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Neuer Abzocktrick: Drago Forderungsmanagement treibt Geld für angebliche Spielgemeinschaft ein

Rechnungsforderungen einer Firma Drago Forderungsmanagement verunsichern derzeit viele Verbraucher Sachsen-Anhalts. Kamen die Briefe Ende April noch aus Hamburg, wird jetzt als Absender eine Stuttgarter Adresse angegeben. Die Firma behauptet, eine offene Forderung für ihren Mandanten WinGarantie GmbH einzuziehen.

Neuer Abzocktrick: Drago Forderungsmanagement treibt Geld für angebliche Spielgemeinschaft ein

 Rechnungsforderungen einer Firma Drago Forderungsmanagement verunsichern derzeit viele Verbraucher Sachsen-Anhalts. Kamen die Briefe Ende April noch aus Hamburg, wird jetzt als Absender eine Stuttgarter Adresse angegeben. Die Firma behauptet, eine offene Forderung für ihren Mandanten WinGarantie GmbH einzuziehen. Gegenstand der Forderung wäre die Teilnahme an der Spielgemeinschaft Lotto 6 aus 49. Die angebliche Mitgliedschaft bei der Firma WinGarantie sei aufgrund einer Rücklastschrift gekündigt, schließlich wäre noch eine Forderung von insgesamt 126,46 Euro offen. Das Geld müsse innerhalb von sieben Tagen auf ein Konto einer Bank in Bulgarien überwiesen werden, ansonsten drohten erhebliche zusätzliche Kosten. Für einen plumpen Abzocktrick spricht nach Auffassung der Verbraucherzentrale folgendes:Eine WinGarantie GmbH ist trotz umfangreicher Recherche nicht zu finden, Kontaktdaten sind nicht angegeben. Die Existenz einer Firma Drago Forderungsmanagement muss angezweifelt werden, es fehlt nicht nur an einer Telefonnummer im Briefkopf, auch unter der angegebenen Stuttgarter Postadresse gibt es sie nicht.   Das Fazit der Verbraucherschützer: Auf keinen Fall zahlen! Fragen rund um das Thema dubiose Rechnungsforderungen beantworten die Berater der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. in allen Beratungsstellen und am Verbrauchertelefon unter (0900) 1 775 770 (für 1,00 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. 

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30.05.2012
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Stromeinsparung im Haushalt

 Elektrischer Strom ist wohl die im Haushalt wichtigste und zugleich teuerste Energieform. Gerade deshalb ist es wichtig, den Stromverbrauch möglichst in Grenzen zu halten und die Kosten  nicht ausufern zu lassen.  

Stromeinsparung im Haushalt

 Elektrischer Strom ist wohl die im Haushalt wichtigste und zugleich teuerste Energieform. Gerade deshalb ist es wichtig, den Stromverbrauch möglichst in Grenzen zu halten und die Kosten  nicht ausufern zu lassen. Beim Kauf neuer Haushaltgeräte sollte darum auf die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung der Energieeffizienz geachtet werden. So verbraucht z.B. ein Kühlschrank in der Effizienzklasse „A++“ 140 kWh im Jahr, in der unteren Effizienzklasse jedoch 280 kWh/a. Dies entspricht bei den derzeitigen Strompreisen etwa einer Einsparung von 35 € im Jahr oder 500 € in 15 Jahren.Insbesondere alte Haushaltgroßgeräte, die 15 Jahre und älter sind, haben meist einen Stromverbrauch, der deutlich über dem heutiger Geräte liegt. So verbraucht beispielsweise ein Kühl- oder Gefrierschrank heutiger Technik nur etwa halb so viel Strom wie ein gleichartiger, der vor 15 bis 20 Jahren gebaut wurde. Das heißt, mit dem Erwerb eines neuen Gerätes der Effizienzklasse „A++“ werden die jährlichen Betriebskosten etwa halbiert.Es kann sich also lohnen, den vorhandenen Bestand an Haushaltgeräten daraufhin auf Alter und Energieverbrauch zu durchforsten. Weitere Energiefresser können die u.U. zu vielen Stand- by- Einstellungen von Fernsehern, Computern, Recordern usw. sein, die sich oft ohne Komfortverlust abstellen lassen.Zum modernen Haushalt gehört heute meist auch ein Wäschetrockner, der die Arbeit sehr erleichtert. Sehr viel kostengünstiger, sowie wäsche- und umweltschonender ist das Trocknen der Wäsche auf der Leine in der Sonne. Wo und wann immer dies möglich ist, sollte deshalb die Wäsche nicht im Trockner, sondern im Freien getrocknet werden.Neben dem Stromverbrauch ist aber auch der Strompreis mit entscheidend für unsere Stromrechnung. Wer Strom im Grundtarif bezieht, zahlt in der Regel zu viel. Alle Versorger bieten einen oder mehrere günstigere Stromtarife an, mit denen ein Durchschnittshaushalt leicht 30 bis 50 € im Jahr sparen kann. Noch größere Einsparungen  sind u.U. durch den Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter zu erreichen. Doch Achtung, hier lauern möglicherweise Fallstricke in Form ungünstiger Tarifgestaltung (Zahlungsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen). Zu all diesen Fragen gibt es ein spezielles Angebot an (teilweise sogar kostenlosen) Informationsbroschüren und es beraten Sie die Energieberater der Verbraucherzentrale online, telefonisch oder im persönlichen Beratungsgespräch.Weiter Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0180-809 902 400 (0,14 €/min aus den deutschen Festnetz, abweichende Preise im Mobilfunk). Eine Übersicht über alle Beratungsstellen und Energieberatungsstützpunkte gibt es auch im Internet unter www.vzsa.de. 

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24.05.2012
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Angebliche Rückzahlung vom Bundeszentralamt für Steuern

Eine Mail unter dem Betreff „Bekanntmachung über die Steuererklärung“ landet derzeit in vielen Mail-Postfächern. Es klingt höchst amtlich und zugleich überaus erfreulich: Das “Bundeszentralamt für Steuern” teilt mit, der “sehr geehrte Steuerzahler” werde eine Steuererstattung von 243,54 Euro erhalten. 

Angebliche Rückzahlung vom Bundeszentralamt für Steuern

Eine Mail unter dem Betreff „Bekanntmachung über die Steuererklärung“ landet derzeit in vielen Mail-Postfächern. Es klingt höchst amtlich und zugleich überaus erfreulich: Das “Bundeszentralamt für Steuern” teilt mit, der “sehr geehrte Steuerzahler” werde eine Steuererstattung von 243,54 Euro erhalten. Diese Mail stammt aber keineswegs von der Behörde in Bonn. Vielmehr versuchen hier Betrüger an die Konto- und Kreditkartendaten der Adressaten zu kommen. Beim aufmerksamen Lesen erkennt man am holprigen Deutsch die Fälschung. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, auf diese E-Mail nicht zu reagieren und sie ungeöffnet in den virtuellen Papierkorb zu schicken. Benachrichtigungen über Steuererstattungen werden nicht per Mail verschickt. Zuständig für die Rückerstattung von überzahlten Steuern ist zudem nicht das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn, sondern das jeweils zuständige Finanzamt. Aktuelle Informationen zum Phishing erhalten Rat Suchende in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V., am Verbrauchertelefon unter (0900) 1775770 (für 1,00 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) montags bis freitags von 9-18 Uhr und unter www.vzsa.de im Phishing-Radar.

