„Weihnachtsfrieden“ der Stadtverwaltung Halle

von 20. Dezember 2018

Die Stadt weist daraufhin, dass trotz des so genannten „Weihnachtsfriedens“ in diesem Zeitraum Gesetze und Verordnungen einzuhalten sind. Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise Geschwindigkeitsübertretungen oder Parkverstöße werden im genannten Zeitraum weiterhin geahndet. Die entsprechenden Bescheide werden ab Dienstag, dem 2. Januar 2019, versandt.