollte. Einmal mehr versuchte OB Wiegand demokratische Prozesse auszuhebeln. Wie schon beim Deichbau am Gimritzer Damm ist das Landesverwaltungsamt eingeschritten.

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04.08.2017
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Ab 10. August fahren viele Linien wieder regulär

Pünktlich zum Schuljahresbeginn am Donnerstag, dem 10. August, fahren ein Großteil der Straßenbahn- und Buslinien wieder regulär. Die Sommerferien und damit verkehrsarme Zeit waren genutzt worden, um konzertiert an Baustellen zu arbeiten. Einige Baustellen, wie in der Veszpremer Straße/Südstadtring, Brachwitzer Straße und Leipziger Chaussee werden auch nach den Sommerferien weitergeführt. Für die Straßenbahnlinien 1, 2, 3 und 16 sowie die Buslinie 35 gelten Baustellenfahrpläne.

Ab 10. August fahren viele Linien wieder regulär

Bauarbeiten am Gimritzer Damm

In einer Rekordzeit von sechs Wochen werden die Gleisbauarbeiten am Gimritzer Damm abgeschlossen sein. Am Ende der Bauzeit werden die neuen Gleise an die vorhandenen angeschlossen. Ab 10. August wird der Gimritzer Damm wieder regulär von den Linien 4, 5 und 94 befahren. Die Linie SEV 65 kommt nicht mehr zum Einsatz.[nbsp] Am 9. August 2017 ist zur Anbindung der neuen Gleisanlagen ab 20 Uhr eine Sperrung im Straßenbahnverkehr auf der Linie 7 zwischen den Haltestellen Gimritzer Damm und Kröllwitz notwendig. Der Schienenersatzverkehr Linie SEV 65 wird im genannten Zeitraum bis Kröllwitz verlängert.

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Bauarbeiten im Bereich Veszpremer Straße/Südstadtring gehen in den[nbsp] letzten Bauabschnitt

Nach Beendigung der Bauabschnitte 1 und 2 kann der Straßenbahnverkehr in die Silberhöhe wieder aufgenommen werden. Die neuen Gleisanlagen, Bahnsteige sind in den Abschnitten Südstadtring und am Knoten Veszpremer Straße fertiggestellt. Die neue Endstelleanlage „Südstadt“ in Höhe des Kauflands ist entstanden.

Im 3. Bauabschnitt erfolgt die neue Gestaltung im Bereich Paul-Suhr-Straße zwischen der Murmansker Straße und dem Knoten Veszpremer Straße. Mit Weiterführung der Bauarbeiten im Bereich Veszpremer Straße/Südstadtring werden ab Donnerstag, den 10. August, Linien geändert und der Fahrplan angepasst. Die Linien 1 und 16 fahren aus Richtung Böllberg kommend weiter nach Beesen. Die Linien 2 und 3 enden aus Richtung Vogelweide kommend an der Endhaltestelle Veszpremer Straße in der Paul-Suhr-Straße. Für diese Haltestelle wird ein Ersatzbahnsteig in Höhe Murmansker Straße errichtet. Die Fußwegführung zur neuen Haltestelle „Südstadt“ wird angepasst. Die Linie 24 muss weiterhin in der Veszpremer Straße verbleiben. Die südliche Fahrbahn im Südstadtring zwischen der Ein-/Ausfahrt Kaufland und Einmündung Paul-Suhr-Straße (in Fahrtrichtung Osten) kann für den Kfz-Verkehr ab 10. August noch nicht freigegeben werden. Die Linie 97 verkehrt aus Richtung Böllberger Weg kommend ab Südstadtring/Einfahrt Kaufland über das Kauflandgelände und weiter in Richtung südliche Paul-Suhr-Straße. Es wird eine Ersatzhaltestelle in der südlichen Paul-Suhr-Straße eingerichtet. Sie befindet sich südlich der Ausfahrt vom Kauflandgelände.

Fahrgästen wird empfohlen, zur Fahrt nach Beesen die Linien 1 und 16 über Böllberg nutzen, um weite Umsteigewege von der Paul-Suhr-Straße zur Veszpremer Straße zu vermeiden.

Diese Änderungen dauern bis voraussichtlich Ende des Jahres.

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Bauarbeiten in der Brachwitzer Straße

Aufgrund von Tiefbauarbeiten in der Brachwitzer Straße ist der Bereich zwischen der Einmündung Binnenhafenstraße und Magdeburger Chaussee[nbsp] weiterhin gesperrt. Die Umleitung der Linie 35 über die Magdeburger Chaussee bleibt bestehen. Die Haltestelle Heizkraftwerk kann nicht bedient werden. Die Sperrung dauert bis voraussichtlich Frühjahr 2018.