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23.05.2012
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Was tun wenn die Pfändung droht?

Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung, eine gescheiterte Selbstständigkeit oder Immobilienverlust: Die Gründe für eine Zahlungsunfähigkeit sind vielfältig. Kommen Schuldner den Zahlungsaufforderungen von Vermietern, Stromlieferanten, Banken, Versandhäusern etc. dauerhaft nicht nach, droht die Pfändung.

Was tun wenn die Pfändung droht?

 Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung, eine gescheiterte Selbstständigkeit oder Immobilienverlust: Die Gründe für eine Zahlungsunfähigkeit sind vielfältig. Kommen Schuldner den Zahlungsaufforderungen von Vermietern, Stromlieferanten, Banken, Versandhäusern etc. dauerhaft nicht nach, droht die Pfändung. Doch Gläubiger haben nicht ungehindert Zugriff auf Einkommen oder Sachwerte. Wer sich gut informiert, womit bei einer Zwangsvollstreckung gerechnet werden muss und welche Werte unantastbar sind, kann dafür sorgen, dass seine Notlage nicht ausgenutzt wird und das Existenzminimum gesichert bleibt.Hilfe hierbei bietet der Ratgeber „Wenn die Pfändung droht“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch zeigt anschaulich, wie die Durchsetzung von Geldforderungen im Wege der Pfändung beweglicher Gegenstände oder der Forderungspfändung in Form von Zugriff auf das Arbeitseinkommen, die Rente, das Konto oder eine Kapitallebensversicherung funktioniert. Darüber hinaus werden Schuldner informiert, auf welche Rechte sie bei der Vollstreckung pochen können. Gezeigt wird auch, wie das pfändbare Arbeitseinkommen berechnet wird oder welche Gegenstände vor einer Pfändung geschützt sind. Ein Überblick über das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Auswirkungen einer Insolvenz auf Pfändungen runden das Informationspaket ab. Der Ratgeber „Wenn die Pfändung droht“ kostet 11,90 Euro und kann für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand per Telefon unter der Rufnummer (0211) 3 80 95 55 montags bis freitags von 9-16 Uhr bestellt werden. 

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23.05.2012
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Nach der Fußball-EM richtig abschalten

Millionen Euro im Jahr für den Stand-By-Verbrauch bei Set-Top-Boxen

Nach der Fußball-EM richtig abschalten

 Die Zeiten, in denen man einfach eine Dach- oder Zimmerantenne mit einem Kabel an den Fernseher angeschlossen hat, sind längst vorbei. Inzwischen erhalten zahlreiche Privathaushalte ihr digitales Fernsehsignal über eine Satellitenschüssel, über eine DVBT-Antenne oder über einen Kabelanschluss. Damit das TV-Gerät mit dem Signal etwas anfangen kann, braucht man ein zusätzliches Empfangsgerät, auch Set-Top-Box oder Receiver genannt. Neue Fernsehgeräte haben dieses Empfangsteil bereits eingebaut, so dass ein Zusatzgerät nicht mehr notwendig ist.„Misst man die Stand-by-Leistung einfacher Set-Top-Boxen, stellt man mit Erschrecken fest, dass der Wert meist zwischen fünf und 15 Watt liegt. Viele Geräte haben zudem noch nicht mal einen richtigen Aus-Schalter“, kritisiert Harald Nitzschke, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Allein für Set-Top-Boxen, die nach dem 24. Februar 2010 in den Handel gekommen sind, gewährleistet die EU-Ökodesignrichtlinie eine maximal 1 Watt Stand-by-Leistung.Welche Auswirkungen dies auf den jährlichen Stromverbrauch haben kann, zeigt ein einfaches Rechenbeispiel: Eine Set-Top-Box mit einer Stand-By-Leistung von acht Watt und einem 20-stündigen Stand-By-Modus pro Tag verbraucht rund 60 Kilowattstunden (kWh) im Jahr allein für den Bereitschaftszustand. Bei einem Strompreis von 23 Cent pro Kilowattstunde sind das rund 14 Euro im Jahr. Eine gute schaltbare Steckerleiste kostet zehn Euro. Der Kauf hat sich also bereits nach einem dreiviertel Jahr rentiert. Die zusätzlichen Stromkosten lassen sich somit einfach vermeiden.Geht man davon aus, dass in geschätzten 20 Millionen Haushalten mindestens eine Set-Top-Box älteren Baujahrs läuft, summieren sich die Kosten für den Stand-by-Verbrauch auf rund 280 Millionen Euro pro Jahr. „Mit diesem Geld ließe sich sicher Sinnvolleres anfangen, als nutzlosen Stromverbrauch zu finanzieren“, erklärt Harald Nitzschke. 

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22.05.2012
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Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zieht Bilanz

Auch im Jahr 2011 war die Verbraucherzentrale als Problemlöser und Dienstleister gefragt. 410.715 Verbraucher ließen sich beraten, nutzten die Informations- und Bildungsangebote, fragten um Rat oder erwarben Broschüren und Ratgeber. Mehr als 37.000 mal berieten die Experten im persönlichen Gespräch, per Telefon, online oder per Schriftverkehr. 

