Statement des Oberbürgermeisters im Wortlaut aus der Pressekonferenz vom 14.04.2020

von 14. April 2020

Den Livestream zur Pressekonferenz inklusive der Fragen der per Video zugeschalteten Medienvertreter finden Sie auf halle.de unterAktuelle Clipsbeziehungsweise auf unseremYouTube-Kanal.

Hier das Statement des Oberbürgermeisters im Wortlaut:

Zur Gesundheit in der Stadt

Anzahl der Infizierten: 263 (+3)
Anzahl der Geheilten: 114 (+13)
Anzahl der Erkrankten in Krankenhäusern in Halle: 40 (-2), davon Hallenser: 10 (+/-0)
Anzahl der notwendigen Intensivbehandlungen: 14 (+3)
Wir trauern um neun Tote:
· mit dem Virus gestorben: 9
· an dem Virus gestorben: 2
Anzahl der gestern durchgeführten Abstriche: 133

Wir führen weiter viele Tests durch, um die Gefährlichkeit des COVID-19-Virus zu ergründen, aber auch neue aufgetretene Infektionsfälle so schnell wie möglich zu isolieren. Das geschieht in den nächsten Tagen in den Alten- und Pflegeheimen, die wir als Hochrisiko-Bereiche einstufen. Alle Mitarbeiter in den 56 Einrichtungen in der Stadt zu testen. Dazu gehören die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege genauso wie in der Verwaltung und der Versorgung. Dadurch wollen wir die Verbreitung des Virus weiter konsequent eindämmen.

Zur Sicherheit in der Stadt

Der Pandemiestab der Stadt Halle hat gestern ausführlich die Situation in der Stadt bewertet. Meine vollständige Stellungnahme am gestrigen Tag können Sie in Text-Form und als Video-Clip auf der Internetseite der Stadt Halle abrufen.

Die Regeln aus den Verordnungen des Landes Sachsen-Anhalt bleiben weiterhin selbstverständlich gültig und sind bis zum Ablauf des 19.04.2020 zu beachten.

Die Stadt Halle hat aufgrund der frühzeitigen Einleitung von Vorsorge-Maßnahmen drei bis sechs Tage Vorsprung. Deshalb können wir Lockerungen der Maßnahmen in allen Bereichen verantworten, gleichzeitig wollen wir weiter den Infektionsketten- und Immunitätsstatus durch Testreihen verbessern. Unsere Empfehlungen, die wir dem Ministerpräsidenten übersandt haben, gehen speziell auf die regionalen Besonderheiten in der Stadt Halle ein im Vergleich zu anderen Landkreisen und Städten in Sachsen-Anhalt und sind befristet für die nächsten 20 Tage. Sie lauten wie folgt:

1. Verboten bleiben Veranstaltungen und Versammlungen jeder Art.
2. Alle anderen Beschränkungen werden aufgehoben. Einzuhalten sind jedoch zwingend:

  • der Mindestabstand von 1,5 Metern und die strengste Hygiene-Regeln.

  • das Tragen von mehrlagigem Mund-Nasen-Schutz verpflichtend in Bahnen und Bussen, Einkaufsstraßen und Märkten. Dringend empfohlen wird der Mund-Nasen-Schutz an Orten, wo die Gefahr besteht, dass der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

  • Das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen, Unternehmen und Gewerbebetrieben vor Aufnahme ihrer Tätigkeit. Falls erforderlich, ist ein Arzt aufzusuchen.

  • Rückkehrer aus dem Ausland haben sich unverzüglich beim Gesundheitsamt zu melden und gehen in eine 14-tägige Quarantäne.

Noch über Monate hinweg wird uns die Krankheit fordern. Der richtige und angemessene Weg zwischen Einschränkungen und Lockerungen ist zu finden. Bis ein Impfstoff und Medikamente vorliegen.

Die städtischen Ordnungskräfte haben gestern 204 Kontrollen durchgeführt und dabei insgesamt neun Anzeigen gestellt.

Zur Schutzausrüstung

Der Lagerbestand reicht aktuell für neun Tage aus, bedingt dadurch, dass über die Feiertage keine Lieferungen zugestellt wurden. Für die Ausstattung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt setzen wir unsere Initiative fort, Masken durch die Quartiermanager zu verteilen. Alle Quartierbüros wurden heute mit neuen Schutzmasken ausgestattet und verteilen diese bis Freitag täglich von 16 bis 17 Uhr kostenfrei an Personen, die diese nicht selbst herstellen können.

Liebe Hallenserinnen, liebe Hallenser,

bis zum 19. April bleiben die Ausgangsbeschränkungen aus der Eindämmungsverordnung des Landes weiterhin bestehen. Das gilt auch für die Verpflichtung, den nötigen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen zu halten. Es gilt weiter: Das Verlassen des Hauses ist nur aus triftigem Grund erlaubt, etwa zum Einkaufen oder für Arztbesuche, nicht aber, um im Freien zu feiern, zu grillen oder zu picknicken. Für Menschen, die aus dem Ausland einreisen, gilt weiter automatisch eine 14-tägige häusliche Quarantäne.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch alle Bürgerinnen und Bürger noch einmal dringend empfehlen, an Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, unbedingt eine Schutzmaske zu tragen. Das gilt beim Einkaufen, das gilt in Bussen und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs, das gilt auch beim Besuch von Wochenmärkten, etwa auf dem Marktplatz.

Bleiben Sie gesund – und allen Erkrankten: gute Besserung!