Keine Videoüberwachung in Wohngebieten!

von 4. Juli 2016

Der Landesvorsitzende Frank Sitta erklärt:

„Das ist nicht nur eine abenteuerliche, sondern nach unserer Auffassung auch verfassungswidrige Idee, die darüber hinaus noch völlig am Ziel vorbeigeht. Der bisherige Einsatz solcher Kameras an öffentlichen Plätzen oder im ÖPNV hat doch gezeigt, dass sie nicht geeignet sind, um Straftaten vorzubeugen. Kriminalität wird dadurch lediglich verlagert – und das bedeutet wiederum, dass man ganz Sachsen-Anhalt videoüberwachen müsste. Der Staat greift damit – gerade wenn es um Wohngebiete geht – in den Kernbereich privater Lebensgestaltung ein. Das verbietet ihm die Verfassung.“

Sinnvoller als der Ausbau der Videoüberwachung seien sowohl die Verstärkung der sichtbaren Polizeipräsenz als auch die Eigenverantwortung jedes Hausbesitzers, der Sicherungsmaßnahmen, etwa an Türen und Fenstern, vornehmen kann.