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zieht Bilanz

Auch im Jahr 2011 war die Verbraucherzentrale als Problemlöser und Dienstleister gefragt. 410.715 Verbraucher ließen sich beraten, nutzten die Informations- und Bildungsangebote, fragten um Rat oder erwarben Broschüren und Ratgeber. Mehr als 37.000 mal berieten die Experten im persönlichen Gespräch, per Telefon, online oder per Schriftverkehr. Volkmar Hahn, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, betont: „Wir sind die Interessenvertreter der Verbraucher. Wir beobachten, bewerten, beraten, helfen bei der Rechtsdurchsetzung und schlichten.“ Weiterhin fügt er hinzu: „Gut erreichbare Beratungsstellen sind wichtig. Google bietet vieles. Doch bietet es auch individuelle Lösungen?“Da von Jahr zu Jahr weitere Themen hinzukommen haben die Berater beispielsweise einen Abschluss der Industrie- und Handelskammer mit dem Schwerpunkt Finanzberatung erworben, um immer auf dem neusten Stand zu sein. Verbraucherprobleme im letzten Jahr waren beispielsweise Abofallen, Telefonwerbung, Datenklau sowie steigende Energiepreise und Krankenversicherungsschutzbeiträge.Die Zahl der unseriösen Vertreter steigt stetig. Mehr als 5.000 Fälle hat die Verbraucherzentrale notiert, bei denen Verbrauchern durch Inkassoschreiben und Mahnungen das Geld aus der Tasche gezogen werden sollte. Frau Gabriele Emmrich, Leiterin des Referats Recht, weißt auf die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale, als helfendes Mittel, hin. Des Weiteren präsentierte sie zwei Stapel von schätzungsweise 40 Briefen. Diese hatte ein Verbraucher aus dem Harz an nur einem Tag in seinem Briefkasten. Neben Gewinnbenachrichtigungen, Verkaufsveranstaltungen und anderen Kostenfallen, sind unseriöse Geschäftsmodelle aus der ganzen Welt vertreten.Neben betrügerischen Werbeanrufen spielte auch die Täuschung im Lebensmittelbereich 2011 eine große Rolle. Circa 5.000 Produktbeschwerden erreichte die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt im letzten Jahr. Nach einer zielgerichteten Marktanalyse wurden vor allem Schlankheitsmittel und Lebensmittel für Kleinkinder unter die Lupe genommen. Gerade bei den Schlankheitspillen wurden einige Gesundheitsgefährdende Stoffe gefunden, welche gesetzlich durch ihre Nebenwirkungen schon lange verboten sind.  Auch Inhaltsvortäuschungen wurden zur genüge bekannt. So waren beispielsweise bestand eine Geflügelwurst zu mehr als die Hälfte aus Schwein. Die Verbraucherzentrale fordert demzufolge eine exakte Etikettierung und größtmögliche Transparenz für den Kunden.Und eben diese Transparenz für den Kunden ist es, für die die Verbraucherzentrale, neben ihren vielfältigen Beratungs- und Informationsangeboten, kämpft.

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16.05.2012
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Winter mild – Heizölkosten dennoch immens

Wenn die Wetterfrösche auf den letzten Winter zurückblicken, stellen sie fest, dass der Winter insgesamt wärmer war als die beiden Heizperioden zuvor. Daher verbrauchte ein Musterhaushalt in einem Einfamilienhaus von Oktober 2011 bis März 2012 rund 16.250 kWh und damit etwa 1.500 kWh weniger als in den beiden Wintern zuvor.

Winter mild – Heizölkosten dennoch immens

 Wenn die Wetterfrösche auf den letzten Winter zurückblicken, stellen sie fest, dass der Winter insgesamt wärmer war als die beiden Heizperioden zuvor. Daher verbrauchte ein Musterhaushalt in einem Einfamilienhaus von Oktober 2011 bis März 2012 rund 16.250 kWh und damit etwa 1.500 kWh weniger als in den beiden Wintern zuvor. Darüber könnten sich die Verbraucher nun eigentlich freuen, denn es sollte ja mehr im Geldbeutel übrig bleiben.„Leider geht diese Rechnung für alle Haushalte, die mit Öl heizen, nicht auf“, informiert Martina Angelus, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. „Verantwortlich dafür sind die stetig steigenden Heizölpreise. Während man 2009/10 beim Verbrauch von 16.250 kWh noch rund 940 € für Heizöl zahlen musste, sind es momentan fast 1.450 €. Das entspricht einer Preissteigerung beim Heizöl von rund 40 Prozent. Die Einsparung beim Verbrauch in der letzten Heizperiode lag allerdings nur bei knapp acht Prozent.“Im Gasbereich fiel die Preisentwicklung im Vergleichszeitraum weniger drastisch aus. Die Gaskosten stiegen nur um rund acht Prozent, so dass die Heizkosten wegen des geringeren Verbrauchs hier tatsächlich leicht gesunken sein können. „Leider gibt es weder beim Wetter noch bei der Entwicklung der Energiepreise eine Möglichkeit für Langzeitprognosen“, so Angelus, „aber man kann davon ausgehen, dass keinesfalls mit sinkenden Energiepreisen zu rechnen ist.“ Der Heizölpreis bleibt konstant hoch und die Gaspreise werden sich daran orientieren. Daher ist es empfehlenswert die Heizpause zu nutzen, um die Effizienz der Heizanlage zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern oder auch eine alternative Energieträgerwahl zu überdenken. Die Energieexperten der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt helfen, Schwachstellen an der Anlage aufzuspüren, erklären, welche Veränderungen sinnvoll sind und mit welchen Kosten dies verbunden sein könnte. Wer die Energieberatung in Anspruch nehmen möchte, kann sich unter 018 – 809 802 400 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) informieren oder einen Termin vereinbaren. Dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium kostet die Beratung nur 5 Euro pro halbe Stunde.  

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09.05.2012
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Eigentumswohnung: Hilfe bei Auswahl und Kauf

Mit niedrigen Immobilienzinsen eine sichere Kapitalanlage schaffen, an die Altersvorsorge und einen Ruhesitz fürs Alter denken oder unabhängig von steigenden Mieten wohnen können: Viele Gründe sprechen dafür, sich den Traum von den eigenen vier Wänden mit dem Kauf einer Eigentumswohnung zu erfüllen. 

Eigentumswohnung: Hilfe bei Auswahl und Kauf

 Mit niedrigen Immobilienzinsen eine sichere Kapitalanlage schaffen, an die Altersvorsorge und einen Ruhesitz fürs Alter denken oder unabhängig von steigenden Mieten wohnen können: Viele Gründe sprechen dafür, sich den Traum von den eigenen vier Wänden mit dem Kauf einer Eigentumswohnung zu erfüllen. Egal welches Ziel dahinter steht, der Kauf einer Eigentumswohnung sollte gut durchdacht und sorgfältig vorbereitet werden.Kompetente Unterstützung bietet der Ratgeber „Eigentumswohnung: Auswahl und Kauf“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch hilft bei der Suche nach der geeigneten Immobilie und bietet Antworten auf alle Fragen rund um Kaufentscheidung und Finanzierungsplanung. Zudem erhalten Käufer wertvolle Tipps, worauf beim Umgang mit dem Verkäufer sowie bei den Verhandlungen und der Unterzeichnung des Kaufvertrags geachtet werden sollte. Informationen rund um den Notartermin sowie Checklisten für die Abnahme und Übergabe gebrauchter oder neu gebauter Immobilien runden das Informationspaket ab.Der Ratgeber „Eigentumswohnung: Auswahl und Kauf“ kostet 19,90 Euro und kann für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand per Telefon unter der Rufnummer (0211) 3 80 95 55 montags bis freitags von 9-16 Uhr bestellt werden. 

