Prioritätenliste Sportstättenbau für die Förderung kleinerer Bauvorhaben bestätigt

Prioritätenliste Sportstättenbau für die Förderung kleinerer Bauvorhaben bestätigt
von 11. April 2019

Innenminister Stahlknecht: „Die große Zahl der eingereichten Anträge zeigt, wie vielfältig und aktiv die Vereinslandschaft in Sachsen-Anhalt ist. Mit der zusätzlichen Förderung aus dem Sonderprogramm 2019 würdigt das Land das ehrenamtliche Engagement vor Ort. Wir werden weiterhin alles daran setzen, die besten Rahmenbedingungen für den organisierten Sport zu schaffen.“

Mit dem Sonderprogramm werden Investitionen von Sportvereinen und Sportorganisationen für Sportstätten in öffentlichem Eigentum sowie Investitionen an Sportvereine und Sportorganisationen für Sportstätten im Eigentum oder Erbbaurecht der Sportvereine und Sportorganisationen gefördert. Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesverwaltungsamtes, des LandesSportBundes sowie der kommunalen Spitzenverbände sind Mitglieder in der Arbeitsgruppe.

Die Auswahl der prioritär eingestuften Maßnahmen erfolgte nach einer ausgewogenen regionalen Verteilung und unter Berücksichtigung der vom LandesSportBund vorgetragenen sportfachlichen Argumente.

Das Landesverwaltungsamt prüft nun die Anträge. Wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erstellt das Landesverwaltungsamt die einzelnen Förderbescheide.

Anträge für Maßnahmen des Vereinssportstättenbaus können bis zum 30. September 2019 (Antragsfrist für Maßnahmen, die im Jahr 2020 durchgeführt werden sollen) beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden. (www.lvwa.sachsen-anhalt.de)