Landesverwaltungsamt gibt grünes Licht für Beginn der Baumaßnahmen am Gimritzer Damm

von 17. Februar 2020

Mit Schreiben vom 29.01.2020 hatte der LHW die Anordnung der sofortigen Vollziehung für das geplante Vorhaben beim Landesverwaltungsamt beantragt.

Nach intensiver Prüfung der vom LHW vorgebrachten fachlichen Argumente kam das Landesverwaltungsamt als zuständige Prüfbehörde zu dem Schluss, dass dem Antrag entsprochen werden kann.

„Vom Landesverwaltungsamt war zu prüfen, ob das Aussetzungsinteresse der Klägerseite das öffentliche Vollzugsinteresse überwiegt oder nicht. Die in seinem Antrag dargelegten Argumente begründen das Überwiegen des öffentlichen Interesses am sofortigen Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses.“, erläutert der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye die getroffene Entscheidung.

Der Baukörper des alten Deiches war über die vergangenen Jahre weiteren Belastungen ausgesetzt, Abriss- und andere derzeit stattfindende Baumaßnahmen entlang des alten Deiches haben dem Bauwerk ebenfalls zugesetzt.

Hintergrund:

Das Landesverwaltungsamt hat auf Antrag des Vorhabenträgers, dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) vom 29.09.2019 für das Vorhaben „Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm“ am 28.10.2019 den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss erteilt.

Gegen das Vorhaben gingen innerhalb der gesetzlichen Frist 2 Klagen beim zuständigen OVG ein.