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08.05.2012
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Trick mit Ukash-Karten

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) warnt vor Betrugsmasche am Telefon

Trick mit Ukash-Karten

 Abzocker finden immer neue Tricks, um gutgläubige Verbraucher um ihr Geld zu erleichtern. Gegenwärtig kündigen angebliche Vertreter von Kanzleien, Lottriegesellschaften  oder Gewinnspielzentralen telefonisch hohe Geldgewinne an. So sollte einem Verbraucher aus dem Harzkreis ein Bargeldwinn in Höhe von 48 000 Euro übergeben werden. Beim zweiten Telefonat wurde ihm mitgeteilt, dass der Geldtransporter sich jedoch erst in Bewegung setzen könne, wenn er eine Vorauszahlung von 800 Euro für die Auslagen geleistet hätte. Dazu solle er an mehreren Tankstellen Ukash-Karten kaufen. Erst wenn diese Ukash-Nummerncodes telefonisch durchgegeben würden, erfolge die Freigabe für den Geldtransporter. Der Verbraucher hat sich auf diese Masche nicht eingelassen. Richtig so, denn einen Gewinn erhält man auf diesem Wege nicht, aber das Geld wäre weg.  Ukash-Karten werden als Zahlungsmittel für Einkäufe im Internet verwendet. Ihr Prinzip ist einfach und entspricht dem eines Gutscheins: Ein Kunde kauft eine Ukash-Karte bei einer Ukash-Partner-Tankstelle oder einem Partner-Geschäft. Mittels der aufgedruckten Pin-Nummer kann man dann bei autorisierten Händlern im Internet bis zum ausgestellten Betrag bezahlen. Die Karten funktionieren so als Zahlungsmittel wie Bargeld. Wer den Code hat, kann damit einkaufen und bezahlen. Die Verbraucherzentrale rät: Vorsicht bei Anrufern, die Gewinne versprechen. Keinesfalls für einen vermeintlichen Gewinn mit Geld in Vorkasse treten.   

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07.05.2012
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Verbraucherzentrale warnt vor falschen Rechnungen

Trojaner im Anmarsch: Vorsicht vor E-Mail mit gefährlichem zip-Anhang

Verbraucherzentrale warnt vor falschen Rechnungen

 Wer in diesen Tagen per E-Mail eine Rechnung der Telekom erhält, sollte vorsichtig sein, denn aktuell sind gefälschte E-Mail-Rechnungen im Umlauf. In den E-Mails wird angeblich die Rechnung für April 2012 versandt, genannt wird bereits eine Rechnungssumme von mehreren Hundert Euro. „Die Rechnung im Detail und weitere wichtige Informationen finden Sie im Anhang“ heißt es weiter in der Mail. Dies soll dazu dienen, dass die Adressaten die angehängte Datei öffnen, um sich über die Gründe des viel zu hohen Betrages zu informieren.  Wer den Anhang öffnet, riskiert, dass sein Computer mit Schadsoftware infiziert wird.  [b]Der Rat der Verbraucherzentrale: [/b]Die im Anhang befindliche zip-Datei auf keinen Fall öffnen und die Mail am besten gleich löschen. Auch sollte man die Anti-Viren-Software stets auf dem neuesten Stand halten.  Hilfreiche Hinweise und Tipps für ein ungetrübtes Surf-Vergnügen erhalten alle Computernutzer auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)   www.bsi-fuer-buerger.de .   

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02.05.2012
hallelife.de - Redaktion
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Neue Betrugsmasche mit R-Gesprächen

Verbraucherzentrale rät: Keine unbekannten R-Gespräche annehmen

Neue Betrugsmasche mit R-Gesprächen

 Mit einem neuen Telefontrick versuchen derzeit dubiose Geschäftemacher Verbraucher abzuzocken. Das Telefon klingelt, angezeigt wird eine Frankfurter Rufnummer, die aber offensichtlich technisch gefälscht wurde. Eine männliche Stimme kündigt an: “Guten Tag, wir haben ein R-Gespräch für Sie aus dem Ausland, die Vermittlungsgebühr beträgt 1,69 Euro.”  Wenn man das Gespräch annehmen möchte, müsse man die „1“ drücken.  Auf diese Gespräche sollte man sich auf keinen Fall einlassen. Der Rat der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. in Halle (Saale) lautet sofort auflegen und keine Ziffern auf dem Tastenfeld drücken.   R-Gespräche zeichnen sich dadurch aus, dass nicht der Anrufer für das Gespräch zahlt, sondern der Angerufene. Der Angerufene muss sich mit dem Anruf einverstanden erklären, er erhält nicht nur die Information, dass es sich um ein R-Gespräch handelt, sondern auch der Name des Anrufers und die Kosten pro Gesprächsminute werden ihm mitgeteilt. Ist der gewünschte Gesprächspartner dann bereit das Gespräch anzunehmen, wird die Verbindung hergestellt und die Kosten werden in die Telefonrechnung des Angerufenen einbezogen. Da ein Missbrauch dieses Dienstes nicht auszuschließen ist, kann man seine Telefonnummer für kostenträchtige R-Gespräche bei seinem Telekommunikationsanbieter sperren lassen.  Das Fazit der Verbraucherschützer: Keine R-Gespräche von Unbekannten annehmen! Wurden unwissend diese Gespräche angenommen, heißt es die Telefonrechnung zu kontrollieren und Einwendungen zu prüfen.  

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23.04.2012
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Viel Wind um „grüne“ Geldanlage im Form von Genussrechten

Verbraucherzentrale rät zu gesunder Skepsis bei Angeboten mit hoher Verzinsung.

