Halles Zweitwohnungssteuer ist rechtswidrig

von 18. Februar 2009

(ens) Das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt hat eine Berufung der Stadt Halle (Saale) gegen einen Gerichtsbescheid zur Zweiwohnungssteuer “unanfechtbar” abgeschmettert. Das Verwaltungsgericht hatte vor einem Jahr nach einer Klage von Studenten entschieden, die hallesche Zweiwohnungssteuer verstoße gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, weil dadurch Verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebende, die zu Ausbildungszwecken eine Zweitwohnung unterhielten, von der Steuerpflicht erfasst seien. Schon 2006 war die erste Fassung moniert worden. Wer eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen unterhalte, dürfe laut Bundesverfassungsgericht nicht zur Kasse gebeten werden, lautete das damalige Urteil.

“Wir überlegen wie wir mit dem Urteil umgehen”, sagte Finanzdezernent Egbert Geier gegenüber HalleForum.de. Das Oberverwaltungsgericht sage, die hallesche Satzung funktioniere in der Form nicht. “Aber andere Gerichte sagen aber, das geht so. Dabei komme es auf die Formulierung des Personenkreises an”, so Geier, der dabei entsprechende Satzungen aus Sachsen ins Feld führte. “Wir checken gerade ab, ob diese auf Verhältnisse auch in Sachsen-Anhalt anwendbar sind.” Danach richte sich auch, ob es eine neue Satzung gibt oder man ganz auf die Zweiwohnsitzsteuer verzichtet. “Wenn ständig neue Gerichtsurteile kommen und die Satzungen immer weiter zerfleddern, so dass diese immer wieder überarbeitet werden müssen, dann muss das genauso in die Abwägung mit einfließen.“

In der Verwaltung geht man derzeit davon aus, dass rund 1.200 Menschen in Halle Zweiwohnsitzsteuer zahlen müssten. Derzeit würden 225 Widersprüche gegen die Bescheide vorliegen. Die Betroffenen haben nun gute Chancen, ihr Geld zurückzubekommen. Die Saalestadt muss hingegen auf 200.000 Euro fest eingeplante Einnahmen verzichten.