Haseloff fordert schnellstmögliche bundeseinheitliche Regelung für vollständig Geimpfte und Genesene

von 28. April 2021

verständigen. Das muss durch Bundesrecht geregelt werden. Wir können im Parallelverfahren von Bundestag und Bundesrat die Verordnung noch in der kommenden Woche verabschieden. Der Bundesrat könnte schon am 7. Mai in seiner regulären Sitzung beschließen. Es wäre aber auch jederzeit eine Sondersitzung vor oder kurz nach diesem Datum möglich.“

Länderspezifische Regelungen lehnte der Ministerpräsident ab. Haseloff: „Ein uneinheitliches Vorgehen in dieser Frage ist kontraproduktiv und führt nur zu Verunsicherungen.“

Haseloff wies darauf hin, dass es in der gültigen Eindämmungsverordnung des Landes schon einen entsprechenden Paragraphen über die Ausnahmen von vollständig Geimpften von der Testplicht gebe. „Wir haben in Sachsen-Anhalt bereits in unserer Landesverordnung geregelt, dass vollständig Geimpfte behandelt werden wie tagesaktuell Getestete. Ebenso haben andere Bundesländer diese Frage jeweils auf der Basis des Bundesinfektionsschutzgesetzes geregelt. Das hat funktioniert, bis der Bund das Notbremsengesetz durchgesetzt hat, so dass wir nun eine andere Lage haben.“