Viel Wind um „grüne“ Geldanlage im Form von Genussrechten

 Werbung im Fernsehen und Werbebriefe einer Firma PROKON aus Itzehoe in vielen Briefkästen sorgen für Gesprächsstoff in Sachsen-Anhalt. Denn es wird für Genussrechte mit einer Verzinsung geworben, die mit bis zu 8 % im Vergleich mit dem aktuellem Zinsniveau überdurchschnittlich hoch ist. Neugierig, was sich hinter dem Versprechen der PROKON tatsächlich verbürgt, suchten bereits einige Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. Aufklärung und Rat.Entgegen den Angaben in der Werbung können auf Anleger durchaus „stürmische“ Zeiten zukommen und das ist selbst für Investitionen in Windkraftanlagen oder anderer Projekte im Bereich Erneuerbarer Energien nicht unbedingt erfreulich, so die Erfahrung der Verbraucherzentrale. Bei den angebotenen Genussrechten handelt es sich um eine Geldanlage im Bereich des staatlich nicht überwachten Kapitalmarktes, die neben Chancen auch mit entsprechenden Risiken bis hin zur Möglichkeit eines Totalverlustes einhergeht. Solche negativen Erfahrungen müssten in den letzten Wochen beispielsweise Anleger mit der Pauly Biskuit Anleihe machen.Wenn Unternehmen Geld brauchen und dies von Banken nicht bekommen, besorgen Sie sich es auf andere Weise. Eine Möglichkeit sind Genussrechte, wie Sie von PROKON heraus gegeben und beworben werden. Zu beachten dabei ist, dass die Anleger durch den Erwerb solcher Rechte nicht Miteigentümer an Windkraftanlagen oder anderen Sachwerten werden. Sie sind lediglich Geldgeber ohne Mitspracherecht an unternehmerischen Entscheidungen. Das bedeutet auch, dass sie darüber hinaus gemäß Zeichnungsschein sogar als nachrangig gelten. Im Falle einer Insolvenz wären die Anleger erst dran, wenn die übrigen Gläubiger bedient wurden. Auch eine Einlagensicherung wie für Spareinlagen bei Banken und Sparkassen gibt es für diese Anlageform nicht.Ebenso muss die versprochene Rückkaufgarantie mit Vorsicht betrachtet werden.Auch wenn PROKON anbietet, nach dem dritten Beteiligungsjahr die Genussrechte zurückzunehmen, ist diese Garantie nur etwas wert, wenn dem Unternehmen zu diesem Zeitpunkt noch genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Im Falle einer Insolvenz von PROKON wäre die Rücknahmegarantie jedoch wertlos. Selbst wenn der Projekte im Bereich der erneuerbarer Energien zukunftsweisend sind, müssen sich auch PROKON den allgemeinen unternehmerischen Herausforderungen stellen, um sich dauerhaft am Markt behaupten zu können.„Der Werbung mit den PROKON Genussrechten sollte man mit gesunder Skepsis begegnen und sich vor der Entscheidung zum Erwerb unabhängig beraten zu lassen“, empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.. 

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17.04.2012
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Verbraucherzentrale warnt vor Abzocker- E-Mails

Dubiose Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung 

Verbraucherzentrale warnt vor Abzocker- E-Mails

 Mit einer raffiniert aufgemachten Abmahnung versuchen derzeit die Rechtsanwälte Dr. Kroner & Kollegen zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit dem Herunterladen von Musikdateien aus dem Internet abzukassieren.Sie geben sich alle Mühe, die Rechtsanwälte Dr. Kroner & Kollegen, ihr Vorgehen seriös erscheinen zu lassen. Sie bemühen das Who is who der Musikindustrie und geben vor, von EMI Music Germany, Sony BMG Music Entertainment, Universal Music, Warner Music Group, Warner Bros., Dream Works SKG und Paramount Pictures „mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt“ worden zu sein. Sie listen pro Empfänger fünf konkrete Termine zwischen Januar und Oktober 2011 inklusive genauer Uhrzeit auf, an denen die E-Mail-Empfänger angeblich die Filesharing-Dienste von megaupload.com in Anspruch genommen und Filme, TV-Serien und Musiktitel heruntergeladen hätten. Nur: Die Anwälte nennen keinen einzigen Titel, den die Verbraucher heruntergeladen haben sollen. Statt der angeblich anfallenden Kosten in Höhe von 891,31 € machen die Anwälte ein Vergleichsangebot über 146,95 €. Der Betrag soll auf ein Konto in der Slowakei überwiesen werden. Dubios erscheint auch, dass die Kanzlei nur über zwei Mobilfunk-Anschlüsse erreichbar sein soll. Der Briefkopf enthält weder Festnetz- noch Faxnummer. Die in dem Schreiben genannte Internetadresse ist mittlerweile offenbar abgeschaltet.  Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt aus Halle (Saale) rät, die E-Mail zu löschen und den geforderten Betrag keinesfalls zu überweisen. Was auf den ersten Blick wie eine echte Abmahnung erscheint, dürfte in Wirklichkeit ein dreister Betrugsversuch sein. Betroffene, die sich nicht sicher sind, ob ein Schreiben eine echte Abmahnung ist, sollten sich  in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. oder  am Verbrauchertelefon unter (0900) 1 775 770 (für 1,00 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr Rat holen.   

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20.03.2012
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Kleine Beiträge clever anlegen

Tipps, wie man aus wenig Geld das Beste machen kann

Kleine Beiträge clever anlegen

 Wer versäumt, bereits beim Sparen von Mini-Beträgen mehrere Angebote zu vergleichen und deren Fallstricke aufzuspüren, verschenkt im Laufe der Zeit viel Geld und riskiert unter Umständen sogar Verluste. Eine leicht verständliche Orientierung zur Finanzplanung mit niedrigem Budget bietet der Ratgeber „Kleine Beträge clever anlegen“ der Verbraucherzentrale NRW.Beleuchtet werden Anlageprodukte, die für kleine Sparraten ab 50 Euro pro Monat oder für Einmalanlagen ab 500 Euro geeignet sind. Potenzielle Sparer können anhand eines übersichtlichen Bewertungssys¬tems ausloten, mit welchen Kosten, Risiken und Renditechancen einzelne Anlageformen verbunden sind, für welche Sparziele die Angebote sich eignen und wo Fallen lauern. Mit Beispielrechnungen, Praxistipps zur richtigen Anlagestrategie und Anleitungen zum Gebührensparen ist das 130 Seiten starke Buch eine ideale Einstiegslektüre für private Geldanleger.Der Ratgeber „Kleine Beträge clever anlegen“ kostet 7,90 Euro und kann für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand per Telefon unter der Rufnummer (0211) 3 80 95 55 montags bis freitags von 9-16 Uhr bestellt werden.  

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13.03.2012
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Kraftwerk im Keller?

Kleine Blockheizkraftwerke ab April wieder gefördert

Kraftwerk im Keller?

  Strom und Wärme unabhängig von den großen Energieversorgern und gleichzeitig klimaschonend selbst zu erzeugen – das ist die Idee hinter den kleinen Blockheizkraftwerken (BHKW) für Eigenheime und kleine Mehrfamilienhäuser. Die Anschaffung eines solchen BHKW wird ab April 2012 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanziell gefördert. Was bei der Entscheidung für oder gegen ein BHKW zu beachten ist, erklärt Dieter Klemke, Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. „Wie große Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugen auch Mini- oder Mikro-BHKW gleichzeitig Strom und Wärme“, erläutert der Energieexperte. Dadurch werde der eingesetzte Brennstoff effizienter ausgenutzt und der Ausstoß von Treibhausgasen so gesenkt. Unter diesen Bedingungen bedeuteten BHKW also ein Plus an Effizienz und Klimaschutz.  Neue BHKW bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW für Bestandsbauten können deshalb einen einmaligen Investitionszuschuss zwischen 1.500 und 3.450 Euro erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So darf es in dem Gebiet, in dem die Anlage installiert werden soll, kein – ebenfalls die Vorteile der Kraft-Wärme-Kopplung bietendes – Fernwärmeangebot geben. Die Anlage selbst muss auf der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen geführt werden und hohe Effizienzanforderungen erfüllen. Zudem muss der Betreiber für die Anlage einen Wartungsvertrag abschließen.     Doch selbst wenn eine Anlage förderfähig ist, bedeutet das nicht, dass sie wirtschaftlich ist. Klemke gibt zu bedenken: „Gerade im Einfamilienhaus werden oftmals nicht genug Betriebsstunden erreicht, um die Anlage auszulasten. Außerdem wird die produzierte Wärme nur während der Heizperiode richtig genutzt – im Sommer dagegen ist der Bedarf viel geringer. Auch das senkt die Effizienz der Anlage.“ „Wer unsicher ist, ob ein kleines BHKW für das eigene Zuhause infrage kommt, sollte daher unbedingt eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen“, rät der Energieberater. Dort könnten die Umwelt- und wirtschaftliche Bilanz der Anlage für den konkreten Einzelfall beurteilt und so teure Fehlinvestitionen vermieden werden. Bei Fragen zu Eignung und Wirtschaftlichkeit von Blockheizkraftwerken sowie vielen weiteren Fragen des Energiesparens und der Energieeffizienz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: online, telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Alle Beratungsstandorte, Kontaktmöglichkeiten vor Ort, den Zugang zur Online-Beratung und weitere Informationen gibt es unter www.vzsa.de. Termine und Beratung erhalten Verbraucher unter 018 – 809 802 400 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer).   

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07.03.2012
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Trennung, Scheidung und finanzielle Folgen

Ratgeber zeigt Wege zu fairen Lösungen für alle Beteiligten

Trennung, Scheidung und finanzielle Folgen

 Wenn sich Ehepartner trennen, müssen neben emotionaler Belastung meist auch komplexe, rechtliche Fragen bewältigt werden. Das Handbuch „Trennung, Scheidung und die finanziellen Folgen“, das die Verbrau¬cherzentrale NRW gemeinsam mit der ARD in deren Reihe „Ratgeber Recht“ herausgegeben hat, liefert hierzu eine verständliche Orientierung. Auf rund 180 Seiten wird gezeigt, wie in der schwierigen Trennungsphase die finanziellen Angelegenheiten fair geregelt werden können. Das Buch liefert Basiswissen und erklärt, wie ein Scheidungsverfahren funktioniert und welche Regeln bei der Aufteilung von Gütern und Vermögen zu beachten sind. Hierbei kommen auch steuerrechtliche Fragen und die Bedingungen für den Zugewinn- und Versorgungsausgleich zur Sprache. Nützliche Tipps, an der Praxis orientierte Beispiele und anschauliche Erläuterungen zu Gesetzestexten runden den informativen Ratgeber ab.Der Ratgeber „Trennung, Scheidung und die finanziellen Folgen“ kostet 11,90 Euro und kann für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand per Telefon unter der Rufnummer (0211) 3 80 95 55 montags bis freitags von 9-16 Uhr bestellt werden.  

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06.03.2012
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Kostenloses iPad 2 gegen Weitergabe persönlicher Daten ins Ausland

Verbraucherzentrale mahnt zur Datensparsamkeit im Interesse des eigenen Datenschutzes 

Kostenloses iPad 2 gegen Weitergabe persönlicher Daten ins Ausland

 Die Betreffzeile der Spam-Mail – auch an die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. gerichtet – irritiert, macht aber auch neugierig: Versand Ihres iPad 2. Weiter im Text heißt es: „Sie können ein kostenloses iPad 2 erhalten…Bitte ergänzen Sie Ihre Daten“. Der eigentliche Hintergrund offenbart sich erst beim Blick auf die angegebene Internetseite. Der Angeschriebene kann das iPad lediglich im Rahmen eines Gewinnspiels erhalten. Bedingungen dafür werden nicht erläutert, es ist “nur” ein Teilnahmeformular auszufüllen. Gefragt wird neben den gewöhnlichen Adressdaten auch nach der Telefon- und Handynummer, der E-Mail-Adresse und dem Geburtsdatum. Hier geht es nach Auffassung der Verbraucherzentrale ganz klar um die Aquirierung von Verbraucherdaten, die auf diesem scheinbar harmlosen Weg ins Ausland gelangen. Ein Schalk, der Arges dabei denkt… Im Impressum der Seite genannt ist eine Privacy GG Marketing Ltd. in Belize. Recherchiert man im Internet zur Firma, so taucht diese, wenn auch namensmäßig in Nuancen verändert – seit Jahren im Zusammenhang mit Datenhandel auf.Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. empfiehlt allen angeschriebenen  Verbrauchern, diese Mail zu ignorieren und keinesfalls auf diese Art und Weise freiwillig persönliche Daten den Adresshändlern zu übermitteln. Datensparsamkeit im Interesse des eigenen Datenschutzes, das sollte die Maxime eines jeden Verbrauchers sein.    

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02.03.2012
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Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

Der Gesetzgeber hat die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, bis zum Jahresende mindestens 70 Prozent ihrer Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte zu versorgen.

Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

 Bis Mitte 2013 werden alle Versicherten ausgestattet sein. Ab Mitte Februar 2012 versorgt auch die AOK Sachsen-Anhalt im Stadtbereich Halle und im Raum Merseburg sowie ab Mitte März im Raum Querfurt ihre Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). „Wir werden unsere Versicherten ab 15 Jahren nach und nach mit der Bitte anschreiben, ein Passbild abzugeben. Bis dahin müssen sie nichts tun. Der Brief enthält einen Antwortbogen, auf dem das Passbild des Karteninhabers aufzukleben ist, sowie einen frankierten Rückumschlag“, erklärt Dirk Dunkelberg, Leiter der AOK Sachsen-Anhalt, Niederlassung Süd.Der Antwortbogen kann per Post geschickt oder persönlich in einem Kundencenter abgegeben werden.Das Passbild kann auch ganz einfach über ein Bilduploadtool unter [url=http://www.aok.de/sachsen-anhalt]www.aok.de/sachsen-anhalt[/url] online an die AOK übermittelt werden. Der Zugang hierfür ist sicher verschlüsselt und exklusiv für AOK-Versicherte. Sie benötigen dafür neben ihrem digitalen Passbild Angaben von ihrer derzeitigen Krankenversicherungskarte wie Versicherten- und Kassennummer. Nach dem Einschicken des Passbildes veranlasst die Gesundheitskasse die Zustellung der eGK an die Versicherten. Bis zum Erhalt der neuen eGK bleibt die alte Krankenversicherungskarte weiter gültig. Bis 2013 soll die elektronische Gesundheitskarte die bisherige Krankenversicherungskarte vollständig abgelöst haben. „Wir empfehlen, bis zu diesem Zeitpunkt die bisherige Krankenversicherungskarte neben der eGK mit sich zu führen“, meint Dirk Dunkelberg.Die elektronische Gesundheitskarte ist eine personalisierte Karte mit einer neuen Versichertennummer, die den Missbrauch erschwert. Die neu vergebene Versichertennummer bleibt lebenslang bestehen. Im Unterschied zur bisherigen Krankenversicherungskarte wird die neue Gesundheitskarte bei Versicherten über 15 Jahren auf der Vorderseite mit einem Passbild des Karteninhabers versehen sein. Personen unter 15 Jahren und Personen mit einer Pflegestufe 2 oder 3 erhalten die eGK ohne Bild. Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte.Die Gesundheitskarte verfügt zunächst nur über die Versichertenstammdaten wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse sowie Krankenversicherungsnummer und Versichertenstatus. 
Mehr Infos unter: [url=http://www.aok.de/sachsen-anhalt]www.aok.de/sachsen-anhalt[/url] oder unter der kostenfreien Service-Hotline: 0800 226 5726 

