Stadt Halle: Beschluss zu Garagen bringt Nachteile für alle Seiten

von 28. März 2019

Die Stadt Halle (Saale) hat wiederholt darauf hingewiesen, dass bei Abschluss eines solchen neuen Vertrages die Garagennutzer damit ihr Eigentum an der Garage verlieren. Neue Eigentümerin der Garagen würde die Stadt als Grundstückseigentümerin werden. Für beide Seiten, sowohl für die Stadt als auch für die Garagennutzer, wäre eine Änderung mit Nachteilen verbunden. Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand hatte stets dafür plädiert, die bestehenden Nutzungsverträge – wie bereits seit Jahren bei vielen Garagengemeinschaften einvernehmlich und erfolgreich praktiziert – ohne Änderungen fortzuführen.