Badeunfall am Heidesee

von 24. Juli 2016

Letztendlich wurde das Kind von einem anderen Badenden aufgefunden und musste wiederbelebt werden. Das Kind verstarb leider im Krankenhaus. Der Mann blieb verschwunden und wird weiterhin im See vermutet. Rettungskräfte und Hubschrauber wurden alarmiert. Auch unsere DLRG Einsatzkräfte beteiligten sich mit Schlauchbooten, Tauchern und einer Rettungshundestaffel aktiv an der Suche nach der noch vermissten Person. Am frühen Sonntagmorgen musste die Suche zunächst erfolglos abgebrochen werden.

Ortswechsel. 400 Meter Luftlinie über den Heidesee ist die offizielle Badestelle „Heidebad“. Idyllisch gelegen, Sandstrand, sauber und … bewacht. Die DLRG betreibt seit einigen Jahren dort eine Wachstation – ausgestattet mit Rettungsgurten, Wurfsäcken, Erste-Hilfe-Ausrüstung und Rettungsboard. Zum Zeitpunkt des Unfalls kümmerten sich zwei Rettungsschwimmer der DLRG um das Wohl der Badegäste. Der Eintrittspreis für einen Tagesbesuch im Heidebad kostet 3,50 € pro Person. Zuviel? Wir finden Nein! Unsere DLRG Rettungsschwimmer sind bestens ausgebildet, kennen die Gefahren des Gewässers und bemühen sich bereits im Vorfeld akribisch um die Abwendung von Notsituationen. Immer wieder müssen gedankenlose Eltern aufgefordert werden, sich mit ihren nicht schwimmfähigen Kindern (auch Schwimmflügelkinder genannt) in den abgegrenzten Nichtschwimmerbereich zu begeben. Speziell der Heidesee ist an verschiedenen Punkten tief (bis 14Meter) und das Wasser nicht weit einsehbar. Kurz unter der Wasseroberfläche wachsen längst nicht mehr nur in Ufernähe Seerosen. Die sind auch für erfahrene Schwimmer nicht immer angenehm zu überschwimmen. Auch die verschiedenen Wärmezonen können für so manchen ein Problem darstellen.

Was treibt also immer wieder Jugendliche oder Familien mit ihren Kindern an diese unbeaufsichtigten Badestellen? Ist es nur das Sparen von Eintrittsgeldern ?

Badeunfälle in Deutschland sind gar nicht so selten wie mancher glaubt. Gleich nach Verkehrsunfällen sind Badeunfälle die zweithäufigste Todesursache. Eins ist immer berechenbar – und zwar unberechenbare Kinder. Viele Eltern verlassen sich darauf, dass ihr Kind eventuell schon das „Seepferdchen“ hat und meinen, es könne somit schwimmen. Diese Einsteigerstufe für Schwimmabzeichen besagt aber nur, dass diese Person lediglich die Fähigkeit besitzt, sich für wenige Meter über Wasser zu halten. Das eigentliche „Schwimmen können“ ist damit nicht gemeint. Oft werden solche Kurse in den Wintermonaten absolviert und die Schwimmfähigkeit bis zu Sommer nicht weiter verfestigt. Wir von der DLRG empfehlen jedoch, dass das Schwimmen immer wieder kontinuierlich geübt werden sollte.

Absolute Sicherheit gibt es nicht. Statistisch gesehen passieren die wenigsten Badeunfälle in überwachten Bereichen. Ein abgegrenzter kontrollierter Nichtschwimmerbereich gewährleistet zumindest, dass die Gefahren überschaubar bleiben. Auch hier können die Eltern natürlich mit ihren Kindern das Schwimmen üben.

Um die Gefahren rund um das Wasser zu minimieren, empfehlen wir von der DLRG dringend die vorhandenen bewachten Bademöglichkeiten zu nutzen. Wir können – rechtlich gesehen – zwar nicht die Elternaufsicht übernehmen, aber die DLRG Rettungsschwimmer sind speziell für die Rettung im Wasser ausgebildet, sind in der Lage, schnell Erste Hilfe zu leisten und im Notfall die Rettungskette in Gang zu setzen.