Besteuerung Bediensteten- und Gästeessen in den Mensen

von 23. Mai 2016

Im Ergebnis der letzten Steuerprüfung hatte das Finanzamt das Studentenwerk Halle im November 2015 aufgefordert, die Essen für die Hochschulbediensteten und Gäste mit 19 % (statt wie bisher mit 7 %) zu besteuern. Dieser Sichtweise hatte das Studentenwerk widersprochen und das Ministerium für Finanzen gebeten, eine verbindliche Klärung auf Bund-Länder-Ebene herbei zu führen.

Da bis zur Vorlage des Bund-Länder-Entscheids offen war, welcher Steuersatz letztendlich anzuwenden sei, musste für den Fall, dass der Regelsteuersatz von 19 % anzuwenden ist, entsprechend Vorsorge getroffen werden: Zum 1. Februar 2016 mussten daher alle Essen in den Mensen an Bedienstete und Gäste mit 19 % besteuert werden.
Wir freuen uns über die positive Entscheidung und danken allen Beteiligten für ihr Engagement.

Die (zurück-)geänderte Besteuerung tritt in allen Einrichtungen und an allen Standorten des Studentenwerkes zum 1. Juni 2016 in Kraft.

Das Studentenwerk Halle betreut an fünf Standorten rund 30.000 Studierende der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle, der Hochschule Merseburg und der Hochschule Anhalt. Zu den Aufgaben des Studentenwerkes gehören die Ausbildungsförderung (BAföG), die Bewirtschaftung von 13 Mensen und Cafebars mit rund 1,2 Mio. verkauften Essen jährlich sowie das Angebot von rund 3.500 Wohnplätzen in insgesamt 28 Wohnheimen. Abgerundet wird das Leistungsportfolio durch vielfältige soziale, psychosoziale und Rechtsberatungsdienste, den Betrieb zweier Kindertagesstätten, in denen bevorzugt Kinder studentischer Eltern oder von Hochschulangehörigen betreut werden, sowie das Angebot der Kurzzeitbetreuung WeinbergKids für Kinder von Studierenden und Hochschulangehörigen.