Zweitwohnsitzsteuer: Internatsschüler sollen zahlen

von 27. September 2011

Heftige Diskussionen gab es in der Vergangenheit um die Zweitwohnsitzsteuer. Wer in Halle eine Nebenwohnung unterhält, weil er hier zum Beispiel studiert oder arbeitet, der muss zahlen. Wie jetzt bekannt wurde, müssen aber auch Internatsschüler über 18 in die Tasche greifen, das betrifft beispielsweise Schüler der "Latina", vom "Georg Cantor" und dem Sportgymnasium.

Und dies rückwirkend seit dem 1. Januar 2004, also für mehr als sieben Jahre, wie ein dem HalleForum.de vorliegendes Schreiben des Steueramtes an Internatsschüler ausweist. Doch dies werde nur falsch verstanden, wie Finanzdezernent Egbert Geier erläuterte. Natürlich müsse nur für den Zeitraum gezahlt werden, in dem man in der Stadt wohnt.

Finanzdezernent Egbert Geier verweist auf Nachfrage von HalleForum.de auf die Steuergerechtigkeit hin. "Davon kann ich nicht abweichen." Im Sinne der Gleichbehandlung müsse man alle Über-18-Jährigen anschreiben. Allerdings wolle man jetzt jeden Einzelfall prüfen. "Denn wir wollen die Sportschule und den Leistungssport in der Stadt haben", so Geier. Der Beigeordnete sprach von einer Ermessensausübung. Denn in der Satzung ist von einem "überwiegenden Teil", den die Steuerzahler in Halle wohnen müssen, die Rede. Sportschüler sind jedoch viel unterwegs. Möglicherweise lässt sich so eine Regelung finden.

Das Problem kennt man auch bei der SPD-Fraktion. "Eine Ausnahmeregelung, etwa wegen fehlenden Einkommens ist nicht möglich. Sie würde die Rechtsgültigkeit der gesamten Satzung in Frage stellen, denn darauf könnten sich auch Studierende berufen", heißt es in einer Stellungnahme der Fraktion. Jedoch hätten alle volljährigen Schüler die Möglichkeit, sich hauptwohnsitzlich nach Halle zu melden. Mit Ausnahme des eventuellen Verlustes eines Anspruchs auf Baukindergeld haben die elterlichen Haushalte keine Nachteile zu erwarten. Der Kindergeldanspruch besteht weiter, ebenso die Familienversicherung bei der Krankenkasse."

Die Fraktion Bündnis 90/Grüne sieht dies dagegen anders: "Hinsichtlich der geschilderten aktuellen Vorgehensweise der Stadt Halle im Hinblick auf die Besteuerung von Internatswohnungen von Schülern aus weiterführenden Schulen der Stadt Halle (Saale) wird unsere Fraktion die konkreten Sachverhalte und Hintergründe bei der Stadtverwaltung erfragen. Die Fraktion Bündnis 90/Grüne unterstützt die Position, dass Internatswohnungen von Schülerinnen und Schülern der Stadt Halle generell vom Anwendungsbereich der Satzung auszunehmen sind. Eine sonst unserer Meinung nach erforderliche Einzelfallbejahung im Hinblick auf den Erlasstatbestand der Unbilligkeit ist hier nicht zielführend, da Schülerinnen und Schülern regelmäßig keinerlei Einkommen vorweisen können. Nach Vorliegen der Antworten der Verwaltung wird die Fraktion Bündnis 90/Grüne – gegebenenfalls nach Rücksprache mit Vertretern anderer Fraktionen – über eine Initiative im Stadtrat zur Änderung der betreffenden Satzung entscheiden."

Die FDP-Fraktion wollte dies in ihrer montäglichen Sitzung beraten, Stellungnahmen der anderen Fraktionen (CDU, Linke) liegen dem HalleForum.de noch nicht vor.