Nach Verwerfung der Revisionen: Verurteilungen wegen Tankstellenüberfällen und wegen versuchten Totschlags auf der Ziegelwiese rechtskräftig

Nach Verwerfung der Revisionen: Verurteilungen wegen Tankstellenüberfällen und wegen versuchten Totschlags auf der Ziegelwiese rechtskräftig
von 28. Juni 2018

In dem einen Verfahren hatte die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Halle die beiden im Dezember 1995 und Februar 1999 geborenen Angeklagten am 28.11.2017 wegen besonders schweren Raubes in mehreren Fällen zu Freiheitsstrafen von vier bzw. sieben Jahren verurteilt. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten zwischen Februar und April 2017 in insgesamt zu sieben Fällen zwei Verkaufsmärkte in Halle, eine Tankstelle und zweimal dieselbe Spielhalle überfallen hatten und jeweils vermummt und durch Drohung mit Waffen Beträge zwischen 300,00 und 6.000,00 Euro erbeutet hatten. (4 KLs 7/17)

In dem anderen Verfahren hatte dieselbe Strafkammer den im August 2000 geborenen Angeklagten am 05.09.2017 wegen versuchten Totschlages in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am 04.06.2016 auf der Ziegelwiese in Halle einem anderen jungen Mann, der sich dort mit Freunden aufgehalten hatte, mit einem Klappmesser neun Stiche in Arme, Beine und Brustkorb zugefügt hatte und dabei den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen hatte. Tatsächlich hatten die lebensbedrohlichen Verletzungen des Geschädigten eine Notoperation im Universitätsklinikum Halle erforderlich gemacht. (4 KLs 1/17)

Die Revision aller drei Angeklagten hat der Bundesgerichtshof am 21.06.2018 verworfen.