Jahresabschluss 2019: Rund 64 Millionen Euro gehen in Sonderrücklage für die JVA Halle

von 7. April 2020

Das zulässige strukturelle Defizit wurde im Haushaltsjahr 2019 eingehalten.

Der vorläufige Jahresabschluss 2019 wies noch – Stand Anfang Januar 2020 – einen Fehlbetrag von etwa 16,7 Mio. Euro auf, der inzwischen durch nachträgliche Einnahmen des Landes korrigiert werden konnte. Erst Anfang dieses Jahres überwies die EU zum Beispiel Einnahmen innerhalb des ESF-Fonds (ca. 89 Mio. Euro)an das Land.

Zusammen mit diesen EU-Einnahmen und einigen noch notwendigen Buchungen und Korrekturen nach dem vorläufigen Jahresabschluss verblieb für 2019 ein positiver Differenzbetrag von ca. 64,0 Mio. Euro.

Dieser Betrag wurde vollständig unter Nutzung der Ermächtigung in § 16 Abs. 2 des Haushaltsgesetzes 2019 der Ansparrücklage für die JVA Halle zugeführt. Zum ersten Mal wurde somit Vorsorge für dieses wichtige, aber auch ausgabenintensive Projekt der JVA Halle getroffen.