„Gefahren durch Eis und Schnee auf Fahrzeugdächern“ – Verkehrsprävention

von 2. Februar 2021

Verantwortlich für das Fahrzeug ist stets der Fahrzeugführer (§ 23 StVO). Argumente wie beispielsweise Zeitdruck, fehlende Möglichkeit der Eisbeseitigung oder Unwissenheit sind keine Entschuldigung! Um solche Verkehrsunfälle zu vermeiden, entfernen Sie vor Fahrtantritt Eis und Schnee von Ihrem Fahrzeug!