Mitgliederversammlung verabschiedet Erklärung zur Altersarmut

von 5. November 2014

Altersarmut bekämpfen und verhindern

Das Leben im Alter ist für eine wachsende Zahl von Menschen geprägt von Armut oder von Sorge um die wirtschaftliche Existenz. 2013 hat über die Hälfte aller Neurentner eine Rente unterhalb des Grundsicherungsniveaus bezogen.

Derzeit tritt eine Generation in das Rentenalter ein, deren Erwerbsbiografie nach 1990 zum Teil mehrfach unterbrochen ist. Arbeitslosigkeit, prekäre, befristete und geringfügige Beschäftigung oder Leiharbeit führen zu niedrigen Renteneinkommen, die nicht ausreichen, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

In den strukturschwachen Regionen Sachsen-Anhalts und Thüringens wird die Altersarmut besonders dramatisch steigen. In den ländlichen Gebieten steht die ältere Generation zudem in einer doppelten Belastung, weil sich die Folgen des demografischen Wandels negativ auswirken.

Drohende Altersarmut kann durch existenzsichernde Löhne abgewendet werden. Das Armutsrisiko für Rentnerinnen und Rentner liegt über dem gesellschaftlichen Durchschnitt. Für Menschen in Altersarmutbesteht kaum eine Aussicht auf Besserung ihrer Situation.

Die aktuelle Rentenreform schützt nicht vor Altersarmut:

Die abschlagsfreie Rente ab 63 begünstigt vor allem überdurchschnittlich verdienende Männer.

Die höhere Mütterrente wird nur in Einzelfällen dazu führen, dass Bezieherinnen von niedrigen Renten ein Einkommen oberhalb der Grundsicherungerreichen.

Die geplante solidarische Lebensleistungsrente wird nur für langjährige Beitragszeiten angerechnet und wenn die Voraussetzungen der privaten und betrieblichen Vorsorge erfüllt sind.

Deshalb fordern wir:

1.Die Grundsicherung im Alter muss neu berechnet werden.

Die Berechnung der Grundsicherung für Rentnerinnen und Rentner ist nach deren spezifischen Bedürfnissen zu entwickeln. Wir fordern dabei ein altersgemäßes Integrationsbudget, das nicht abhängig ist von der Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze. Ein altersgemäßes Integrationsbudget zielt auf die Förderung von sozialer Vernetzung, freiwilligem Engagement und gesundheitlicher Prävention. Rentenzahlungen und soziale Hilfe sollten grundsätzlich aus einer Hand gewährt werden.

Wir fordern Mitglieder der Landtage in Sachsen-Anhalt und Thüringen und die Bundestagsabgeordneten beider Länder auf, für eine Reform der Grundsicherung einzutreten.

2.Begleitung und Pflege darf nicht von der Rentenhöhe abhängig sein.

Höhere Ausgaben für Mobilität im Alter und altersgerechte und barrierefreie Wohnungen müssen für alle bezahlbar sein. Sowohl die Krankenversicherung als auch die Pflegeversicherung sind so auszugestalten, dass der Bedarf nach Grundsicherung im Alter nicht schon allein durch Zusatzbeiträge, Krankheit oder durch Pflegebedürftigkeit entsteht.

Wir fordern Mitglieder der Landtage in Sachsen-Anhalt und Thüringen und die Bundestagsabgeordneten beider Länder auf, für eine grundlegende Rentenreform einzutreten. Das Existenzminimum alter Menschen muss durch eine steuerfinanzierte Basisrente gesichert sein, auf die beitragsfinanzierte Teile, betriebliche Vorsorge und private Vorsorge ergänzend aufbauen.