7-Tage-Inzidenz steigt auf über 1000 – 407 Neuinfektionen – 24.652 wieder Genesen – Impf-Fortschritt am 28.01.2022

7-Tage-Inzidenz steigt auf über 1000  – 407 Neuinfektionen – 24.652 wieder Genesen – Impf-Fortschritt am 28.01.2022
von 28. Januar 2022

Krankenhaus:

37(+2) werden stationär im Krankenhaus behandelt.

  • Intensivstation: 16 (+/-0)

Die Ampel, die die Situation in den Krankenhäusern beschreibt, steht auf gelb.

Durch die fünf Klinken ist für die Ampel-Farbe gelb folgende Definition festgelegt: „Die Krankenhäuser sind aufgrund von Covid-19-Behandlungen und bedingt durch pandemiebedingte Personalausfälle gezwungen, auch dringliche Behandlungen von Nicht-Covid-19-Patienten erheblich einzuschränken.“

Hospitalisierungsrate:

Das Landesamt für Verbraucherschutz weist für den gestrigen Tag die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen für Sachsen-Anhalt bei 5,82 aus, für die Stadt Halle (Saale) bei 1,68.

7-Tage-Inzidenz:

Die 7-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohner steigt auf: 1010,89 (+33,93)

Alterszuordnung:

Alterszuordnung der heutigen Neuinfektionen (196 weiblich,211 männlich):

  • Unter 18 Jahre:152

  • 19 – 29 Jahre:55

  • 30 – 49 Jahre:131

  • 50 – 69 Jahre:47

  • Über 70 Jahre:22

Tote:

473 Personen (+3) sind gestorben

  • am Coronavirus: 226 (+3)

  • mit Virusinfektion: 247 (+/-0)

  • Todesfall-Quote: 1,6 % (+/-0)

Sicherheit und Ordnung:

122 Kontrollen insgesamt;

im Einzelnen: 10 Geschäfte, 1 Veranstaltung, 21 Parkanlagen und Freizeiteinrichtungen, 3 Gaststätten, 65 Quarantäne-Kontrollen, 1 Teststation, 21 bekannte Personen-Treffpunkte.

Es wurde ein Verstoß gegen die Corona-Auflagen in einem gastronomischen Betrieb festgestellt.

Eindämmungsverordnung des Landes:

Das Land Sachsen-Anhalt hat die aktuellen Maßnahmen Eindämmung des Corona-Virus um vier weitere Wochen verlängert. Dazu hat die Landesregierung am Donnerstag, 27. Januar 2022, die fünfte Änderungsverordnung zur 15. Eindämmungsverordnung beschlossen. Diese gilt nun bis zum 24. Februar 2022.

Die bestehenden Regelungen wurde im Wesentlichen verlängert. Neu aufgenommen ist nun eine Ermächtigung für das Ministerium für Bildung und das Gesundheitsministerium per Erlass konkretisierende Vorgaben zur Notbetreuung für Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen, Horte oder Schulen zu regeln, sollten Schließungen bei weiter steigendem Infektionsgeschehen notwendig werden. Eine Notbetreuung soll gewährleistet werden.

Die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes innerhalb von Schulgebäuden bleibt bestehen. Personen, die sich weigern, eine solche Maske zu tragen, ist der Zutritt zu Schulgebäuden nicht gestattet.

Den Wortlaut der Verordnung finden Sie hier.

(Quelle: Stadt Halle)