Ob die Delitzscher Straße wie geplant ausgebaut werden kann bleibt unklar. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat noch kein Urteil zur Klage einer Erbengemeinschaft gefällt. Die Grundstücksbesitzer hatten gegen die geplante Straßenbahnverbindung mit Park&Ride-Anlage an der Endstation geklagt. Neben formellen Mängeln des Planfeststellungsbeschlusses hatten sie unter anderem bemängelt, dass ihr Gewerbegrundstück durch die neue Straßenbahntrasse und einer neuen Haltestelle nur noch schwer zu erreichen ist.
Der 3. Senat des Gerichts hat zunächst beschlossen, ein Sachverständigengutachten zu technischen Fragen der Erreichbarkeit des Grundstückes mit Sattelzügen und Lastkraftwagen anfertigen zu lassen. Wann ein Urteil ergehen wird, könne erst nach Fertigung des Gutachtens gesagt werden, hieß es vom Gericht.