Pass für den Patientenwillen

von 1. März 2010

Die Paul-Riebeck-Stiftung und das Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara in Halle (Saale) erproben ein neues Projekt. Sie starten noch in diesem Jahr den „Palliativpass“. Sechs Monate lang soll nun erprobt werden, wie eine ärztliche Behandlung mit Hilfe des Passes im A4-Format optimiert werden kann. Alle wichtigen persönlichen krankheitsbedingten Daten des Patienten sind hier vermerkt. Enthalten ist auch eine kurze schriftliche Erklärung des Patientenwillens und soll vor allem Notärzten helfen, in Akutsituation die richtigen Therapieentscheidungen im Sinne des Patienten zu treffen. Anders als Patientenverfügungen, die normalerweise mehrere Seiten Papier umfassen, liefert der „Palliativpass“ die wichtigsten persönlichen und krankheitsbedingten Daten des Patienten auf einen Blick. Der „Palliativpass“ ersetzt die rechtliche Verfügung nicht, befähigt aber den Arzt, in kürzester Zeit handeln zu können. Kurzum: der „Palliativpass“ gibt Patienten wie Notärzten ein großes Stück Sicherheit.

Ziel ist es, bis zum Herbst den Pass als notwendiges Instrument zur Sicherung des Patientenwillens einzuführen und viele Bewohner von seinem Nutzen zu überzeugen. Im Oktober 2010 erfolgt dann eine Auswertung, deren Ergebnis auch über den weiteren Fortgang des Projektes entscheiden wird.

Ende 2009 entwickelte Dr. med. Hendrik Liedtke die Idee, im den „Palliativpass“ einzuführen. Dabei sah er die Paul-Riebeck-Stiftung als optimalen Partner, das Dokument zu testen. Bei Stiftungsvorstand Andreas Fritschek traf er auf offene Ohren. Mit dem Pilotprojekt setzen beide Einrichtungen einen weiteren Meilenstein, älteren Menschen Sicherheit und Lebensqualität, auch in den letzten Lebenstagen, zu geben.

Notärzte haben grundsätzlich die Pflicht, in lebensbedrohlichen Situationen lebenserhaltende oder wieder belebende Maßnahmen durchzuführen. Das gilt beim geringsten Zweifel am aktuellen Patientenwillen. In diesen Akutsituationen bleibt weder die Zeit, nach Patientenverfügungen zu suchen noch deren umfangreichen Inhalt zu studieren. Das Risiko, dass der Patientenwille in solchen Momenten nicht berücksichtigt und die erkrankte Person ungewollt wieder belebt und ins Krankenhaus eingewiesen wird, war bisher groß.

Dieser Unsicherheit soll der „Palliativpass“ nun entgegen wirken. Die kurzen aber eindeutigen Angaben des Dokumentes geben sowohl den Angehörigen als auch den Notärzten vor Ort mehr Handlungssicherheit. Wichtig ist, den „Palliativpass“ gemeinsam mit einer Kopie des Personalausweises schnell greifbar in Patientennähe aufzubewahren. In der Paul-Riebeck-Stiftung werden Aufkleber am Nachttisch der StiftungsbewohnerInnen auf den Besitz des Passes hinweisen.