André Schröder: Bund muss mindestens die Hälfte der Kosten übernehmen

von 6. Februar 2018

Die Finanzministerkonferenz hat per einstimmigen Beschluss an den Bund appelliert, sich unbefristet mit mindestens der Hälfte aller Länderkosten im UMA-Bereich zu beteiligen, so Schröder.

Die Kosten für die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Betreuung von minderjährigen Flüchtlingen sind für die Länderhaushalte – und so auch für den Haushalt Sachsen-Anhalts – eine große Herausforderungen. Die Ausgaben in diesem Bereich sind seit 2008 auf etwa 60 Mio. Euro angestiegen (2008: 1,5 Mio. Euro/ 2013: 12 Mio. Euro/ 2017: 60 Mio. Euro).

Der Bund beteiligt sich an den Kosten Sachsen-Anhalts derzeit mit 9,6 Mio. Euro im Jahr. Gegenwärtig befinden sich 1.093 UMA in der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe, die vom Land Sachsen-Anhalt zu finanzieren sind.

Hintergrund:

In Deutschland sind anknüpfend an internationale Rechtsvorschriften bei der Einreise von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls sicherzustellen. Gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Achte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII).