Auch im Februar gilt Erstattungsregelung für nicht erhobene Kitabeiträge

von 9. Februar 2021

Für die finanziellen Ausfälle der Gemeinden wird das Land aufkommen“, kündigt Sozialministerin Petra Grimm-Benne an.

Wie bereits im Mai 2020 und Januar 2021 unterstützt das Land mit der Regelung Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Kita- und Hortschließungen zu Hause betreuen müssen bzw. freiwillig selbst betreuen und keine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Für den Monat Mai 2020 hat das Land Einnahmeausfälle in Höhe von ca. 7 Mio. Euro erstattet.