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Sperrung Leipziger Chaussee

Aufgrund von Bauarbeiten an der Eisenbahnüberführung der DB AG in der Leipziger Chaussee ist diese für den Busverkehr zwischen den Haltestellen Thüringer Straße und Goldregenweg bis voraussichtlich 12. September 2017 gesperrt.[nbsp] Die Linie 44 wird weiterhin über die Merseburger Straße umgeleitet.

Die Änderungen im Tagesverkehr im Überblick:

Linie 1 Frohe Zukunft – Am Steintor – Marktplatz – Rannischer Platz – Böllberg – Südstadt – Beesen

Linie 2 Soltauer Straße – Rennbahnkreuz – Marktplatz – Am Steintor – Hauptbahnhof – Vogelweide – Veszpremer Straße

Linie 3 Trotha – Zoo – Reileck – Marktplatz – Rannischer Platz – Vogelweide – Veszpremer Straße

Linie 16 Göttinger Bogen – Rennbahnkreuz – Marktplatz – Böllberg – Südstadt – Beesen

Linie 35 Trotha – (mit Umleitung über Magdeburger Chaussee) – Binnenhafenstraße – Brachwitzer Straße – Franzigmark

Linie 44 Hauptbahnhof – Heinrich-Schütz-Straße – Damaschkestraße – Einkaufspark HEP – S-Bahnhof Halle Messe (bis vsl. 12.09.2017)

Alle Änderungen sind ab 4. August auf den HAVAG-Seiten unter www.havag.com zu finden.[nbsp]

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03.08.2017
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Stadtführungstipps für das Wochenende

Wo Justitia zu Hause ist: Führung durch das Landgericht am Sonnabend, 5. August, 14:00 Uhr, Treffpunkt: Landgericht, Hansering 13 -[nbsp]Geheimer Ort: Führung auf den Wasserturm Nord am Sonntag, 6. August, 14:00 Uhr, Treffpunkt: Eingang Wasserturm, Paracelsusstraße

Stadtführungstipps für das Wochenende

Zu Besuch in Halles prunkvollem Landgericht

Am Sonnabend, 5. August 2017, um 14:00 Uhr, bietet die Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH mit der Führung „Wo Justitia zu Hause ist“ einen exklusiven Blick in Halles Landgericht. Besucher erfahren viele Details zur Baugeschichte des Landgerichts – dem aufwändigsten gestalteten Zivilgericht um die Jahrhundertwende im damaligen Preußen.

Karten sind in der Tourist-Information zum Preis von 8,00 Euro / 6,00 Euro ermäßigt erhältlich. Treffpunkt ist am Landgericht, Hansering 13. Immer am ersten Sonnabend des Monats wird der Rundgang durch das Landgericht angeboten. Der nächste Termin ist am Sonnabend, 2. September 2017, 14:00 Uhr.

Geheimen Schatz entdecken: Abenteuer Wasserturm Nord

Am Sonntag, 6. August 2017, 14:00 Uhr laden der Verein Wasser[-]türme der Stadt Halle e.V. und Halles Stadtmarketing zum Aufstieg auf den Wasserturm Nord. Voraussetzungen für die Führung mit Aufstieg zum Wasserbehälter sind robustes Schuhwerk und feste Kleidung. Besucher sollten zudem höhentauglich sein.

Der 54[nbsp]Meter hohe Wasserturm wurde aufgrund der wachsen[-]den Bevölkerung und Stadter[-]weiterung Halles 1899 in Betrieb genommen. Über eine steinerne Wendeltreppe steigen die Besucher zu dem 1.500 m³ großen Wasser[-]behäl[-]ter hinauf, der bis 1965 das Paulusviertel und das nördliche Halle mit Trinkwasser versorgte. Von hier bietet sich dem Besucher ein krönender Ausblick über den Norden der Stadt.

Weitere Termine für die Wasserturm-Führungen sind am 20.[nbsp]August sowie am 3.[nbsp]und 17.[nbsp]September 2017, um 14:00 Uhr. Karten sind für 6,00[nbsp]Euro / 4,50[nbsp]Euro ermäßigt in der Tourist-Information Halle (Saale) erhältlich. Treffpunkt ist am Eingang des Wasserturms Nord am Roßplatz, Paracelsusstraße.

Informationen, Reservierung Stadtführungen:

Tourist-Information Halle (Saale) im Marktschlösschen

Tel.: 03 45-122 99 84 / E-Mail: touristinfo@stadtmarketing-halle.de / www.halle-tourismus.de
Öffnungszeiten: Mo. bis Fr.: 9:00 – 19:00 Uhr / Sa. und So.: 10:00 – 16:00 Uhr[nbsp]

Terminübersicht Führungen von Fr, 4. bis So, 6. August 2017

Freitag, 4. August

11:00 und 13:30 Uhr

Altstadtbummel

Treffpunkt: Marktschlösschen

Preis/Person: 8,00 € / 6,50 € erm. (mind. 4 Personen)

14:00, 15:00 und 16:00 Uhr

Hoch hinaus auf die Hausmannstürme

Treffpunkt: Hausmannstürme der Marktkirche

Preis/Person: 6,00 € / 4,50 € erm. (nur Kinder bis 14 J.)

(mind. 3 Personen, max. 10 Personen)

20:00 Uhr

Musikalischer Rundgang für Nachtschwärmer

Treffpunkt: Marktschlösschen

Preis/Person: 11,00 € / 9,00 € erm. (mind. 8 Personen)

Sonnabend, 5. August

10:00 bis 15:00 Uhr

Individueller Aufstieg auf die Hausmannstürme

Treffpunkt: Hausmannstürme der Marktkirche

Preis/Person: 3,00 €

11:00 und 13:30 Uhr

Rundfahrt mit der Straßenbahn

Treffpunkt: Kleinschmieden

Preis/Person: 13,00 € / 11,00 € erm. (mind. 13 Personen)

13:30 Uhr

Altstadtbummel

Treffpunkt: Marktschlösschen

Preis/Person: 8,00 € / 6,50 € erm. (mind. 4 Personen)

14:00 Uhr

Wo Justitia zu Hause ist – Führung durch das Landgericht

Treffpunkt: Hansering 13

Preis/Person: 8,00 €/ 6,00 € erm. (mind. 10 Personen)

Sonntag, 6. August

10:00 bis 15:00 Uhr

Individueller Aufstieg auf die Hausmannstürme

Treffpunkt: Hausmannstürme der Marktkirche

Preis/Person: 3,00 €

11:00 Uhr

Altstadtbummel

Treffpunkt: Marktschlösschen

Preis/Person: 8,00 € / 6,50 € erm. (mind. 4 Personen)

14:00 Uhr

Geheimer Schatz: Wasserturm Nord

Treffpunkt: Eingang Wasserturm, Paracelsusstraße

Preis/Person: 6,00 € / 4,50 € erm.

14:00 Uhr

Airport-Tour Flughafen Leipzig Halle

Treffpunkt: Check-In, Zentralterminal

Preis/Person: 12,00 € /8,00 € erm.

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03.08.2017
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Interkulturelle Ferienakademie für Jugendliche in Gorenzen – Dank 10.000 Euro Spenden

“GO!renzen – Entdecken. Schaffen. Zusammen-Wachsen.” – unter diesem Motto fand die 2. Auflage der interkulturellen Ferienakademie der Outlaw gGmbH Ende Juli 2017 in der Jugendherberge Gorenzen (Südharz/Sachsen-Anhalt) statt. Insgesamt 26 junge Frauen und Männer von 15 bis 18 Jahren aus Outlaw-Einrichtungen in Halle (Saale), Querfurt und Leipzig nahmen daran teil und erarbeiteten in Workshops gemeinsam kreative Produkte.[nbsp]

Interkulturelle Ferienakademie für Jugendliche in Gorenzen - Dank 10.000 Euro Spenden

Highlight war die große Abschlusspräsentation, bei der alle Jugendlichen die Ergebnisse aus den Kursen präsentierten – darunter Graffitis, eine Breakdance-Choreografie, einen Rap-Song und selbstdesignte Taschen.

Die Realisierung der Ferienakademie – von der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung sowie den Workshops – ist dank engagierter Förderer möglich, die zusammen rund 10.000 Euro für die Umsetzung spendeten. Das sind die Aktion Mensch, der Verein “Wir helfen” der Mitteldeutschen Zeitung, der Lions Club Halle – Dorothea Erxleben, die Bürgerstiftung Halle, der Verein “Zukunft für Kinder” aus Leipzig und der AWO Regionalverband Halle-Merseburg.

