Jobcenter: Barauszahlungen vorübergehend nur noch per Scheck

Jobcenter: Barauszahlungen vorübergehend nur noch per Scheck
von 8. Juni 2018

Wer im Ausnahmefall dringend Bargeld benötigt, kann dieses zukünftig in Form eines Verrechnungsschecks erhalten. Dieser ist nur wenige Stunden nach der Ausstellung in allen Filialen der Postbank einlösbar.

Der Kassenautomat in der Neustädter Passage 3 (im Bereich der Anmeldung) wird spätestens zum 30. Juni diesen Jahres stillgelegt, da die technischen Standards durch den externen IT-Anbieter und damit die Versorgung und Sicherheit der Automaten nicht mehr gewährleistet werden können. Die Bundesagentur arbeitet derzeit mit Hochdruck an einem neuen Verfahren zur Barzahlung, um diese für betroffene Kundinnen und Kunden des Jobcenters weiter zu vereinfachen.

Generell gilt darüber hinaus: Monatliche Zahlungen werden wie gewohnt auf das Konto der Anspruchsberechtigten überwiesen. Barauszahlungen betreffen nur sehr wenige und machen auch nur einen sehr geringen Teil der Gesamtauszahlungen aus. Für die allermeisten Kundinnen und Kunden ändert sich also nichts.