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29.02.2012
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5 Tipps für findige Energiesparer

In den Ohren vieler Verbraucher klingt „Energie sparen“ nach viel Arbeit, nach Bahnhofsbeleuchtung und Frösteln im Wohnzimmer. Dabei genügen oft Kleinigkeiten, um alte Gewohnheiten zu ändern und eine große Wirkung zu erzielen

5 Tipps für findige Energiesparer

[image-teaser]Ralf Kalisch von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt verrät seine Top-5-Tipps:     Geräte mit Steckerleisten ausschalten: Etwa 10 Prozent des gesamten Stromverbrauchs im Haushalt machen durchschnittlich Stand-by-Verluste aus. Mit Steckerleisten lassen sich gleich mehrere elektrische Geräte auf einmal so ausschalten, dass sie sicher keinen Strom mehr verbrauchen.     Programmierbare Thermostatventile einbauen: Sie ermöglichen die automatische Absenkung der Raumtemperatur, wenn sowieso niemand zu Hause ist oder alle Bewohner schlafen. „Einmal installiert und programmiert, sparen die Thermostatventile ohne weiteres Zutun jeden Tag Heizenergie“, betont Ralf Kalisch.     Auf Energiesparlampen umsteigen: Dass Kompakt-Leuchtstofflampen oder LED mit deutlich weniger elektrischer Energie auskommen als herkömmliche Glühbirnen, ist bekannt. Weniger bekannt ist jedoch, dass auch mit Energiesparlampen eine gemütliche Wohnbeleuchtung geschaffen werden kann. Ralf Kalisch rät: „Achten Sie beim Kauf auf die Kelvin-Angabe (K):  2.700 K versprechen ein warmes Licht und senken dennoch die Stromrechnung.“     Rollladen nachts herunterlassen: Besonders bei alten Fenstern verlieren Haus oder Wohnung in der kalten Jahreszeit über die Glasflächen viel Energie. Zumindest nachts kann das leicht verhindert werden: Heruntergelassene Rollläden verringern den Wärmeverlust.      Duschkopf wechseln: Wird statt des normalen Duschkopfs eine Sparbrause eingebaut, fließen nur noch etwa sechs Liter Wasser pro Minute durch den neuen Brausekopf – statt zwölf oder mehr Litern bei Standardduschen. Der Warmwasserverbrauch beim Duschen halbiert sich also.

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28.02.2012
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In Augenhöhe mit Ärzten, Krankenhäusern und Kassen

Klären Ärzte unzureichend über Behandlungsrisiken oder -alternativen auf, ist die Abrechnung nicht in Ordnung, verweigert die Krankenkasse Leistungen oder bietet eine Arztpraxis ihre Extras nur gegen Zahlung an, müssen Patienten und Versicherte oftmals um ihre Ansprüche kämpfen – vorausgesetzt, sie kennen ihre Rechte. 

In Augenhöhe mit Ärzten, Krankenhäusern und Kassen

 Die nötigen Informationen zur Durchsetzung von Rechten im Gesundheitswesen liefert der Ratgeber „Ihr gutes Recht als Patient“ der Verbraucherzentrale. An zahlreichen Beispielen wird gezeigt, wie Patienten ihre Anliegen gegenüber Ärzten, Psychotherapeuten, Heilpraktikern, Apothekern oder Pflegepersonal im Ernstfall auf Augenhöhe aushandeln können. Ein ausführliches Kapitel beschäftigt sich mit dem Vorgehen bei Behandlungsfehlern. Informationen zu Leistungsansprüchen gegenüber Krankenkassen und Krankenhäusern runden den 190 Seiten starken Ratgeber ab.Der Ratgeber „Ihr gutes Recht als Patient“ kostet 9,90 Euro und kann für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand per Telefon unter der Rufnummer (0211) 3 80 95 55 montags bis freitags von 9-16 Uhr bestellt werden.  

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28.02.2012
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Weihnachtsgeschenke reklamieren oder umtauschen

Smartphones, Fernseh- und Navigationsgeräte zählten im diesjährigen Weihnachtsgeschäft zu den Verkaufsknüllern. Doch was, wenn das Navi als Lotse versagt, den Beschenkten das SOS-Paket in Form von Socken, Oberhemd und Schlips nicht gefällt oder die Lieblings-DVD gleich doppelt unterm Tannenbaum liegt? Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit Sitz in Halle (Saale) gibt rund um Reklamation und Umtausch nach dem Fest folgende Tipps. Umtausch: Trifft das Geschenk nicht den Geschmack oder lag es zweimal unterm Weihnachtsbaum, haben Käufer nicht automatisch ein Umtauschrecht

Weihnachtsgeschenke reklamieren oder umtauschen

Smartphones, Fernseh- und Navigationsgeräte zählten im diesjährigen Weihnachtsgeschäft zu den Verkaufsknüllern. Doch was, wenn das Navi als Lotse versagt, den Beschenkten das SOS-Paket in Form von Socken, Oberhemd und Schlips nicht gefällt oder die Lieblings-DVD gleich doppelt unterm Tannenbaum liegt?

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit Sitz in Halle (Saale) gibt rund um Reklamation und Umtausch nach dem Fest folgende Tipps.

Umtausch: Trifft das Geschenk nicht den Geschmack oder lag es zweimal unterm Weihnachtsbaum, haben Käufer nicht automatisch ein Umtauschrecht. Sie sind auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Der Verkäufer kann bestimmen, ob er den Kaufpreis zurückerstattet, einen Gutschein ausstellt oder darauf besteht, dass sich der Kunde sofort etwas anderes aussucht. Wer sich nicht schon beim Kauf die Umtauschmöglichkeit hat zusichern lassen, hat schlechte Karten, wenn der Händler die Ware wegen Nichtgefallen nicht zurücknehmen will.