“Die interkulturelle Ferienakademie soll junge Menschen aus verschiedenen Ländern zusammenbringen, damit sie sich in kreativen Workshops ausprobieren und ohne Druck etwas lernen und erschaffen können”, beschreibt Steffen Kröner, Regionalgeschäftsführer von Outlaw Halle/Leipzig, und ergänzt: “Die Abschlusspräsentation hat gezeigt, dass das gut gelungen ist – auch dank der Betreuung der neun mitgereisten Pädagog*innen aus den Outlaw-Teams in Halle, Querfurt und Leipzig.” Wie im letzten Jahr ließ sich der Regionalgeschäftsführer das Finale der Akademie nicht entgehen und gratulierte den Jugendlichen mit Teilnahme-Zertifikaten zur Abschlusspräsentation.

Auch Ferienakademie-Organisator René Schumann-Tewocht, Gesamtteamleiter der Einrichtungen HzE jugendPLUSberuf Halle, freut sich über die gelungene Workshop-Ferienwoche: “Wir konnten in diesem Jahr nicht nur viele engagierte Förderer gewinnen, die unsere Akademie finanziell und auch ganz praktisch unterstützen, sondern auch neue Workshops mit qualifizierten Leiter*innen anbieten.” Der Gesamtteamleiter zeigte sich von der Atmosphäre vor Ort sehr beeindruckt: “Die Jugendlichen, die nicht nur aus sechs verschiedenen Ländern, sondern auch Outlaw-Einrichtungen stammen, hatten keine Berührungsängste, waren motiviert und arbeiteten gleich als Teams an ihren Projekten.”

Zur Auswahl standen die Workshops “Graffiti” mit dem freischaffenden Künstler Michael Gensen (pigmente, Halle), “Rap” mit dem Leipziger Künstler Gregor Sayes Zocher, “Breakdance” mit dem Hallenser Coach Oliver Mammen und “Video-Producing” mit den Student*innen Maria Musiol (Bergische Universität Wuppertal) und Oliver von Zweydorf (Hochschule Anhalt-Dessau). Den kreativen Nähkurs übernahm eine Pädagogin vom Team HzE Querfurt – Nähmaschinen stellte das Projekt “Wake Up” der AWO zur Verfügung.

Nach der gelungenen 2. Akademie soll es auch im nächsten Jahr Ferien mit Workshops für Jugendliche aus Outlaw-Einrichtungen geben.

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Die Outlaw Kinder- und Jugendhilfe gGmbH dankt den Förderern der 2. Interkulturellen Ferienakademie:

– Aktion Mensch (5.000 Euro)

– Lions Club Halle – Dorothea Erxleben (2.000 Euro)

– Verein “Wir helfen” der Mitteldeutschen Zeitung (1.440 Euro)

– Verein “Zukunft für Kinder” aus Leipzig (1.000 Euro)

– Bürgerstiftung Halle (500 Euro)

– “Wake up” / AWO Regionalverband Halle-Merseburg (Nähmaschinen)

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Von der Idee zum Namen: Outlaw gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe mbH

Seit 1987 verhilft Outlaw Kindern, Jugendlichen und deren Familien zu ihrem Recht. Der Name Outlaw entstammt dabei der Idee, auch die jungen Menschen zu unterstützen, die nach vorherrschender gesellschaftlicher Meinung Regeln verletzt oder Grenzen gesprengt haben – also quasi außerhalb des Gesetzes leben, eben out law (engl.). Outlaw hieß auch der Zweimastschoner, mit dem alles begann und der als Namensgeber für unser 1987 gegründetes Unternehmen fungierte. Auf dem Schiff – und in zwei Wohngruppen im Raum Greven – wurden damals als besonders schwierig geltende Jugendliche betreut. Heute engagiert sich Outlaw in zahlreichen weiteren Tätigkeitsfeldern im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe – doch der Name und die Überzeugungen bleiben fest verankert: Denn damals wie heute ist das Ziel von Outlaw, für junge Menschen da zu sein, auch und gerade in besonders schwierigen Situationen.

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03.08.2017
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6-Jähriger auf Fahrrad kracht mit einem PKW zusammen

Eine Mutter und ihr 6 Jahre alter Sohn befuhren gestern gegen 16:30 Uhr die Franckestraße in Richtung Glauchaer Platz auf dem Radweg.[nbsp]

6-Jähriger auf Fahrrad kracht mit einem PKW zusammen

Auf Höhe der Rudolf-Breitscheid-Straße wollte ein PKW nach rechts auf die Franckestraße einbiegen. Hierbei übersah der 39-jährige Renaultfahrer den Jungen und stieß mit diesem zusammen. Der 6-Jährige erlitt Schürfwunden an den Beinen und wurde zur weiteren medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

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03.08.2017
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