DDR ist mit Mauer und Schießbefehl gescheitert

von 10. August 2021

Die Landesbeauftragte erinnert an den Mauerbau vor 60 Jahren, der durch die endgültige Teilung Deutschlands auch für die Menschen im heutigen Sachsen-Anhalt gravierende Folgen hatte.

Auch Flüchtende aus Sachsen-Anhalt wurden an der Berliner Mauer erschossen. Die Landesbeauftragte unterstützt weiter lokale Projekte, mit denen an die Maueropfer aus Sachsen-Anhalt erinnert wird: wie an Christian Peter Friese (22 Jahre) auf den am 25.12.1970 bei einem Fluchtversuch 98 Schüsse abgegeben wurden. Das Naumburger Domgymnasium hat seine Lebensgeschichte aufgearbeitet und ihm auf dem dortigen Neuen Friedhof einen Gedenkstein gesetzt.

Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen des Geschwister-Scholl-Gymnasiums haben die Lebenswege der Magdeburger Opfer des Grenzregimes aufgearbeitet und in einer beeindruckenden Präsentation am 20. Juli 2021 öffentlich vorgestellt. Am Mauerstück sollen sie zukünftig öffentlich präsentiert werden.

Bis heute tragen die Familien der Todesopfer und diejenigen, die nach einem Fluchtversuch inhaftiert wurden, schwer an den Folgen. Deshalb ist es dringend geboten, den Opfern der SED-Diktatur und ihren Angehörigen durch Anerkennung Erinnerung und Gedenken Respekt und Mitgefühl zu zeigen.

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  • Am Freitag, dem 13. August jährt sich zum 60. Mal der Bau der Berliner Mauer. Voraus gegangen war die Errichtung eines strikten Grenzregimes an der innerdeutschen Grenze, das u.a. mit der Grenzbefestigung und Zwangsaussiedlungen durchgesetzt wurde.

  • Nicht nur für DDR-Bürger, sondern auch für Menschen aus anderen Ostblockländern hatte es in Berlin die letzte Möglichkeit gegeben, den kommunistischen Einflussbereich zu verlassen.

  • Es folgte die Implementierung eines tödlichen Grenzregimes an der Berliner Mauer, an der innerdeutschen Grenze und an den anderen Außengrenzen osteuropäischer Länder.

  • Es gehört zu den Kennzeichen eines diktatorischen Regimes, die grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechte einzuschränken. Obwohl die DDR 1974 den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unterzeichnet hatte, der einen Artikel über Reisefreiheit enthält, wurde dieser Vertrag niemals in nationales Recht umgesetzt. Sogenannte Republikflucht stand unter Strafe. Die innerdeutsche Grenze wurde auf 1.376 km nicht nur durch Stacheldraht, Mauern und Zäune, durch breite Sperrgürtel, sondern auch durch ca. 1,3 Mio. Minen, 55.000 Selbstschussanlagen, 3.000 auf Menschen abgerichtete Hunde und einen Schießbefehl gegen die Bevölkerung „gesichert“. Die Berliner Mauer hatte eine Gesamtlänge von 43,1 km