Reklamation: Wenn die gekaufte Ware nicht in Ordnung ist, also die Spielekonsole streikt oder der Reißverschluss klemmt, hat der Käufer klare Rechte gegenüber dem Verkäufer. Denn bei Neukäufen besteht zwei Jahre lang die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler geltend zu machen. Weist die gekaufte Ware einen Mangel auf, hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung. Er kann zunächst vom Verkäufer verlangen, dass er Ersatz liefert – jetzt allerdings ohne Fehler – oder für eine kostenfreie Reparatur sorgt.

Vorteile für Kunden: Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf liegt es beim Händler nachzuweisen, dass die Ware einwandfrei war, als sie über die Ladentheke ging. Auch das ist Musik für Kundenohren: Bei schlecht verständlichen oder fehlerhaften Montage- oder Bedienungsanleitungen haftet der Verkäufer.

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30.12.2011
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Ryanair bietet mehr Flüge von Leipzig/Halle

(dpa) Die Billigfluglinie Ryanair baut ihr Angebot am Flughafen Leipzig/Halle aus. Mit Beginn des Sommerflugplans im März 2012 fliege die irische Airline auch jeweils zweimal wöchentlich nach Faro (Portugal) und Malaga (Spanien), sagte Ryanair-Marketingchefin Henrike Schmidt am Dienstag. Die Verbindung nach London-Stansted werde von fünf auf sieben wöchentliche Flüge erweitert

Ryanair bietet mehr Flüge von Leipzig/Halle

(dpa) Die Billigfluglinie Ryanair baut ihr Angebot am Flughafen Leipzig/Halle aus. Mit Beginn des Sommerflugplans im März 2012 fliege die irische Airline auch jeweils zweimal wöchentlich nach Faro (Portugal) und Malaga (Spanien), sagte Ryanair-Marketingchefin Henrike Schmidt am Dienstag. Die Verbindung nach London-Stansted werde von fünf auf sieben wöchentliche Flüge erweitert. Außerdem bleibe es bei drei wöchentlichen Flügen nach Rom. Schmidt versicherte, dass es auch vom Flughafen Cochstedt aus im Sommer wieder Angebote geben werde. Der Sommerflugplan 2012 für diesen Airport stehe aber noch nicht.

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22.11.2011
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Verbraucherschützer warnen vor Abzocke

(dpa. ) Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor einer Abzocke durch ein dubioses Inkasso-Unternehmen. Wie die Verbraucherschützer am Freitag in Halle mitteilten, versuche die Firma NTT Telco Inkasso vermeintliche Teilnehmer an Internet-Gewinnspielen zur Zahlung von Beträgen von bis zu 178 Euro zu bewegen

Verbraucherschützer warnen vor Abzocke

(dpa.) Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor einer Abzocke durch ein dubioses Inkasso-Unternehmen. Wie die Verbraucherschützer am Freitag in Halle mitteilten, versuche die Firma NTT Telco Inkasso vermeintliche Teilnehmer an Internet-Gewinnspielen zur Zahlung von Beträgen von bis zu 178 Euro zu bewegen. Es bestünde ein kostenpflichtiger Vertrag über die Teilnahme an Eintragungsdiensten in Gewinnspiele, heißt es in den Schreiben. Säumigen Zahlern drohe das Unternehmen mit weiteren Kosten und Unannehmlichkeiten. Die Verbraucherzentrale rät, die Forderungen mit einem von ihr erstellten Musterbrief schriftlich zurückzuweisen.

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18.11.2011
hallelife.de - Redaktion
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AOK Sachsen-Anhalt bis 2013 ohne Zusatzbeitrag

Die 75. 000 AOK-Mitglieder in Halle (Saale) können sich freuen. Die Krankenkasse wird bis zum Jahr 2013 keinen Zusatzbeitrag erheben

AOK Sachsen-Anhalt bis 2013 ohne Zusatzbeitrag

Die 75.000 AOK-Mitglieder in Halle (Saale) können sich freuen. Die Krankenkasse wird bis zum Jahr 2013 keinen Zusatzbeitrag erheben. "Wir haben dieses Jahr gut gewirtschaftet und zeichnen uns durch ein hohes Maß an finanzieller Stabilität und Wachstum bei den Versichertenzahlen aus", erklärt Halles Regionalleiter Christian Weiß.

Die AOK Sachsen-Anhalt hat im Land einen Marktanteil von 34 Prozent und ist damit die größte Krankenkasse in Sachsen-Anhalt. 1.900 Mitarbeiter sind tätig. In Halle hat die Kasse zwei Kundencenter.

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03.11.2011
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Schnee und Eis: Wer zahlt bei Schäden?

Glatte Fußwege, Dachlawinen, Eiszapfen – damit galt es die letzten Tage in Halle (Saale) zu kämpfen. Bei warmen 5 Grad taute vieles am Samstag wieder weg. Doch in den nächsten Tagen ist wieder mit Frost und neuen Schneefällen zu rechnen

Schnee und Eis: Wer zahlt bei Schäden?

Glatte Fußwege, Dachlawinen, Eiszapfen – damit galt es die letzten Tage in Halle (Saale) zu kämpfen. Bei warmen 5 Grad taute vieles am Samstag wieder weg. Doch in den nächsten Tagen ist wieder mit Frost und neuen Schneefällen zu rechnen. Haus- und Grundbesitzer, aber auch Mieter müssen ihrer Räum- und Streupflicht ordnungsgemäß nachkommen, um das Unfallrisiko für alle so gering wie möglich zu halten.

Rutscht trotzdem jemand aus und erleidet dadurch einen Schaden, kann er Ansprüche beim Grundstückseigentümer geltend machen, informiert die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Gibt es eine private Haftpflichtversicherung, prüft diese, ob der Geschädigte Ansprüche hat. Berechtigte Schadenersatzansprüche werden dann im vertraglich vereinbarten Rahmen reguliert. Um ausreichend versichert zu sein, empfiehlt die Verbraucherzentrale in der Privathaftpflichtversicherung mindestens eine Deckungssumme von drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zu vereinbaren.

Für Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern reicht eine Privathaftpflichtversicherung dagegen nicht aus, um ausreichend abgesichert zu sein. Sie benötigen eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Bei Frostschäden an Heizungs- und Wasserrohrleitungen ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, wenn darin auch ein Versicherungsschutz für Leitungswasserschäden eingeschlossen ist. Führt ein Frostschaden dazu, dass durch Wasseraustritt im Haushalt auch Möbel beschädigt werden, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung.

Trotz ausreichenden Versicherungsschutzes müssen Verbraucher dennoch bestimmte Pflichten erfüllen, damit im Schadenfall die Entschädigungsleistung nicht gekürzt wird. Diese Pflichten können je nach Versicherungssparte unterschiedlich sein und beispielsweise darin bestehen, dass eine ausreichende Beheizung des Gebäudes sowie die regelmäßige Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Heizungsanlage gewährleistet sind. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen gibt Klarheit, welche Pflichten der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat und wie er sich im Schadenfall verhalten sollte.

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12.12.2010
hallelife.de - Redaktion