Längere Dienstzeit für Polizisten

von 27. Juli 2016

Holger Stahlknecht: „Neben der befristeten Einstellung von Hilfspolizisten und der beabsichtigten, ebenfalls zeitlich befristeten Schaffung einer Wachpolizei ist dies eine weitere Sofortmaßnahme zur personellen Verstärkung der Landespolizei.“

Hintergrund:

Vollzugsbeamte der Polizei gehen in Sachsen-Anhalt bisher per Gesetz mit dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand. Bisher war für die Polizei eine Vorgängerregelung, die zum 31. Dezember 2016 auslaufen sollte, in Kraft. Danach war es Polizeivollzugsbeamten bei dienstlicher Notwendigkeit möglich, den Eintritt in den Ruhestand um insgesamt bis zu zwei Jahren zu verschieben.

Die gegenwärtig in Sachsen-Anhalt regierenden Koalitionspartner haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, für Beamtinnen und Beamte im Polizei- und Justizvollzugsdienst sowie im Einsatzdienst der Feuerwehren die Lebensarbeitszeit auf 61 Jahre (bis Besoldungsstufe A11) bzw. 62 Jahre (ab Besoldungsstufe A12) anzuheben.