Hinweise der Stadt zum Wahltag

von 23. September 2021
  1. Für alle Personenkontakte innerhalb der Wahllokale wie auch in den Zugängen sind grundsätzlich die Abstandsregeln von 1,5 Metern einzuhalten. Ausgenommen sind hierbei die Tätigkeiten des Wahlvorstandes.

  2. Die Wählerinnen und Wähler sollten nach Möglichkeit eigene Kugelschreiber mitbringen. Kugelschreiber zur Stimmabgabe werden nur im Bedarfsfalle jeweils mit den Stimmzetteln ausgegeben und nach der Wahlhandlung wieder eingesammelt und desinfiziert.

  3. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske oder FFP 2 / KN95 Maske) ist für den Wahlvorstand, Wählerrinnen und Wähler sowie für die Wahlbeobachter verpflichtend. Ausnahmen sind per Attest nachzuweisen.

  4. Die Zahl der Wahlbeobachter pro Wahlraum wird vom Wahlvorstand begrenzt, sofern die Abstandsregeln von 1,5 Metern nicht mehr gewährleistet werden können. Die Wahlbeobachter sind verpflichtet, dem Wahlvorstand ihre Kontaktdaten anzugeben.